Luftschutzkeller sollten vor allem während Kriegszeiten Schutz bieten. Doch seit rund 20 Jahren müssen keine Schutzräume mehr gebaut werden. Heute werden sie wohl eher als Keller oder Stauraum verwendet. Nichtsdestotrotz: Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Luftschutzkeller für den Notfall instand halten, da sie Teil des Zivilschutzkonzepts sind. Recherchen von SRF zeigen, dass sich das nun ändern soll.
Demnach sollen Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden. So sieht es ein unveröffentlichtes «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vor. Am Konzept mitgearbeitet haben die Kantone.
Der Grund für die Wende: Eine Erneuerung wäre zu teuer. Aus Altersgründen müssten die Lüftungen der Luftschutzkeller eigentlich erneuert werden. Doch laut dem Konzept spricht das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegen eine Sanierung. Weiter heisst es im Konzept: «Die in Kleinstschutzräumen installierten Ventilationsaggregate sind bereits über 40 Jahre alt und werden nicht mehr hergestellt. Kleinstschutzräume sollen, wo immer möglich, sukzessive aufgehoben werden.»
Urs Marti, Präsident der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen, bestätigt das Aus der Luftschutzräume gegenüber SRF. Doch neben der Technik nennt er noch einen weiteren Grund für das Ende: «Diese Schutzräume sind im Ereignisfall schwierig zu bewirtschaften. Eine solche Vielzahl kann der Zivilschutz gar nicht abdecken.»
Von der Aufhebung sind alleine in Zürich 16'000 Schutzräume in Einfamilienhäusern betroffen, schweizweit sind es 100'000. Die Strategie soll schrittweise umgesetzt werden. Zuerst erhalten die betroffenen Personen Plätze in zugeteilten grösseren Anlagen. «Erst, wenn genügend Plätze vorhanden sind, kann man auf die kleinen Schutzräume verzichten», sagt Marti.
Zusätzlich werde es wohl grössere Anlagen brauchen. Dafür sollen bestehende Kommandoposten und ähnliche Anlagen des Zivilschutzes zu Schutzräumen umfunktioniert werden.
Das «Konzept Schutzbauten» zieht auch Schlüsse aus dem Ukraine-Krieg: Schutzräume, die vor 1987 gebaut wurden, sollen auf Kosten der Eigentümer mit Liegestellen und Trocken-WCs nachgerüstet werden. Für diese Anlagen galt bisher eine Ausnahme, da der Zivilschutz von einer mehrjährigen Vorwarnzeit bei bewaffneten Konflikten ausging.
Dazu kommen weitere Ausnahmen: Bund und Kantone wollen die Schutzraumpflicht für grössere Neubauten streichen. Grundsätzlich sind nur Schutzräume bei Überbauungen ab 38 Zimmern vorgeschrieben. Künftig sollen die Behörden in allen Gemeinden ausnahmsweise auch Schutzräume für kleinere Überbauungen vorschreiben dürfen.
(oee)
Bin zu keinem Schluss gekommen, ausser, dass ich hoffe, dass es nie so weit kommt.
Dass der Zivilschutz sich im Ereignisfall um private Schutzräume kümmert, stimmt nicht. Der Hauseigentümer muss wissen wie man die Filter einsetzt und die Lüftung bedient.
Die Schutzräume aufzuheben ist gefährlich. Je nach Ereignis geht es um sehr kurze Zeit, die man hat, um den Schutzraum zu beziehen. Zudem ist in grossen Unterkünften das Konfliktpotential viel grösser.
Faule Ausreden der Behörden und das bei zu wenig Plätzen.