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Solaranlage: Warum dieses ideale Dach noch keinen Strom produziert

Perfektes Dach, perfekte Lage: Warum hier immer noch keine Solaranlage steht

02.06.2024, 04:5720.12.2024, 14:49
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Wer in Zürich-Witikon von der Busstation Zweiackerstrasse in Richtung alten Dorfkern spaziert, dem fällt vielleicht etwas auf. Aber nur vielleicht. Denn wirklich augenscheinlich ist sie nicht … die Solaranlage – mitten im alten Dorfkern. Auf alten Biberschwanz-Ziegeln liegend erinnert sie dezent daran, mit welchem Hauptproblem sich die Menschheit in den nächsten Jahrzehnten herumschlagen muss.

«Dezent» ist die bewusste Provokation in dieser Einleitung. Denn die Frage, was dezent ist und was nicht, was stört, erregt die Gemüter eher weniger dezent. «Solaranlagen verschandeln das historische Ortsbild», zetern die einen. Andere loben die gelungene Symbiose, die Symbolik dahinter, wenn bewährte Tradition ein Fundament für moderne Lösungen sein kann.

Zu letzteren gehört Benjamin Burkhard – auch wenn er dafür weniger gespreizte Wörter verwenden würde: «Es heisst, dass wir mit den Erneuerbaren endlich vorwärtsmachen müssen. Aber wenn man es versucht, wird man daran gehindert.»

Burkhards Scheune in Witikon. Wo die weisse Folie liegt, soll einmal Strom produziert werden.
Burkhards Scheune in Witikon. Wo die weisse Folie liegt, soll einmal Strom produziert werden.bild: watson.ch

Der Schreiner hat zusammen mit seiner Frau vor wenigen Jahren die Scheune erworben, in der sich seine Werkstatt befindet. Sie steht am Rand des alten Dorfkerns von Witikon, nicht mehr in der Kernzone, dafür aber in einer Freihaltezone. Zusammen mit anderen Gebäuden der Altstadt, dem sogenannten Oberdorf, wird die Scheune im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) unter dem höchsten Erhaltungsziel «A» geführt. Das bedeutet, dass die Scheune nicht abgebrochen werden darf und bei Veränderungen besondere Detailvorschriften zu beachten sind – Detailvorschriften, für welche Fachinstanzen wie die Denkmalpflege zu konsultieren seien. Das ISOS ist indes nur ein Leitfaden für Behörden. Es ist kein Gesetzbuch.

Witikon, unterteilt in verschiedenen Bereiche nach ISOS. Solche Karten existieren von jeder Ortschaft der Schweiz, inklusive detailliertem Beschreib. Eine derart flächendeckende Bestandsaufnahme gibt  ...
Witikon, unterteilt in verschiedene Bereiche nach ISOS. Solche Karten existieren von jeder Ortschaft der Schweiz, inklusive detailliertem Beschrieb. Eine derart flächendeckende Bestandsaufnahme gibt es sonst in keinem anderen Land.bild: screenshot ISOS

Zusätzlich ist der Bau aus dem Jahr 1921 auf kommunaler Ebene denkmalgeschützt. Für Solaranlagen spielt dieser niedrigst mögliche Schutzstatus keine Rolle. Bei Bewilligungen sind Gebäude dieser Art per Gesetz wie solche ohne Schutzstatus zu behandeln.

An den Bau einer Solaranlage denken die Burkhards noch nicht, als sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Sie haben andere Sorgen. Die Scheune hat schon bessere Tage gesehen, das Dach «seicht», und bei Sturm fallen immer mal wieder ein paar der hundertjährigen Ziegel herunter. Eine Gefahr für Spaziergänger. Auch die Fassade muss instand gesetzt werden – Besitzer von denkmalgeschützten Bauten verpflichten sich dazu.

