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Justiz

Bundesanwalt Lauber würde bei Nicht-Wahl Jahreslohn erhalten.

Bei Abwahl winkt Bundesanwalt Lauber ein Jahreslohn – aber er kann auch leer ausgehen

Falls der Bundesanwalt am 25. September vom Bundesparlament abgewählt wird, hat er Aussicht auf einen Jahreslohn als Abgangsentschädigung. Es sei denn, er hat eine schwere Amtspflichtverletzung begangen.
09.09.2019, 08:02
Henry Habegger / ch media
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Bundesanwalt Michael Lauber aeussert sich zum Fall FIFA und zu seiner Wiederwahl, am Mittwoch, 17. Juni 2015, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)

Switzerland’s attorney general Michael Lauber during a p ...
Soll ich nochmal antreten, soll ich nicht?Bild: KEYSTONE

Am 25. September, in der dritten Woche der anlaufenden Herbstsession, geht es um die Wurst. Da muss die Vereinigte Bundesversammlung entscheiden, ob sie den seit 2012 amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber (53) noch einmal wiederwählt.

Laubers Chancen stehen nicht besonders gut, die vorberatende Kommission, die Gerichtskommission, empfiehlt ihn diesmal nicht zur Wahl. Vor allem aus juristischen Gründen, so die Kommissionsmehrheit. Lauber habe mit seinen ungeklärten, weil nicht protokollierten Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt.

Es geht um 300’000 Franken

Trotz dem als hoch eingestuften Risiko, nicht wiedergewählt zu werden, will Lauber an seiner Kandidatur festhalten, wie er letzte Woche betonte.

Ein Grund dafür dürfte das Geld sein. Denn für Lauber steht ein Jahreslohn auf dem Spiel. Also eine Summe von rund 300’000 Franken.

Wenn Lauber von sich aus kündigt oder nicht zur Wiederwahl antritt, hat er kein Anrecht auf eine Abgangsentschädigung. So steht es in Artikel 14 der «Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin».

Wird Lauber am 25. September nicht wiedergewählt, dann kann ihm die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) laut Verordnung eine Entschädigung von maximal einem Jahresgehalt in Form einer Kapitalleistung zusprechen. Berücksichtigen muss die AB-BA bei der Bemessung der Entschädigung: Alter, berufliche und persönliche Situation, Dauer der Amtstätigkeit, Umstände der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Es gibt aber noch eine weitere Einschränkung: Wenn Lauber «wegen schwerer Verletzung von Amtspflichten» des Amtes enthoben oder nicht wiedergewählt wird, hat er gemäss der zitierten Verordnung keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung.

Finanzdelegation muss zustimmen

Eine mögliche Entschädigung kann die AB-BA, die derzeit unter dem Präsidium des ehemaligen Zuger Regierungsrats Hanspeter Uster wirkt, nicht im Alleingang bewilligen: Sie muss die Zustimmung der sechsköpfigen Finanzdelegation (FinDel) der eidgenössischen Räte einholen. Das ist das verschwiegene Gremium, das sich mit heiklen und geheimen Finanzangelegenheiten und das derzeit von FDP-Nationalrat Albert Vitali (Luzern) präsidiert wird.

Pikant ist diese mögliche Auseinandersetzung ums Geld auch deshalb, weil Lauber mit seiner Aufsichtsbehörde AB-BA und namentlich deren Präsidenten Uster auf Kriegsfuss steht. Wegen der Infantino-Treffen eröffnete die AB-BA ein Disziplinarverfahren gegen Lauber, und dieser griff seine Aufsicht postwendend scharf an. Es werde «eine institutionelle Krise» heraufbeschworen, gab Lauber an.

Laut Medienmitteilung der AB-BA vom Mai 2019 soll die derzeit laufende Disziplinaruntersuchung gegen Lauber klären, ob eine Amtspflichtverletzung des Bundesanwalts vorliegt. Diese Untersuchung hätte also indirekt auch Konsequenzen für die Abgangsentschädigung, die Lauber bei einer allfälligen Nichtwiederwahl erhielte. Oder eben nicht.

Bundesanwalt kann Entscheid gerichtlich anfechten

Lauber setzt sich gegen die Disziplinaruntersuchung zur Wehr. So erzwang er vor Bundesverwaltungsgericht, dass die Untersuchung nicht von einem externen Experten geleitet werden darf. Diesen Entscheid ficht die AB-BA vor Bundesgericht an, um «für die Zukunft Rechtssicherheit» zu erhalten, wie AB-BA Sekretär Patrick Gättelin sagt.

Sollte die Aufsichtsbehörde nach Laubers allfälliger Abwahl die Abgangsentschädigung kürzen oder streichen, kann der Bundesanwalt vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen. AB-BA-Sekretär Gättelin erklärt auf Anfrage: «Festlegen müsste die AB-BA die Entschädigung in Form einer Verfügung. Diese wäre beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Gemäss Artikel 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes könnte das Bundesverwaltungsgericht die Ausübung des Ermessens durch die AB-BA überprüfen.»

Lauber engagiert eine Zürcher PR-Agentur

So schnell wird sich Lauber jedenfalls nicht geschlagen geben. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, hat er eine Zürcher PR-Agentur «angeheuert», die er privat bezahle. (aargauerzeitung.ch)

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Michael Lauber gibt PK zum Fifa-Treffen
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Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben.
quelle: epa/keystone / peter klaunzer
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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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marcog
09.09.2019 09:51registriert Februar 2016
Eine so gut vernetzte Person braucht keine Entschädigung. Gianni gibt ihm sicher gerne eine Stelle.
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