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Private Luftschutzkeller sollen aufgehoben werden

Hebelverschluesse an der Tuere eines Schutzraums in einem Wohnblock, fotografiert am Freitag, 11. Maerz 2022 in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Luftschutzkeller werden heute als Keller oder Stauraum verwendet.Bild: KEYSTONE

Private Luftschutzkeller vor dem Aus – 100'000 Schweizer Einfamilienhäuser betroffen

Bund und Kantone wollen private Luftschutzkeller aufheben, da eine Sanierung zu teuer wäre. Davon betroffen sind rund 100'000 Schweizer Einfamilienhäuser.
28.04.2023, 10:4428.04.2023, 12:32
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Luftschutzkeller sollten vor allem während Kriegszeiten Schutz bieten. Doch seit rund 20 Jahren müssen keine Schutzräume mehr gebaut werden. Heute werden sie wohl eher als Keller oder Stauraum verwendet. Nichtsdestotrotz: Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Luftschutzkeller für den Notfall instand halten, da sie Teil des Zivilschutzkonzepts sind. Recherchen von SRF zeigen, dass sich das nun ändern soll.

Demnach sollen Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden. So sieht es ein unveröffentlichtes «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vor. Am Konzept mitgearbeitet haben die Kantone.

Eine Sanierung wäre zu teuer

Der Grund für die Wende: Eine Erneuerung wäre zu teuer. Aus Altersgründen müssten die Lüftungen der Luftschutzkeller eigentlich erneuert werden. Doch laut dem Konzept spricht das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegen eine Sanierung. Weiter heisst es im Konzept: «Die in Kleinstschutzräumen installierten Ventilationsaggregate sind bereits über 40 Jahre alt und werden nicht mehr hergestellt. Kleinstschutzräume sollen, wo immer möglich, sukzessive aufgehoben werden.»

Urs Marti, Präsident der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen, bestätigt das Aus der Luftschutzräume gegenüber SRF. Doch neben der Technik nennt er noch einen weiteren Grund für das Ende: «Diese Schutzräume sind im Ereignisfall schwierig zu bewirtschaften. Eine solche Vielzahl kann der Zivilschutz gar nicht abdecken.»

100'000 Einfamilienhäuser betroffen

Von der Aufhebung sind alleine in Zürich 16'000 Schutzräume in Einfamilienhäusern betroffen, schweizweit sind es 100'000. Die Strategie soll schrittweise umgesetzt werden. Zuerst erhalten die betroffenen Personen Plätze in zugeteilten grösseren Anlagen. «Erst, wenn genügend Plätze vorhanden sind, kann man auf die kleinen Schutzräume verzichten», sagt Marti.

Zusätzlich werde es wohl grössere Anlagen brauchen. Dafür sollen bestehende Kommandoposten und ähnliche Anlagen des Zivilschutzes zu Schutzräumen umfunktioniert werden.

Andere Hausbesitzer müssen nachrüsten

Das «Konzept Schutzbauten» zieht auch Schlüsse aus dem Ukraine-Krieg: Schutzräume, die vor 1987 gebaut wurden, sollen auf Kosten der Eigentümer mit Liegestellen und Trocken-WCs nachgerüstet werden. Für diese Anlagen galt bisher eine Ausnahme, da der Zivilschutz von einer mehrjährigen Vorwarnzeit bei bewaffneten Konflikten ausging.

Dazu kommen weitere Ausnahmen: Bund und Kantone wollen die Schutzraumpflicht für grössere Neubauten streichen. Grundsätzlich sind nur Schutzräume bei Überbauungen ab 38 Zimmern vorgeschrieben. Künftig sollen die Behörden in allen Gemeinden ausnahmsweise auch Schutzräume für kleinere Überbauungen vorschreiben dürfen.

(oee)

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84 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Madison Pierce
28.04.2023 11:02registriert September 2015
Als ehemaliger Zivilschützer habe ich mir manchmal überlegt, wo ich lieber mehrere Wochen verbringen möchte: in einem kleinen Raum nur mit der Familie, oder in der grossen Anlage mit vielen anderen Leuten, dafür richtiger Küche, Dusche, Sanitätszimmer etc.

Bin zu keinem Schluss gekommen, ausser, dass ich hoffe, dass es nie so weit kommt.
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BG1984
28.04.2023 11:08registriert August 2021
Bestehende Kommandoposten des Zivilschutzes in Schutzräume umbauen ist eine Alibiübung. Dann hat im Ereignisfall ausgerechnet der Zivilschutz keine Räume.

Dass der Zivilschutz sich im Ereignisfall um private Schutzräume kümmert, stimmt nicht. Der Hauseigentümer muss wissen wie man die Filter einsetzt und die Lüftung bedient.

Die Schutzräume aufzuheben ist gefährlich. Je nach Ereignis geht es um sehr kurze Zeit, die man hat, um den Schutzraum zu beziehen. Zudem ist in grossen Unterkünften das Konfliktpotential viel grösser.

Faule Ausreden der Behörden und das bei zu wenig Plätzen.
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Pancho07
28.04.2023 11:21registriert August 2022
Wir haben 2004 ein Haus ohne Keller gebaut. Wir mussten uns in den Luftschutzkeller der Gemeinde einkaufen. Müsse sich nun jene Personen, deren Luftschutzkeller aufgehoben wird, auch in der Wohngemeinde in den Luftschutzkeller einkaufen? Und was, wenn der Luftschutzkeller der Gemeinde für die ganzen Einwohner zu klein ist und in den Nachbargemeinden auch keine Plätze vorhanden sind?
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