Schweiz
Justiz

Basler Gericht verurteilt Vergewaltiger zu sieben Jahren Gefängnis

Basler Gericht verurteilt Vergewaltiger: «Sie sind der lebendige Albtraum jeder Frau»

14.07.2023, 17:3114.07.2023, 17:31
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Das Basler Strafgericht hat am Freitag einen 25-jährigen Algerier wegen Vergewaltigung einer Frau zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er erhält auch einen Landesverweis von 15 Jahren und einen Eintrag ins Schengener Informationssystem.

«Sie sind der lebendige Albtraum einer Frau, die nachts auf dem Heimweg ist», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung zum Beschuldigten.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 in den frühen Morgenstunden eine Frau in deren Treppenhaus im Basler St. Johann-Quartier vergewaltigt hat. Dem Gericht liege ein gut dokumentiertes Netz an Beweisen vor, DNA-Analysen, medizinische Untersuchungen beim Opfer und Aufnahmen von Überwachungskameras, sagte der Richter.

Der Beschuldigte habe die Tat mit «ausserordentlicher Dreistigkeit und Brutalität» begangen. Zudem seien sein Machismo und sein Frauenbild verstörend. Der Mann wurde auch wegen sexueller Nötigung und Belästigung, Raub und Kreditkartenmissbrauch verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pega
14.07.2023 18:53registriert Oktober 2021
Der war zum Tatzeitpunkt weniger als 2 Tage in der Schweiz, und klaute ihr danach noch das Handy und kaufte damit ein. Und dann behauptet sein Anwalt allen Ernstes, es handle sich um ein “Missverständnis” und fordert Freispruch.
Really?
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drheintaler
14.07.2023 18:26registriert August 2020
Bei einem solchen Menschenschlag ist Hopfen und Malz verloren.
Der Gefängnisaufenthalt sollte in Algerien erfolgen statt hier in der Schweiz. Dies würde zumindest die Hemmschwelle zur Tat erhöhen. Dass dieser Kandidat Algerier ( Asylbewerber ?) ist, mag gewisse Kreise zudem in der Ansicht bestätigen dass politisch härter durchgegriffen werden muss.

Mein tiefes Mitgefühl der Frau gegenüber!
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Zimbo
14.07.2023 21:18registriert Februar 2014
Warum eigentlich nur 15 Jahre landesverweis? Kann das nicht lebenslänglich ausgesprochen werden? Im Idealfall für den ganzen Schengen-Raum.
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