Das Zürcher Obergericht hat am Freitag zwei Zürcher Stadtpolizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung freigesprochen. Es stufte – wie schon die Vorinstanz – das Vorgehen der Polizisten bei der Verhaftung eines Pressefotografen als verhältnismässig ein.
Als das Obergericht die Freisprüche für die beiden Polizeibeamten bekannt gab, platzte dem im Gerichtssaal anwesenden Pressefotografen Klaus Ròzsa plötzlich der Kragen. «Es lebe die Bananenrepublik», rief er aus und verliess wütend den Gerichtssaal. Der eigentliche Grund für den Ausbruch des Geschädigten lag allerdings beim Publikum.
Nachdem ein Zuschauer hörbar zwei SMS erhalten hatte, mahnte der Gerichtsvorsitzende zur Ruhe und forderte den Handybesitzer auf, den Saal zu verlassen. Ròzsa bezog diese Aufforderung versehentlich auf sich und begab sich deshalb aufgebracht nach draussen.
Die Vorwürfe an die beiden Polizisten gingen zurück auf den 4. Juli 2008. Damals drangen mehrere Linksautonome in das ausgediente Hardturm-Stadion ein und organisierten eine Veranstaltung. Die anrückenden Polizisten wurden mit Flaschen und Steinen beworfen. Vor dem Stadion verfolgte der Pressefotograf das Ganze mit der Kamera. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung mit den Polizisten, bei der Ròzsa erheblich verletzt wurde.
Prozesslawine ausgelöst
Der Fall hat die Gerichte schon mehrfach beschäftigt. Das Zürcher Obergericht korrigierte einen Schuldspruch des Bezirksgerichts gegen Ròzsa unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu Gunsten des Pressefotografen. Und das Bundesgericht wies die Staatsanwaltschaft an, das eingestellte Verfahren gegen die beiden Polizisten wieder aufzunehmen.
Auf diesen Entscheid des Bundesgerichts verwies auch Ròzsas Anwalt vor Obergericht. Dieses habe festgehalten, dass kein Grund für die Festnahme des Fotografen bestanden habe, erklärte der Anwalt. Dieser Standpunkt sei jetzt auch für das Obergericht verbindlich.
Verhaftung war rechtmässig
Das Obergericht sah dies jedoch anders und taxierte die Festnahme als zulässig. Zudem hielt es Ròzsa vor, er habe sich nicht als unabhängiger Beobachter verhalten. So habe er die Polizeibeamten beschimpft und mit seiner Kamera vor den Gesichtern der Polizeibeamten herumgefuchtelt. Die beiden Polizisten hätten sich deshalb gestört gefühlt und das Verhalten Ròzsas als Hinderung einer Amtshandlung ansehen dürfen. Die Festnahme sei deshalb rechtmässig gewesen.
Mit den Freisprüchen wird der unterlegene Ròzsa zur Kasse gebeten. Er muss den beiden Polizeibeamten eine Prozessentschädigung von je 8500 Franken bezahlen. Zudem soll er die Berufungskosten von 4500 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
(sda)