Mit Wildkatzen gekreuzte Hauskatzen sowie deren Nachkommen entpuppen sich in vielen Fällen als Albtraum für ihre Halter – und die Tierheime, in denen sie darum vermehrt abgegeben werden.
Deshalb fordert der Schweizer Tierschutz (STS) strengere Vorschriften für Zucht und Haltung dieser Tiere, wie er am Montag schreibt. Und das, obwohl gerade Bengalkatzen wegen ihres exotischen Aussehens boomen.
Die häufigste Katzenrasse in der Schweiz, die Hybridkatzen als Vorfahren hat, ist die Bengalkatze. Sie entstammt einer Kreuzung einer Hauskatze und einer asiatischen Leopardkatze.
Die Jungen der ersten Generation und Kreuzungen mit einem Wildkatzenanteil von über 50 Prozent gelten hierzulande als Wildtiere. Im Schweizer Gesetz ist zudem geregelt, dass Hybridkatzen der ersten und zweiten Generation zwar mit einer Haltebewilligung gehalten, jedoch nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. Ihre Haltung unterliegt zudem den gleichen Regeln, wie die von Wildtieren.
Darum lehnt der STS die Haltung von Hybridkatzen ab. Sie würden oft unüberlegt wegen ihres Aussehens gekauft. Hybridkatzen artgerecht in der Wohnung zu halten, ist nach Angaben des STS wegen ihres Bewegungs- und Beschäftigungsdrangs praktisch unmöglich.
Bei Bengalkatzen gilt laut Gesetz in der Schweiz: «Werden keine Rückkreuzungen mit Wildkatzen mehr vorgenommen, dürfen diese Rassekatzen bereits ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden.» In Deutschland sind Bengalkatzen ab der fünften Generation Hauskatzen.
Obwohl die Bengalkatzen hierzulande also ab der dritten Generation Hauskatzen sind, gehört es zu ihren Zuchtmerkmalen, dass sie sehr athletisch und selbstbewusst sind – genau wie ihre wilden Vorfahren.
Allein in den vergangenen vier Jahren verdoppelte sich der Bestand von Bengalkatzen hierzulande. Aktuell leben in der Schweiz rund 12'500 Bengalkatzen. 2022 wurden knapp 400 von ihnen importiert. Inzwischen gehört die Bengalkatze zu einer der am häufigsten gehaltenen Katzenrassen.
Im Freilauf entstehen häufig schwere Konflikte mit anderen Katzen. Das ausgeprägte Jagdgeschick der Hybridkatzen und ihren Nachfahren ist zudem für einheimische Tierarten gefährlich.
Bei ausländischen Zuchten, aus denen viele der Schweizer Bengalkatzen stammen, sind die Verhältnisse «oft desaströs», wie der STS festhält. Auch weil in der Zucht Bengalkatzen nur mit Bengalkatzen verpaart werden dürfen, was zu Inzucht führen kann.
Bei der Paarung erleidet das Weibchen – meist eine Hauskatze – oft Stress, Schmerz und Verletzungen, weil der Kater sich sowohl im Verhalten als auch in der Körpergrösse stark vom Weibchen unterscheidet. Nach Angaben des STS sind auch Tragzeit und Wurf von Komplikationen begleitet.
Vor allem Tierheime im städtischen Raum und in Grenzgebieten müssen zunehmend Bengalkatzen aufnehmen, wie der STS weiter schreibt. Die meistgenannten Gründe für die Abgabe sind unter anderem Unsauberkeit, Aggressivität gegenüber Artgenossen und ein allgemein zu wildes Verhalten. Für die Tierheime stellten die Bengalkatzen deshalb eine Herausforderung dar.
(sda)