Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 52-jährigen Iraker wegen «IS»-Unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Mann wird nicht verwahrt.
Mit dem Strafmass blieb die Strafkammer unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte vorab für den Verstoss gegen das Al Kaida/IS-Gesetz eine Gesamtstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verlangt.
Der Verteidiger des Beschuldigten hatte weitgehend auf Freispruch plädiert und eine milde Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken verlangt. Die beiden Verhandlungstage der Hauptverhandlung hatten Anfang September stattgefunden. (aeg/sda)
IS Unterstützer = Gefährder!
Nach der Haftverbüssung ist dieser kriminelle Terrorunterstützer unbeding des Landes zu verweisen!
Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit noch für solche Personen den Unterhalt mit Steuergeldern sicherstellen muss!