Den Burkhards ist das alles bewusst – auch mit welchen Auflagen die Instandsetzung verbunden ist. Deshalb nehmen sie, wie vom ISOS empfohlen, frühzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt auf: der Zürcher Denkmalpflege.

Wie viele Sitzungen mit den Behörden waren es? Burkhard überlegt: «Mails waren es über 700. Sitzungen? Vielleicht 30, 40, 50? Ich weiss es nicht mehr.»

Sich Burkhard beim Sitzungsmarathon vorzustellen, hat etwas Belustigendes: Den Schreiner bärbeissig zu nennen, wäre vermessen. Wie eine fröhliche Bergziege ist er aber mit Sicherheit nicht von Sitzung zu Sitzung gehüpft.

Trotzdem geht er den mühsamen Weg, zieht einen Architekten als Berater bei. Und das zahlt sich aus. Neben einem ausgefeilten Instandsetzungsplan entsteht zusammen mit den Expertinnen der Denkmalpflege auch die Idee einer Solaranlage. Die eine Dachhälfte, leicht geknickt und nach Südwesten zeigend, ist dafür wie gemacht.

Burkhard ist Feuer und Flamme. Er will die komplette Dachhälfte zur Stromproduktion nutzen. Das redet ihm die Denkmalpflege wohl wissend wieder aus. Noch mehr Auflagen, noch mehr Sitzungen, noch mehr Kompromisse. Bis sämtliche ästhetischen und denkmalschützerischen Vorgaben erfüllt sind, legt Burkhard noch ein paar Ehrenrunden zurück. Am Ende einigen sich die Parteien auf eine sogenannte Indach-Lösung.

Das Glaserhaus im Emmental: Nicht Burkhards Scheune – aber ein Beispiel einer Indachlösung. Die Panels liegen nicht auf den Ziegeln auf, sondern werden als deren Ersatz ins Dach integriert.
Das Glaserhaus im Emmental: nicht Burkhards Scheune – aber ein Beispiel einer Indachlösung. Die Panels liegen nicht auf den Ziegeln auf, sondern werden als deren Ersatz ins Dach integriert.bild: 3S Swiss Solar Solutions AG via energieheld.ch.

Eine Indachanlage ist zwar signifikant teurer als eine, die über den Ziegeln montiert wird, aber, Achtung, dafür «diskreter». Auch bei der Wahl der PV-Module macht der Denkmalschutz Vorgaben: Erlaubt werden ausschliesslich schwarze, nicht reflektierende. Bei deren Einbau darf die Baustruktur der Scheune nicht verletzt werden. Sprich: Sollte die Schweiz irgendwann einmal genügend Strom aus Erneuerbaren produzieren, kann die Anlage wieder zurückgebaut, die Ziegel montiert und die ursprüngliche Optik wieder hergestellt werden. Nebenbei produziert das kleine Kraftwerk aus 117 Paneelen (50 kWp) Strom für 12 Familien*. Rund ein Zehntel des produzierten Stroms würde Burkhard selbst für seinen Betrieb benötigen.

Über ein Jahr Planung ist beendet. Alle, die mit dem Projekt in Berührung kommen, sind begeistert.

Neben der Denkmalpflege segnet auch der Zürcher Stadtrat das Projekt im September 2022 ab. Von den Anwohnern gibt es keine Einsprachen, die Baubehörde gibt grünes Licht.

Doch Burkhard begeht einen Fehler. So nennt er es heute. Vielleicht will er es einfach zu gut machen. Vielleicht will er, nach so vielen Hürden, nun auch noch die letzte nehmen. Und deshalb fragt er – auf Anraten der Denkmalpflege – den Heimatschutz an.

Gegründet wurde der Schweizer Heimatschutz 1905 ironischerweise von einem gewissen Albert Burckhardt. Die Non-Profit- und Lobby-Organisation versteht sich als eine Art Bürgerwehr des Denkmal- und Ortsbild-Schutzes. Ihr Normenkatalog geht über denjenigen der behördlichen Denkmalpflege hinaus. Nicht selten treffen sich die beiden Parteien vor Gericht – und längst hängt dem Heimatschutz der Ruf des Behördenschrecks an.

