Viel Verständnis - aber dennoch ein Schuldspruch: Das Zürcher Obergericht hat am Freitag neun Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten im Juli 2019 den Eingang der Credit Suisse am Paradeplatz blockiert.
Die Aktivistinnen und Aktivisten, die meisten aus der Region Genf, erhielten wegen Nötigung und in den meisten Fällen auch Hausfriedensbruch Geldstrafen zwischen 40 und 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Strafen wurden bedingt verhängt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie müssen zudem die Gerichtskosten tragen.
Das Obergericht verschärfte damit die erstinstanzliche Verurteilung ganz leicht, allerdings aus formalen Gründen. Diese neun Aktivisten, die vor Gericht zogen, sollten nicht besser gestellt sein als jene Mitstreiter, welche den Strafbefehl mit 60 Tagessätzen akzeptiert hatten und auf den Gerichtsprozess verzichteten.
Der Richter zeigte in der Begründung viel Verständnis für die Sitzblockade, mit der die Aktivisten gegen Investitionen in fossile Energien protestieren wollten.
«Wir glauben Ihnen, dass Sie Angst haben und diese Angst ist wohl auch berechtigt», sagte der Oberrichter. Oftmals würden Politiker das Ziel aus den Augen verlieren. «Wir verstehen, dass manch einer will, dass es schneller vorwärts geht.»
Allerdings hätten die Aktivistinnen und Aktivisten «in ihrem jugendlichen Übermut» die Grenzen des Zulässigen nicht mehr gesehen. «Es gibt genügend legale Wege, um die Credit Suisse zu kritisieren.»
Dies wäre nach Ansicht des Gerichts auch mit einer Demonstration möglich gewesen. Der Oberrichter ermunterte die Verurteilten, weiterzukämpfen - allerdings mit legalen Mitteln. Diese seien nicht weniger wirksam.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Aktivistinnen und Aktivisten können sie ans Bundesgericht weiterziehen, was viele von ihnen wohl auch tun werden.
Eine aus der Gruppe wurde bereits einmal vom Bundesgericht wegen einer Aktion in Lausanne verurteilt. Eine weitere zog ihr Urteil wegen einer anderen Blockade sogar an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, wo der Fall nun hängig ist.
Für den Staatsanwalt waren die neun Urteile trotzdem nur ein halber Erfolg: Er hatte für die Aktivisten bedingte Geldstrafen von 90 Tagessätze zu 30 Franken gefordert. Inhaltlich folgte das Obergericht aber seiner Argumentation.
Der Staatsanwalt stellte klar, dass es nicht das Ziel der Zürcher Justiz sei, junge Leute wegen ihrer legitimen Anliegen in Strafverfahren zu verwickeln. «Aber nicht alles, was legitim ist, ist auch legal», sagte er in seinem Plädoyer. (dab/yam/sda)
Denn wenn der Weltuntergang droht, ist alles erlaubt.
Die Ironie von der Geschichte ist, dass es sich bei den Klimaaktivist:innen um "hofierte Störenfriede" handelt. Es sind Fanatiker:innen, die man mit Samthandschuhen anfasst und in den Medien feiert.