Schweiz
Justiz

Diese neuen Gesetze gelten ab dem 1. Dezember 2025 in der Schweiz

Geflüchtete aus der Ukraine, neue SBB-Züge und Pestizide: Das ändert sich ab Dezember

24.11.2025, 11:2024.11.2025, 11:20

Die Arbeitssuche für geflüchtete Personen aus der Ukraine, die Bewilligung für Pestizide und neue SBB-Züge: Es ändert sich in der Schweiz ab dem 1. Dezember einiges. Worum es dabei genau geht, erfährst du hier:

Arbeitsmarkt

Anastasiia Mlynchenko (gefluechtet aus der Ukraine, mit Schutzstatus S) zeigt ihren Arbeitsalltag an einem Medienanlass zum Fluechtlingstag 2025 mit dem Thema -Einblick in Arbeitsintegrationsangebote  ...
Personen mit dem Schutzstatus S sollen einfacher in den Arbeitsmarkt integriert werden können.Bild: keystone

Personen mit Schutzstatus S sollen künftig einfacher an einen Job kommen. Ab dem 1. Dezember wird die Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Arbeit in eine Meldepflicht umgewandelt. Die Meldung kann über ein Onlinetool oder die kantonalen Behörden erfolgen.

Ausserdem können Schutzbedürftige mit Sozialhilfe neu zur Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmassnahmen verpflichtet werden. Nehmen sie nicht teil, werden die Sozialleistungen gekürzt. Die zwei dafür vorgesehenen Verordnungen treten beide am 1. Dezember in Kraft.

Bahnverkehr

MILAN, ITALY - APRIL 11, 2022: Fast Intercity train of Swiss Railways on the platform in Milano Centrale station, on April 11 in Milan, Italy xkwx Italia, Italy, Lombardia, Lombardy, Milan, Milano, Mi ...
Die SBB führen zwei weitere Direktverbindungen nach Milano Centrale ein.Bild: www.imago-images.de

Der Fahrplanwechsel am 14. Dezember bringt der Nordwestschweiz laut den SBB den grössten Angebotsausbau seit zwanzig Jahren. So führen die SBB den S-Bahn-Viertelstundentakt zwischen Basel und Liestal ein, zwischen Basel und Biel fährt neu jede halbe Stunde ein Zug, und Basel wird direkt an Lausanne angebunden. Für Pendlerinnen nach Bern wird am Nachmittag ein zusätzlicher IC-Zug in Bern Wankdorf halten.

Der Interregio Basel-Frick-Zürich HB hält neu halbstündlich in Stein-Säckingen AG, der Interregio Basel-Liestal-Zürich HB neu auch in Gelterkinden BL und der Interregio Bern-Zürich-Chur zusätzlich in Flums SG. Für Freizeitaktivitäten gibt es jede Stunde einen Zug zwischen der Deutschschweiz und Chiasso TI und auch unter der Woche jede halbe Stunde zwischen Graubünden und Zürich.

International werden zwei zusätzliche Züge zwischen Zürich und Milano Centrale (I) eingeführt, und es verkehren umsteigefrei erstmals Züge von Brig VS nach Deutschland.

Betreuung

ZUR STUDIE ZU KOSTEN UND BETREUUNG IM ALTER DER PAUL SCHILLER STIFTUNG STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG. WEITERE BILDER FINDEN SIE AUF visual.keystone-sda.ch --- Eine Bewohnerin der Sie ...
Für die Langzeitbetreuung in der Schweiz gibt es ab dem 1. Dezember klarere Regeln.Bild: keystone

Ab dem 1. Dezember gelten neue Regeln für Live-in-Betreuende, die über einen Personalverleih in Privathaushalten arbeiten. Live-in-Betreuende leben im Haushalt der zu betreuenden Person und leisten dort Betreuungsdienst – oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie erbringen einfache Hilfsleistungen, die keine spezielle Ausbildung erfordern.

Die Betreuenden erhalten nun Sonderbestimmungen. Diese regeln Arbeits- und Ruhezeiten und stellen klar, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Unter anderem gibt es nun auch klare Regeln zum Bereitschaftsdienst sowie zur Ruhezeit.

Personendaten

Bundesorgane, die besonders sensible Personendaten automatisiert bearbeiten, müssen dies ab dem 1. Dezember protokollieren. Die Protokollierung hat zum Ziel, die Bearbeitung von Daten nachvollziehbar und transparent zu machen. Sie trägt zur Datensicherheit bei und hilft, den Missbrauch von Personendaten zu verhindern. Bei weniger sensiblen Personendaten entscheidet künftig eine Risikoanalyse, ob und wie detailliert protokolliert werden muss.

Pestizide

Monokulturen und Pestizide: die veränderte Landnutzung gehört mit Fischerei, Klimawandel und Verschmutzung zu den Hauptursachen für den Niedergang der Artenvielfalt.
Bild: Jinning Li/Shutterstock.com

Ab dem 1. Dezember unterliegen in Nachbarländern zugelassene Pflanzenschutzmittel in der Schweiz nur noch einem vereinfachten Bewilligungsverfahren. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsrevision können sich die Schweizer Behörden auf die Bewertungen der Nachbarländer stützen, was das Verfahren beschleunigt und den Produzenten den schnelleren Zugang zu modernen Produkten ermöglicht. Damit gab die Landesregierung einer Forderung aus dem Parlament Folge. (leo/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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skandalf
24.11.2025 11:53registriert November 2021
Das mit den pestiziden finde ich eine sauerei.
Somit kommt dieses verdammte glyphosat sofort wieder zurück.
Aber dann kann ich ja ab sofort gerade so gut im ausland landwirtschaftliche erzeugnisse zum viel niedrigeren preis einkaufen...
Chapeau svp
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