Als Hauptwaffe dient der NGO die Einsprache. Im Jahr 2023 war alleine die Sektion des Kantons Zürich in 84 verschiedene Verfahren involviert. Besonders erfreuliche Siege werden im Jahresbericht rekapituliert – beispielsweise, als 2020 per Bundesgerichtsentscheid der Abbruch zweier alter Siedlungen auf dem Zürcher Friesenberg verhindert wurde. Auch hier hatte der Stadtrat das Projekt zuvor durchgewinkt.

Doch die Medaille hat zwei Seiten.

Buildings in the garden city "Familienheim-Genossenschaft Zuerich im Friesenberg" of the building cooperative "Familienheim-Genossenschaft Zuerich" (Family Home Cooperative Zuerich ...
Bleibt bestehen: Gebäude der Gartenstadt der Familienheim-Genossenschaft Zürich.Bild: KEYSTONE

Statt neu und verdichtet zu bauen, muss die betroffene Familienheim-Genossenschaft Zürich nun teuer renovieren. Und zwar so teuer, dass die Häuser und Wohnungen laut einem Sprecher der Genossenschaft den Status «gemeinnützig» verlieren. Das Denkmal bleibt, gemeinnütziger Wohnraum verschwindet. Gleichzeitig werden zusätzliche 94 Wohneinheiten nicht gebaut. Ausgerechnet in der Stadt Zürich, wo dies alles so dringend benötigt würde.

Der Aktionismus der Anwälte und Architekten im Vorstand des Zürcher Heimatschutzes (ZVH) kommt in der breiten Bevölkerung deshalb nicht nur gut an. Der Vorwurf liegt auf der Hand: Hier verschärft eine Elite ein akutes Problem, von dem sie selbst weniger betroffen ist.

Auch zur Beurteilung von Burkhards Anlage werden eine Anwältin und ein renommierter Architekt aufgeboten. Das erste Treffen mit der Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes, Ewelyne Noth, habe ihn noch ermutigt, das Projekt weiterzuverfolgen. Der zweite Gutachter, Architekt Thomas Pfister, der am Umbau des Hallenstadions und auch des Hauptsitzes des Heimatschutzes in der Villa Patumbah beteiligt war, habe aber von der ersten Sekunde an ablehnend gewirkt.

Und so kommt es, dass der Zürcher Heimatschutz gegen Burkhards Solaranlage Rekurs einreicht.

Die Instandsetzung des Dachs ist mittlerweile beendet. Die Solaranlage wird aber zum Geduldsspiel.
Die Instandsetzung des Dachs ist mittlerweile beendet. Die Solaranlage wird aber zum Geduldsspiel. bild: watson.ch

Im eingereichten Rekursschreiben, das watson vorliegt, heisst es:

  • Die Prüfung der Standortgebundenheit sei nicht geklärt.
  • Eine umfassende Interessenabwägung habe nicht stattgefunden.
  • Die Scheune sei besonders schutzwürdig.
  • Die Scheune sei Teil eines erhaltenen Ensembles mit dem ISOS-Erhaltungsziel A.
  • Ausserdem möge das Gericht die Präjudizwirkung eines positiven Bauentscheides in Betracht ziehen.
  • Die Solaranlage konkurriere optisch mit der unter Schutz stehenden Fassade.
  • Die Solaranlage sei weitherum sichtbar.

Letzteres Argument wird mehrfach wiederholt.

