Krankenkassen können einzelnen Personen ab 2026 Behandlungen oder Medikamente empfehlen
Bislang läuft es im Schweizer Gesundheitswesen so: Der Arzt oder die Ärztin diagnostiziert und behandelt, die Krankenkasse oder die Versicherten bezahlen.
Künftig würde die Krankenkasse ihre Versicherten zuvor über günstigere Generika informieren, die dann mit dem Arzt besprochen werden können.
Voraussichtlich ab Juli 2026 ermöglicht eine Änderung im Gesetz, dass Krankenkassen erstmals Abrechnungsdaten von Versicherten nutzen dürfen, um individuelle Empfehlungen zu geben.
Aber wie funktioniert das genau? SRF berichtet von zwei Beispielen, wie Kassen die Gesetzesänderung künftig nutzen könnten:
Anhand von Medikamentenabrechnungen könnte eine Krankenkasse beispielsweise erkennen, dass eine versicherte Person an Diabetes leidet. Häufig treten im Zusammenhang mit Diabetes Folgeerkrankungen auf. Die Kassen könnten dieses Risiko früh erkennen – und auf Präventionsmassnahmen hinweisen.
Krankenkassen könnten anhand der Abrechnungen auch erkennen, wenn es günstigere Generika für ein teures Medikament gibt. Danach können sie die versicherte Person darauf hinweisen, diese beim Arzt zu verlangen.
Erfolgreicher erster Versuch
Dieses Vorgehen wurde bereits getestet – mit Erfolg: In einem Test der CSS Versicherung stieg der Anteil derjenigen, die tatsächlich auf Generika wechselten, um 30 Prozent. Die CSS habe so jedes Jahr gegen drei Millionen Franken einsparen können.
Mit der Gesetzesänderung müssen die Kassen darüber informieren, dass die individuelle Beratung freiwillig ist. Die Versicherten müssen aber aktiv werden, wenn sie die Empfehlungen nicht erhalten möchten.
Doch es gibt auch Bedenken
Kritisch sieht das Felix Wettstein von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO. Er würde sich wünschen, dass die Versicherten regelmässig um Zustimmung gefragt und Daten nicht dafür genutzt werden, um für Zusatzversicherungen zu werben, wie er gegenüber SRF sagt.
Ob die Gesetzesänderung zu einer Dämpfung des Kostenanstiegs führt, hängt schlussendlich stark von der Umsetzung durch die Versicherungen und die Versicherten ab. (cst)
