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Luftfahrt

Die Ju-Air darf wieder fliegen – unter diesen 3 Auflagen

Die Ju-Air darf wieder fliegen – unter diesen 3 Auflagen

16.08.2018, 10:4216.08.2018, 13:21

Die Geschichte der «Tante Ju»

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Die Geschichte der «Tante Ju»
Am Piz Segnas oberhalb von Flims in Graubünden ist am 4. August 2018 ein mehrplätziges Flugzeug abgestürzt. Beim Flugzeugtyp handelt es sich um eine Junkers Ju-52, ein Oldtimer, der in den 1930er in Deutschland entwickelt und bis Anfang der 1950er Jahre gebaut wurde. (Bild: ju-air.ch)
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Die Dübendorfer JU-Air will am Freitag den Flugbetrieb mit ihren beiden Oldtimerflugzeugen vom Typ Junkers Ju-52 wieder aufnehmen. Und das darf sie auch.

Der Bund hat nach dem Absturz einer Ju-52 am 4. August bis jetzt keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem dieses Flugzeugtyps gefunden. Solange zum Unfall noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL aber die Aufsicht bei der JU-Air erhöht.

Für die Aufnahme des Flugbetriebes muss die JU-Air vorsorgliche Massnahmen des BAZL erfüllen:

Erstens verlangt das BAZL, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt.

Zweitens müssen die Flugzeuge der JU-Air ab sofort einen GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt.

Drittens sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.

(aeg)

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Video: srf
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