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich heisst die Beschwerde teilweise gut. Die Beurteilung der Interessenabwägung und der Standortgebundenheit habe nicht «rechtsgenügend» stattgefunden. Burkhard darf nicht bauen. Und es kommt noch dicker. Er muss ein Drittel der Gerichtskosten übernehmen und dem Heimatschutz eine Entschädigung bezahlen. Alles in allem 3500 Franken. «Dabei habe ich doch gar nichts falsch gemacht», kommentiert er die Rechnungen, «ich habe nur ein Baugesuch eingereicht.» Nach 700 Mails, 30, 40 oder 50 Sitzungen, wird er jetzt auch noch zum juristischen Tanz gebeten.

Die Spiesse könnten dabei nicht ungleicher sein. Der Familienvater riskiert sein Erspartes, die Direktbeteiligten auf der Gegenseite nichts. Im Gegenteil. Sie werden für ihre Aufwände mit 50 Franken pro Stunde entschädigt. Bezahlt wird das mit Mitgliederbeiträgen, Schoggitalerverkäufen und Spendengeldern.

Dank dieser Einnahmen verfügt der Heimatschutz über eine schlagkräftige Kriegskasse. Alleine die Zürcher Kantonalsektion gab 2022 für den Bauausschuss, Gerichtskosten und Anwaltshonorare über 120’000 Franken aus. «Wenn sie sich wenigstens Mühe geben würden», knurrt Burkhard, «aber der Rekurs gegen unsere Solaranlage ist voller Fehler.»

Und tatsächlich: Aus Quadratkilometern werden Quadratmeter, ein Weg wird zur Strasse, ein Datum und auch der Name der Scheune sind falsch.

Es sind Details.

Zu unbedeutend. Als Journalist, der im Glashaus sitzt, darf man daraus keinen Strick drehen.

Bei Schreiner Burkhard verhält es sich aber anders. Von ihm wurde verlangt, dass jedes Detail stimmt, um jeden Zentimeter Überstand musste er feilschen. Sein Projekt musste nicht nur fein geschmirgelt, sondern auf Hochglanz poliert werden. Stundenlange Arbeit.

Und jetzt bremst ihn ein Schreiben aus, das darauf hindeutet, dass sich die Rekurspartei nicht wirklich eingehend mit der Materie beschäftigte. Er kann nur den Kopf schütteln.

Besonders hart trifft Burkhard die Behauptung, die Anlage sei von weitherum sichtbar: «Das stimmt einfach nicht. Genau deshalb liess ich mich überreden, nur den unteren Teil zu nutzen.»

Es ist des Pudels Kern.

Standortgebundenheit und Interessenabwägung in Ehren – aber es sind juristische Manöver. Entscheidend ist, wie sehr die Anlage stört, wie sehr sie die im ISOS beschriebene schützenswerte «von grossen Giebeldächern geprägte Silhouette mit Fernwirkung» irritiert. Wir wollen es mit eigenen Augen sehen. Dafür besteigen wir den Kirchenhügel in Witikon.

Auf der kleinen Anhöhe hat man die beste Aussicht auf das Oberdorf. Witikon wirkt von hier, als hätte Paul Klee seine Motivbox ausgeleert: Zahlreiche bunte Klötzchen säumen den Hang, hier findet das Auge keine Ruhe – und auch keine Plastikfolie, welche anstelle der PV-Anlage auf Burkhards Dach liegt.

Oder doch?

Die aktuelle Ausssicht vom Kirchenhügel. Wenn man sich richtig hinstellt, kann man die weisse Folie sehen.
Die aktuelle Ausssicht vom Kirchenhügel. Wenn man sich richtig hinstellt, kann man die weisse Folie sehen.bild: watson.ch
Burkhards Scheune mit den geplanten Panels eingefärbt – so wie das spätere Projekt einmal aussehen soll.
Burkhards Scheune mit den geplanten Panels eingefärbt – so wie das spätere Projekt einmal aussehen soll.bild: montage watson.ch

Wer sich richtig hinstellt, auf wenigen Metern ist es möglich, kann zwischen zwei Giebeln die weisse Folie erkennen. Eine exzellente Wahl für ein «Ich sehe etwas, was du nicht siehst». Im Panorama wird der weisse Fleck von der unruhigen Szenerie verschluckt. In Schwarz, das zeigt die Fotomontage, ist sie nicht mehr erkennbar.

