Steuerabzüge der Krankenkassen-Prämien – so gross sind die kantonalen Unterschiede
Angesichts stetig steigender Krankenkassenprämien wächst in der Schweiz der politische Druck, die steuerliche Entlastung für Versicherte zu erhöhen. Trotz der hohen Belastung durch Gesundheitskosten bleibt der Bund allerdings zurückhaltend.
Der Ständerat lehnte kürzlich einen Vorstoss der SVP ab, der den vollumfänglichen Abzug der Prämien bei der direkten Bundessteuer forderte. Damit verharren die Höchstabzüge für Alleinstehende auf Bundesebene bei 1800 Franken (mit Beiträgen an die 2. oder 3. Säule) bzw. 2700 Franken (ohne solche Beiträge).
Auch bei den kantonalen Steuern können die Prämien teils abgezogen werden. Die Kantone nutzen ihren Spielraum allerdings sehr unterschiedlich aus, wie eine Analyse des «Blick» zeigt. Während mancherorts kaum 2000 Franken abgezogen werden können, gewährt Genf Abzüge von über 17'000 Franken.
18 Kantone orientieren sich am Bund. Unter den Versicherungsabzug fallen nicht nur Krankenkassenprämien, sondern auch Beiträge an Lebens- oder Unfallversicherungen. Der Abzug wird dort danach abgestuft, ob die Person bereits Beiträge an die Vorsorge (Säule 2/3a) leistet oder nicht. Wer diese nicht zahlt, kann in der Regel etwas mehr abziehen. Sieben Kantone machen beim Versicherungsabzug keinen Unterschied, ob Pensionskassenbeiträge bezahlt wurden oder nicht.
Besonders knauserig zeigen sich beim Steuerabzug die Innerschweizer Kantone Obwalden, Uri und Nidwalden. Auch in Zürich und Bern deckt der Abzug oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Kantone wie St. Gallen, Aargau oder Basel-Stadt gewähren da schon moderatere Abzüge.
Im Tessin können aktuell 5500 Franken abgezogen worden, zuletzt wurde aber eine Initiative angenommen, welche eine Erhöhung der Abzüge auf 9000 Franken gefordert hatte. Auch der Kanton Schwyz hebt den Abzug fürs neue Steuerjahr deutlich von 3200 auf 4200 Franken an, während Zug für 2026 eine Erhöhung von 3500 auf 4600 Franken plant.
Der Kanton Genf sprengt jedoch alle Skalen. Hier ist der Abzug direkt an die kantonalen Durchschnittsprämien gekoppelt. Versicherte können bis zum Doppelten dieser Prämien für die Grund- und Zusatzversicherung geltend machen. Für das Jahr 2026 steigt dieser Wert auf bis zu 17'520 Franken – das Zehnfache dessen, was in Teilen der Zentralschweiz erlaubt ist. (pre)
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