Das Zürcher Obergericht will sich nicht mit einem Fall von Genitalwarzen befassen. Eine Frau hat ihren Ex-Freund vergeblich beschuldigt, sie mit der Geschlechtskrankheit angesteckt zu haben.
Eine Frau warf ihrem Ex-Freund vor, wegen ihm Genitalwarzen zu haben. Nun sei sie allenfalls lebenslang in ihrem Sexualverhalten eingeschränkt beziehungsweise müsse gänzlich auf sexuellen Verkehr verzichten. Sie zeigte ihn deswegen wegen Körperverletzung und eventuell dem Verbreiten menschlicher Krankheiten an.
Die Staatsanwaltschaft aber stellte das Strafverfahren ein. Sie war der Meinung, es lasse sich in keiner Art und Weise nachweisen, dass der Mann seine Ex-Freundin angesteckt habe. Auch ein vorsätzliches Vorgehen liesse sich nicht beweisen.
Damit war die Frau nicht einverstanden. Sie wollte vor dem Zürcher Obergericht erreichen, dass die Strafuntersuchung fortgesetzt wird und sie eine Genugtuung von 40'000 Franken erhält. Sie kämpfe deshalb weiter, damit keine andere Frau angesteckt werde.
Doch nun erhielt die Frau auch vom Zürcher Obergericht einen negativen Bescheid: Ein «umfassender Freispruch» des Ex-Freundes erscheine weit wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Die Einstellung des Strafverfahrens erweise sich daher als rechtmässig, heisst es in einem vor kurzem veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil.
Das ehemalige Liebespaar hatte sich kurz vor Weihnachten 2014 auf einer Online-Plattform kennengelernt. Es folgten Tage voller Leidenschaft – ungeschützter Sex inklusive.
Das muntere Treiben ging ungebremst weiter: Bereits am ersten Januarwochenende fuhren sie gemeinsam in die Berge, «wo sie sicher zehn Mal Sex gehabt hätten, da sie etwas eine Wilde sei», wie sie aussagte.
Damals in den Bergen hatte sie zum ersten Mal die Warzen am Penis ihres Freundes gesehen. Trotzdem hatten sie weiterhin ungeschützt Sex, da er ihr gesagt habe, es sei keine Geschlechtskrankheit. Er wusste noch nichts von seiner Infektion.
Selbst als er im März die Diagnose Genitalwarzen erhielt, ging der ungeschützte Geschlechtsverkehr weiter. Gemäss ihm habe die Ärztin gesagt, dass sie nur während der Behandlung nicht ungeschützt verkehren sollen. Schliesslich wurden im Juni 2015 auch bei ihr Genitalwarzen diagnostiziert, und im Oktober 2015 trennten sie sich.
Genitalwarzen können durch Humane Papillomaviren (HPV), von denen es über 100 Typen gibt, verursacht werden. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist eine Infektion mit HPV die häufigste sexuell übertragene Infektion – sowohl in der Schweiz als auch weltweit. 70 bis 80 Prozent der sexuell aktiven Menschen stecken sich im Laufe ihres Lebens mit HPV an.
Das Gericht folgte bei der Frage, ob der Mann seine damalige Freundin angesteckt hat oder nicht, der Staatsanwaltschaft. Eine Ansteckung durch ihn lasse sich nicht hinreichend beweisen.
Im Gegenteil: Da das Virus über lange Zeit inaktiv und damit unentdeckt bleiben kann, hält es das Obergericht für durchaus möglich, dass die Geschichte andersherum verlief. Sie könnte Trägerin des Virus gewesen sein und ihn angesteckt haben.
Gemäss BAG sei das Virus so weit verbreitet, dass eine Ansteckung im Verlaufe des Lebens gerade bei wechselnden Sexualpartnern wahrscheinlich ist, «zumal auch Kondome nicht absolut schützen», heisst es im Urteil.
Für das Gericht ist deshalb klar: Es lassen sich keine eindeutigen Rückschlüsse darauf ziehen, wer zuerst mit dem Virus in Kontakt gekommen ist. (cma/sda)