Einen Beitrag zu den im ISOS gerühmten «repräsentativ gestalteten Giebelfronten», allerdings nur am hinteren Ende, leistet der obere Teil des Scheunendachs. Genau dieser Teil, der eben nicht mit PV-Panels bedeckt wird.

Dasselbe Bild bietet ein Spaziergang weiter unten durch das Oberdorf. Im ISOS heisst es dazu: «Ländliche Gassenräume mit erhaltenen Vorbereichen und grossen alten Bäumen.» Von Burkhards Scheune ist hier kaum was zu sehen. Dafür die eingangs beschriebene Solaranlage. Das Haus darunter besitzt denselben Schutzstatus wie das Streitobjekt, steht aber zusätzlich noch in der Kernzone.

Die streitbare Solaranlage (l.) zeigt sich – aus spitzem Winkel – zwischen zwei Häusern hindurch. Deutlicher thront die Anlage auf dem anderen geschützten Haus.
Die streitbare Solaranlage (l.) zeigt sich – aus spitzem Winkel – zwischen zwei Häusern hindurch. Deutlicher thront die Anlage auf dem anderen geschützten Haus.bild: watson.ch

Erst kurz vor Ende des Dorfes offenbaren sich Burkhards Anlagepläne für ein paar Meter zwischen zwei Häusern – nur um sogleich wieder zu verschwinden.

Der Fussweg, der an der eindrücklichen Scheune vorbeiführt, verläuft beinahe parallel zum Giebel. Und weil das Dach abknickt, kann die Folie vom 1,85 Meter grossen Journalisten, in der Mitte des Weges stehend, nicht gesehen werden.

Die Perspektive eines 1,85 Meter grossen Mannes, in der Mitte des vorbeiführenden Gehwegs stehend. Um sich von der Anlage belästigen zu lassen, muss man auf die Magerwiese ausweichen.
Die Perspektive eines 1,85 Meter grossen Mannes, in der Mitte des vorbeiführenden Gehwegs stehend. Um sich von der Anlage belästigen zu lassen, muss man auf die Magerwiese ausweichen. bild: watson.ch
Viel mehr als Bruchstücke sind auf grossen Teilen der umliegenden Wege von der geplanten Anlage nicht zu sehen.
Viel mehr als Bruchstücke sind auf grossen Teilen der umliegenden Wege von der geplanten Anlage nicht zu sehen.bild: watson.ch

Wir gehen weiter auf den Wegen rund um die Scheune. Vereinzelt lassen sich Fetzen der Stellvertreterfolie erkennen. Wirklich sichtbar ist sie auf den abgeschrittenen über 2 Kilometern dreimal:

  • Auf zwei ca. 60 Meter langen Abschnitten.
  • Einmal über dem Schlund einer Garageneinfahrt.

Auf den beiden Abschnitten ist auch die bereits erwähnte Anlage in der Kernzone sichtbar.

Abschnitt 1: Auf diesem ca. 60 Meter langen Weg, wird die Anlage ersichtlich sein – genauso, wie diejenige auf dem geschützten Haus links.
Abschnitt 1: Auf diesem ca. 60 Meter langen Weg wird die Anlage ersichtlich sein – genauso wie diejenige auf dem geschützten Haus links.bild: watson.ch
Abschnitt 2: Ob auf beiden Abschnitten eine PV-Anlage das Ortsbild nachhaltig zerstört, wird das Gericht entscheiden müssen.
Abschnitt 2: Ob auf beiden Abschnitten eine PV-Anlage das Ortsbild nachhaltig zerstört, wird das Gericht entscheiden müssen.bild:watson.ch

Wird auf diesen zweimal 60 Metern ein historisches Ortsbild verschandelt? Wird hier «eindrücklicher ländlicher Strassenraum» zerstört?

