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Krankenkasse: Prämienverbilligungen müssen Prämienentwicklung abbilden

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Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten.Bild: Andrea Zahler / CH Media

Prämienverbilligungen müssen künftig Prämienentwicklung abbilden

12.09.2025, 12:5312.09.2025, 12:53

Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Konkret müssen sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln. Der Bundesrat hat die entsprechenden Regeln in Kraft gesetzt.

Es handelt sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)» der SP, die vor einem Jahr von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde. Stattdessen treten nun vom Parlament verabschiedete neue Regeln in Kraft.

Ziel ist, dass die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien für die Haushalte tragbar bleibt, wie der Bundesrat am Freitag schrieb. Konkret müssen die Kantone künftig ihren Beitrag zur Prämienverbilligung erhöhen, sobald die Kosten für die Grundversicherung steigen. Zudem müssen die Kantone bis Ende 2029 ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.

Grosse Unterschiede verringern

Gemäss der neuen Verordnung hängt der Mindestprozentsatz der Prämienverbilligung davon ab, wie stark die Prämien die Einkommen der vierzig Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die kantonalen Bruttokosten ermitteln. Die Kantone bestimmen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben nach wie vor selbst, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.

Die Haushalte geben heute gemäss Zahlen des Bundes durchschnittlich 14 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aus. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung. Die Kantone setzen heute unterschiedlich viel Geld für die Prämienverbilligung ein. Auch der Betrag, den die Kantone im Durchschnitt pro Person ausgeben, variiert stark. Mehrere Kantone haben ihren Beitrag in den vergangenen Jahren nur teilweise an die gestiegenen Kosten angepasst oder ihren Beitrag sogar gesenkt.

Die neuen Regeln bedeuten für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken, wie frühere Schätzungen ergaben. Bis 2030 könnten diese Kosten auf 960 Millionen Franken ansteigen. Der Bundesanteil bliebe unverändert. (sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nötlizerisser
12.09.2025 13:48registriert Mai 2020
Und ein weiteres Mal kein Anreiz die Gesundheitskosten zu senken. Im Gegenteil, in dem die Unterstützung der finanziell Schwächsten an die Kostensteigerung gebunden wird, können die Kosten weiter steigen bis die nächste Schicht nicht mehr zahlen kann. Keinerlei Ursachenbekämpfung, lediglich Symptombekämpfung.
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Verbesserer
12.09.2025 13:49registriert Mai 2020
"Die Haushalte geben heute gemäss Zahlen des Bundes durchschnittlich 14 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aus. "
Ich und meine Frau erhalten die maximale AHV Rente im Jahr 45‘360 Franken.
Die Krankenkasse kostet für uns beide in der Grundversicherung plus eine kleine Zusatzversicherung 12‘270 Franken im Jahr plus insgesamt 600 Franken Franchise und je nach Leistung plus max. 1‘200 Franken Selbstbehalt.
Alleine bei der Prämie sind dies 27% meines Einkommens.
Leider bekomme ich trotzdem keine Verbilligung, da ich etwas Vermögen habe.
Im Artikel steht nur Einkommen.
Was nun?
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Hadock50
12.09.2025 14:59registriert Juli 2020
Wäre es nicht einfacher, man bezahlt nach Einkommen und Vermögen die Kk Ptämie, so wie bei der Steuerrechnung ?
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34
Wo gibt es halbwegs gute Sandwiches hierzulande?
Wisst ihr es? Asking for a friend.
Preiskrieg vonseiten der Grossverteiler; Pfünderli zum Dumping-Preis und dergleichen. Derweil chrampft ein selbstständiger Beck geschlagene 6 Tage die Woche 12 Stunden am Tag – öh, Verzeihung – die Nacht:
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