Schweiz
Luzern

Triengen LU darf Containersiedlung für Asylbeantragende nicht bauen

Die Wohncontainer der provisorischen Asylunterkunft auf dem Sportplatz Luterbach in Kuessnacht am Rigi am Freitag, 9. Mai 2025. Am kommenden Wochenende sitmmt das Volk des Bezirk Kuessnacht am Rigi ue ...
So etwa hätte die Siedlung in Triengen aussehen sollen, wie die Küssnacht am Rigi im Bild. (Symbolbild) Bild: keystone

Triengen LU darf Containersiedlung für Asylbeantragende nicht bauen

29.07.2025, 13:2629.07.2025, 14:34
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Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen aufgehoben. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.

Der Standort der von der Gemeinde Triengen geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone, hiess es in der Mitteilung. Damit sei eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig.

Das Gericht hiess deswegen eine Beschwerde von Anwohnenden gegen das Projekt gut und hob die Baubewilligung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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