Abschnitt 3: Der Stein des Anstosses ... GC? FCZ? Garagenschlund? Oder doch die geplante Solaranlage?
Abschnitt 3: Der Stein des Anstosses ... GC? FCZ? Garagenschlund? Oder doch die geplante Solaranlage? bild: watson.ch

Burkhards Frustration ist verständlich. Dank der akribischen Planung und den strengen Auflagen ist die Solaranlage nicht «weit herum» sichtbar – und sie konkurriert auch nicht mit der Fassade. Die Fotos des Heimatschutzes im Rekursschreiben entstanden abseits von öffentlichen Gehwegen.

Tatsächlich stellt sich die Frage, weshalb hier rekurriert wird. Warum hat es der Zürcher Heimatschutz auf dieses Projekt abgesehen? Ein Projekt, das nach sorgfältiger Planung kaum Reibungsfläche bietet, das die Substanz des Baus nicht verletzt, das komplett zurückgebaut werden kann und das historische Ortsbild in den Augen des Journalisten nicht gefährdet?

Wir mailen einen Fragenkatalog.

«Zu laufenden Verfahren nehmen wir keine Stellung», heisst es. Für grundsätzliche Fragen und ein Gespräch werden wir an den Präsidenten Martin Killias weitergeleitet.

Der bekannte ehemalige Strafrechtler ist seit 2017 Präsident des Schweizer Heimatschutzes. Er ist, die Ironie schlägt zum zweiten Mal zu, gebürtiger Witiker und kennt Burkhards Scheune gut. Einen Steinwurf weiter unten staute er als Kind den Elefantenbach, der dort lustig ins Tobel plätschert.

Lustig ist die Situation für Killias heute weniger. Und stauen tun sich primär die Baueingaben. 2018 sichtete der Zürcher Heimatschutz noch 598 Baurechtsentscheide. 2021 waren es 1185 (2022: 1129, 2023: 1019). In anderen Worten: Die Zahl der geprüften Bauentscheide verdoppelte sich beinahe innerhalb von nur drei Jahren. Sie liegt jetzt konstant über 1000.

«Die galoppierende Bautätigkeit machte dem Zürcher Heimatschutz auch im Jahre 2022 – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn – sehr zu schaffen», schreibt der Präsident im Jahresbericht. Als Hauptproblem wird die Tendenz zur Verdichtung erwähnt. Während früher auf der grünen Wiese gebaut werden konnte, müssen die Gemeinden heute in die Kernzonen ausweichen.

Weiter heisst es: «Wenn immer die Gegenparteien dies wünschen, werden Verfahren auf dem Verhandlungsweg erledigt.» Diesen Verhandlungswillen hat Burkhard laut eigenen Angaben nicht erfahren.

Luftansicht von Witikon. Blau: Die geplante Solaranlage ist nicht oder nicht also solche erkennbar. Rot: Die drei Stellen, wo die Anlage als solche erkannt werden kann.
Luftansicht von Witikon. Blau: Die geplante Solaranlage ist nicht oder nicht also solche erkennbar. Rot: die drei Stellen, wo die Anlage als solche erkannt werden kann.bild: screenshot watson.ch

Im Gespräch mit dem eloquenten und freundlichen Präsidenten Killias wird schnell klar: Der Schweizer Heimatschutz sieht sich selbst als den eigentlichen, und vor allem einzigen Gralshüter historischer Ortsbilder und alter Bauten. Gegenüber dem behördlichen Denkmalschutz herrscht tiefes Misstrauen.

