Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchter Geldfälschung gegen zwei Schweizer. Die Beiden wurden in flagranti erwischt beim Drucken von falschen 50-Dollar-Noten, die sie in Umlauf hätten bringen wollen. Einer von ihnen soll zudem verbotene Drogenhanf-Produkte besessen haben.
Die Beschuldigten, ein 72-Jähriger aus dem Kanton Thurgau und ein 49-Jähriger aus dem Kanton Aargau, müssen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Montag vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Sie sollen eine hochprofessionell ausgestattete Werkstatt zum Notendrucken eingerichtet haben.
Auf die Spur der Fälscher führte die polizeiliche Überprüfung einer Produktionsanlage für legalen CBD-Hanf im November 2022 in Urdorf ZH. Laut der Bundesanwaltschaft kaum dabei der Verdacht auf, dass in dieser Anlage auch verbotener Drogenhanf – Marihuana mit THC-Gehalt über dem Grenzwert – produziert wurde.
Die Polizei durchsuchte deshalb die Räume in Urdorf sowie Örtlichkeiten in den Kantonen Thurgau und Aargau. In Urdorf wurden knapp 300 Kilogramm verbotener Cannabisprodukte des Typs Drogenhanf sichergestellt und ebenso Gerätschaften für den Anbau und die Verarbeitung von Drogenhanf.
In Urdorf erwischte die Polizei die beiden Angeklagten in flagranti beim Drucken von Falschgeld – Halbfabrikate im Wert von rund acht Millionen US-Dollar wurden entdeckt. Die Männer sollen geplant haben, gefälschte 50-Dollar-Noten mit Nennwert von mindestens fünf Millionen US-Dollar in Umlauf zu bringen.
Beide wurden festgenommen und ein Strafverfahren eröffnet. Ihre kurz vor dem Abschluss stehende Falschgeld-Produktion konnten sie deshalb nicht abschliessen. Da das Strafverfahren Falschgeld betrifft, ist die Bundesanwaltschaft dafür zuständig.
Die zwei Schweizer werden der versuchten Herstellung von Falschgeld beschuldigt. Der Jüngere muss sich ausserdem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
Laut Anklage sollen die beiden ab Mitte November 2021 in den Gewerberäumlichkeiten des Jüngeren eine hochprofessionell eingerichtete Fälscherwerkstatt aufgebaut und betrieben zu haben. Der Jüngere investierte demnach über 130'000 Franken in dieses Projekt.
Der Ältere, ein ausgebildeter Buch- und Offsetdrucker, steuerte sein Fachwissen bei. Er soll für die Bestellung der benötigten Druckmaschinen, Gerätschaften und Materialien sowie für die Herstellung der gefälschten 50-Dollar-Noten zuständig gewesen sein. Der Jüngere soll ihn aktiv unterstützt haben.
Die Ermittlungen brachten an den Tag, dass die beiden möglichst perfekte Fälschungen hinbekommen wollten. Sie hätten die einzelnen Druckschritte laufend verbessert, schrieb die Bundesanwaltschaft. Als sie bei der Hausdurchsuchung aufflogen, waren sie mit dem finalen Druckvorgang beschäftigt.
Gemäss der Anklage hatten die Beschuldigten auch schon festgelegt, wie ihr Falschgeld unter die Leute kommen sollte. Der Jüngere hätte demnach die selbstgedruckten Noten in Umlauf gebracht und dem Älteren einen «Lohn» von mindestens 500'000 «gewaschenen» Franken bezahlt. Über den übrigen Erlös hätte der Jüngere verfügen können.
Zwei weitere Personen sind im Zusammenhang mit der versuchten Geldfälschung bereits rechtskräftig verurteilt worden, per Strafbefehl und wegen Gehilfenschaft zur versuchten Geldfälschung. (rbu/sda)