Schweiz
Justiz

Keine strafbare Kompetenzüberschreitung von Ex-Sonderermittler

Keine strafbare Kompetenzüberschreitung von Ex-Sonderermittler

20.06.2023, 22:3720.06.2023, 22:37

Peter Marti, ehemaliger Sonderermittler des Bundes im Fall Crypto und Fall Peter Lauener, muss wohl keine Anklage befürchten. Das gegen ihn laufende Strafverfahren, etwa wegen Amtsmissbrauchs, ist eingestellt worden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Peter Lauener, Kommunikationschef des EDI.
Peter Lauener.Bild: Peter Klaunzer/Keystone

Im gegen den Sonderermittler Marti geführten Strafverfahren habe die Untersuchung ergeben, dass kein strafbares Verhalten von ihm vorliege, teilte am Dienstagabend Stephan Zimmerli mit. Er war vom Bund als ausserordentlicher Staatsanwalt mit dieser Sache betraut worden.

Die Tatvorwürfe wie beispielsweise Amtsgeheimnisverletzung, Amtsanmassung, Amtsmissbrauch, Siegelbruch, Begünstigung und strafbare Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich hätten sich nicht erhärten lassen, schrieb Zimmerli. Die Einstellungsverfügung kann laut Zimmerli bis Ende Juni beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

Nicht den Empfehlungen gefolgt

Die Untersuchung von Zimmerli ergab gemäss Mitteilung, dass Marti nach dem Grundsatz der Verfahrenseinheit befugt gewesen sei, das Verfahren im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre auszudehnen und auch gegen andere Verdächtige ausser die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung zu führen. Eine Strafbarkeit von Marti sei deshalb zu verneinen.

Peter Marti
Peter Marti.Bild: twitter/medien_news

Weiter sei das Vorgehen Martis, indem er Daten bei E-Mail-Providern herausverlangt, ausgewertet und verwendet habe, nicht strafbar. Marti sei zwar in seinem Vorgehen nicht den Empfehlungen der Rechtswissenschaft und der jüngsten Rechtsprechung gefolgt, sodass sein Vorgehen in einer gerichtlichen Überprüfung als nicht richtig beurteilt werden könne. Dieser Fall sei aber durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern und allenfalls später durch das Sachgericht zu klären.

Die weiteren Tatvorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung, des Siegelbruchs, der Begünstigung und der strafbaren Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich standen ebenfalls im Zusammenhang mit den von Marti herausverlangten E-Mail-Daten. Diese liessen sich laut Zimmerli ebenfalls nicht erhärten.

Verschiedene Verfahren

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte Marti im Januar 2021 zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Fall Crypto zu prüfen. Im Zuge dieser Affäre stiess Marti auf weitere Informationslecks und leitete ein Verfahren ein gegen Lauener. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung an den «Blick»-Verlag Ringier weitergegeben zu haben.

Im August sowie im November 2022 wurde gegen Marti selber Strafanzeige eingereicht, unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung. Zimmerli untersuchte im Verfahren die gegen Marti für die Dauer seiner Amtszeit von Mitte Januar 2021 bis Mitte Mai 2023 erhobenen Vorwürfe. Zwei Privatkläger nahmen gemäss Mitteilung am Verfahren teil.

Marti ist seit rund einem Monat nicht mehr Sonderermittler im Fall Lauener. Er hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zuvor um Entbindung von der Untersuchung einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung des ehemaligen Informationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) gebeten. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
«Alain Berset sieht viel besser aus als ich» – FIFA-Boss Infantino erzählt Anekdote
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
5
«Juso will Erben bluten sehen»: Das Streitgespräch zur Erbschaftssteuer
Eine Steuer von 50 Prozent auf Erbschaften von über 50 Millionen Franken? Juso-Präsidentin Mirjam Hostetmann findet das gerecht. FDP-Jungpolitiker Matthias Müller spricht hingegen von Enteignung.
Frau Hostetmann, im Unterschied zu den meisten Ländern gibt es in der Schweiz eine Vermögenssteuer, dank derer Kantone und Gemeinden viel Geld einnehmen. Warum braucht es zusätzlich eine Erbschaftssteuer?
Mirjam Hostetmann: Es ist erwiesen, dass ein Mix aus Vermögens- und Erbschaftssteuer geeignet ist, um die Vermögensungleichheit in der Gesellschaft zu bekämpfen. Dazu braucht es gemäss Ökonominnen und Ökonomen einen Steuersatz für Erbschaften von 50 bis 60 Prozent. Wir wollen die Vermögensungleichheit reduzieren und gleichzeitig Milliarden für den Klimaschutz beschaffen. Die Superreichen verursachen am meisten CO-Emissionen und sollen auch mehr bezahlen für Massnahmen gegen die Klimakrise.
Zur Story