Die Situation erinnert unweigerlich an die Spaltung des westlichen Christentums. Während sich die eine Konfession den Zeichen der Zeit stellt, beharrt die andere auf ihren Dogmen. Mit Boshaftigkeit hat das nichts zu tun. Sondern mit der tiefen Überzeugung, exakt zu wissen, was gut für alle ist. Und wenn solch tiefe Überzeugungen auch mit Gerichtsgewalt durchgesetzt werden, kann das bei weniger erleuchteten Menschen für Unverständnis sorgen.

Doch die Organisation läuft Gefahr, ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden zu können. Die Ressourcen der Milizorganisation kämen «an die Grenzen der Belastbarkeit», schreibt Killias 2021, «Wir müssen jetzt einfach durchhalten ...»

Angesichts der schieren Masse der Baueingaben droht der Kreuzzug gegen die «galoppierende Bautätigkeit» zu einzelnen Scharmützeln zu verkommen. Und obwohl die NGO bereits an genügend Fronten zu kämpfen hat, werden neue Brandherde erkannt: «Seit 2023 manifestiert sich neu die Tendenz, Solaranlagen vorzugsweise in national geschützten Ortsbildern zu bewilligen», schreibt Killias im jüngsten Jahresbericht. Der ZVH empfinde das «als Provokation» – und bekämpfe dies in der Regel.

Damit ist die Katze aus dem Sack.

Es spielt keine Rolle, dass Burkhards Anlage sorgfältig in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege entstand, dass sie ohne Spuren zu hinterlassen wieder zurückgebaut werden kann, dass sie nicht weit herum sichtbar ist und das Ortsbild kaum beeinträchtigt.

Burkhards designierte Anlage steht in einer ISOS-A-Zone, in einem national geschützten Ortsbild. Sie ist in den Augen von Killias damit eine Provokation.

Im Jahr zuvor gab man sich noch kulanter. Damals schrieb Killias noch: Angefochten werden nur «besonders unansehnliche» Projekte und solche «in hochgradig geschützten Ortsbildern oder auf besonders wichtigen Baudenkmälern». Sieben PV-Anlagen fielen 2022 in diese Kategorie. 2023 sind es nun bereits 13.

«Solaranlagen in geschützten Ortsbildern sind ein Verhältnisblödsinn», erklärt Killias gegenüber watson. «Kaum zehn Prozent der Häuser sind in einem Schutzinventar aufgeführt. Auf diesen Dächern gewinnt man die Energiewende nicht. Solaranlagen gehören in die Industriezonen. Dort sind die grossen Dachflächen.»

Viele Ziegel, nur ein My Solaranlage. So präsentiert sich Burkhards Projekt vielerorts in Witikon.
Viele Ziegel, nur ein My Solaranlage. So präsentiert sich Burkhards Projekt vielerorts in Witikon. bild: watson.ch

Eine Organisation am Anschlag, Normen, die torpediert werden – so lassen sich wenigstens der fehlerhafte Rekurs und die Tatsache erklären, dass sich der Heimatschutz offensichtlich nicht eingehend mit Burkhards Projekt beschäftigte. Und der Verdacht liegt nahe, dass in dieser Drucksituation ein selbstständiger Handwerker und Familienvater mit einer Solaranlage gerade recht kommt.

Er wird kaum bis vor Bundesgericht durchhalten. An seinem Projekt kann ein Exempel statuiert werden. Deshalb auch die Bitte ans Gericht, «die Präjudizwirkung» zu berücksichtigen.

Die einzelnen Puzzleteile fügen sich zusammen – und schon ziehen neue dunkle Wolken auf.

Die Gemeinde Ossingen will in der Kernzone eine PV-Anlage auf einem kommunal geschützten Gebäude installieren. «Wohl wissend um die Hindernisse, die auf uns zukommen werden», wie Gemeindepräsident Martin Widmer dem «Andelfinger Anzeiger» erklärt.

