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Konsumentenschutz fordert nach Babymilch-Rückruf schärfere Gesetze

Konsumentenschutz fordert nach Babymilch-Rückruf schärfere Gesetze

06.02.2026, 12:1506.02.2026, 12:15

Die Stiftung Konsumentenschutz kritisiert den Rückruf von verunreinigten Babymilchprodukten in der Schweiz als verspätet. Die Stiftung wirft dem Konzern Danone vor, die Öffentlichkeit wochenlang im Ungewissen gelassen zu haben und fordert schärfere Gesetze.

Der aktuelle Fall zeige grosse Regulierungslücken in der Schweiz auf, schrieb der Konsumentenschutz in einer Mitteilung vom Freitag. Diese müssten dringend geschlossen werden.

Der französische Lebensmittelkonzern Danone hatte am Donnerstag in der Schweiz über ein Dutzend Produkte der Marke Aptamil vom Markt genommen. Grund ist der Verdacht auf eine Verunreinigung mit dem Bakteriengift Cereulid.

Der Konzern begründete den Schritt mit einem neuen Richtwert der EU. In Deutschland und Österreich waren entsprechende Produkte bereits in der Vorwoche zurückgerufen worden.

Die Stiftung für Konsumentenschutz bezeichnete diesen gestaffelten Rückzug als «absolut inakzeptabel». Geschäftsleiterin Sara Stalder warf dem Unternehmen vor, Babys einer Gesundheitsgefährdung auszusetzen. Der Fall zeige, dass Konsumenten in der Schweiz weniger gut geschützt seien als im Ausland. Danone war auf Anfragen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bis am Freitagmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Das Problem mit Cereulid ist laut dem Communiqué der Stiftung Konsumentenschutz seit Monaten bekannt. Der Konzern Nestlé habe bereits im Januar erste Produkte wegen des Toxins zurückgerufen.

Ruf nach schärferen Gesetzen

Der Konsumentenschutz sieht im Vorgehen der Industrie ein Versagen der Selbstkontrolle und fordert eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. So fehle in der Schweiz ein Grenzwert für Cereulid, weshalb jede Firma selbst entscheide, ab wann ein Produkt als gesundheitsgefährdend gelte.

Zudem habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) keinen lückenlosen Überblick, welche Grenzwerte die Hersteller anwenden. Die Erfahrung zeige, dass Firmen oft erst reagierten, wenn Behörden aktiv würden oder der öffentliche Druck steige. Die Informationspflicht sei zu lasch und müsse verschärft werden.

Der Gesundheitsschutz müsse höher gewichtet werden als ein möglicher Reputationsschaden eines Konzerns. «Eltern müssen absolut darauf vertrauen können, dass sie ihren Babys einwandfreie und nicht gesundheitsschädigende Produkte verabreichen», so Stalder. (hkl/sda)

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