Osamah M. lebt im Kanton Schaffhausen von der Sozialhilfe. Er möchte seine Partnerin heiraten und Vater werden. Ob sich der Familienwunsch hierzulande erfüllt, steht in den Sternen. Die Zukunft des als «Rollstuhl-Dschihadisten» bekannt gewordenen IS-Unterstützers ist ungewiss. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ordnete am 2. September letzten Jahres die Rückführung in den Irak an. Osamah M. wurde darauf vom Kanton Schaffhausen per Helikopter nach Sion in Ausschaffungshaft geflogen.
Doch spätestens ab heute Mittag ist der 38-Jährige wieder ein freier Mann. Das Bundesgericht hat seine Entlassung aus der Ausschaffungshaft angeordnet. Dies hatte im April bereits das Obergericht des Kantons Schaffhausen getan. Dagegen wehrte sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) – vergebens.
Das SEM wollte die Ausschaffungshaft im Einklang mit dem Schaffhauser Migrationsamt um ein Jahr verlängern. Es begründete sein Anliegen mit der Gefährlichkeit von Osamah M.
Er radikalisierte sich als Jugendlicher im Irak und trug in einem Kampf im Kriegsgebiet schwere Verletzungen davon. Seither ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Vor 13 Jahren reiste Osamah M. in die Schweiz, liess sich medizinisch behandeln und wurde als Flüchtling anerkannt. Doch er missbrauchte die Gastfreundschaft und verkehrte in dschihadistischen Kreisen.
Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn 2016 wegen IS-Unterstützung. Osamah M. war in einen nicht näher definierten, unverwirklichten Terroranschlag in Europa verwickelt. Die Schweiz wollte ihn nach der Verbüssung seiner Gefängnisstrafe ausschaffen, doch drohende Folter im Irak verunmöglichte das Vorhaben. Das Staatssekretariat für Migration musste ihm auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts die vorläufige Aufnahme gewähren.
Unterdessen halten die Schweizer Behörden aber eine Ausschaffung für zulässig. Eine Beschwerde von Osamah M. gegen den Vollzug ist hängig. Den Ausgang derselben kann er jetzt in Freiheit abwarten, obwohl ihn das SEM und das Fedpol als Gefahr für die innere und äussere Sicherheit einstufen. Bekannt ist, dass der Iraker Auflagen des Fedpol missachtete. Er verkehrte trotz Verbot weiterhin in einer einschlägig bekannten Moschee und traf sich mit Islamistenfreunden, zu denen er ein Kontaktverbot hatte.
Weshalb setzt das Bundesgericht Osamah M. auf freien Fuss? Es hält fest, die Ausschaffungshaft könne nicht dazu dienen, eine Person ausschliesslich aufgrund ihrer Gefährlichkeit in Haft zu behalten. Vielmehr liege es jetzt am Fedpol, Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Darauf ist die Bundespolizei vorbereitet. Sie bat das Bundesgericht, ihr im Fall einer Haftentlassung zwei Wochen im Voraus Bescheid zu geben, um das nötige Sicherheitsdispositiv hochzufahren.
Ab 14:00 Uhr soll bitte jemand anderes übernehmen, weil ich da ne Sitzung hab.
*fängtanzuschütteln
Sorry, aber wer straffällig wird sollte in dessen Ursprungsland ausgeschafft werden, egal was ihm/ihr dort blüht. Man muss es ihnen nur schon klarmachen, bevor diese zum Täter werden.
Dann würden sie sich es vielleicht nochmals überlegen, straffällig zu werden.