Der Fall ist mit demjenigen von Burkhard vergleichbar. Die Behörde glaubt, mit einer sorgfältigen Gestaltung und der Möglichkeit des vollständigen Rückbaus dem Schutzinteresse gerecht zu werden. Auch diese Anlage ist nicht von weitherum sichtbar – für ein ansprechendes Foto des Gebäudedachs benötigte der «Andelfinger Anzeiger» ein Flugdrohnenfoto.

Wie in Witikon reicht auch hier der Zürcher Heimatschutz Rekurs ein. Doch die Konfrontation ist von der Gemeinde gewollt: «Wer privat 20 Quadratmeter Solardach realisieren möchte, und nur schon für die erste Rekursstufe mit hohen Gebühren und Anwaltskosten rechnen muss, lässt es bleiben», sagt Widmer. Die Gemeinde wolle damit eine Aufgabe übernehmen, die für Private zu gross wäre.

Etwas ist dann aber doch anders. Gegenüber dem «Andelfinger Anzeiger» bricht der Heimatschutz mit dem Gebot, sich nicht zu laufenden Verfahren zu äussern. Martin Killias nennt den Fall «substanziell krass, nicht nachvollziehbar und einer von rund einem halben Dutzend, die wir bis ans Bundesgericht weiterziehen würden».

Und wie ist es im Fall von Büezer Burkhard? Kann der Heimatschutz bei ihm einen einfachen Sieg einplanen?

«Da täuschen sie sich aber bös!», schreibt Burkhard über WhatsApp. Und fügt einen lachenden Smiley an. Die 700 Mails und die 30, 40 oder 50 Sitzungen sollten der NGO eine Warnung sein.

Eins bleibt sicher: die Aussicht auf die Solaranlage, wenn man in Zürich-Witikon von der Busstation Zweiackerstrasse in Richtung alten Dorfkern spaziert. Auf der anderen Seite, links davon, steht Burkhards Scheune. Diese Seite des Dachs, die Nordseite, bleibt, wie sie ist. Hier reihen sich die Ziegel wie Soldaten dicht aneinander auf. Es sind tausende. Und seit der Instandsetzung verteidigen sie das schützenswerte Ortsbild auch in gewaltigen Stürmen.

Nachdem der Stadtrat das Projekt erneut absegnete, reichte der Heimatschutz im Februar 2024 einen zweiten Rekurs ein. Nach einer Replik und einer Duplik liegt der Fall aktuell wieder beim Baurekursgericht des Kantons Zürich. Vor Herbst wird kein Entscheid erwartet.

*In einer ersten Fassung war fälschlicherweise von 30 Familien die Rede gewesen. Eine Schweizer Durchschnittsfamilie mit vier Personen benötigt ca. 4'200 kWh pro Jahr. Der erwartete Ertrag der Anlage liegt bei 49'630 kWh.

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397 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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winglet55
02.06.2024 05:55registriert März 2016
Die Ewiggestriegen lassen die Muuskeln spielen! Vielleicht wäre diesem Verein wieder Chachelofenheizungen mit entsprechenden Emissionen lieber. Da bleibt einem nur noch das Kopfschütteln!
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surfi
02.06.2024 05:39registriert Februar 2016
Der Heimatschutz sollte endlich zurückgebunden werden.
1. Verschandeln Dörfer nicht aller Art per se die Landschaft? Wieso sollten 200-jährige dies weniger tun?
2. Die hässlichen mit dickem, beissendem Rauch gefüllten Schornsteine sind kein Problem, obwohl die Feinstaubgrenzwerte massiv überschritten werden?

Der Heimatschutz muss sich unterordnen. Im Ballenberg kann er frei walten, wo auch das Umfeld (stilgerechte Nachbarhäuser, nicht asphaltierte Strassen, keine extensiv bewirtschaftete Wiesen) stimmt.
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2stein
02.06.2024 07:13registriert April 2021
3500 Fr. Rechnung für die Gegenpartei ohne etwas getan zu haben... ich glaube ich würde Amok- laufen.
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