So etwa hätte die Siedlung in Triengen aussehen sollen, wie die Küssnacht am Rigi im Bild. (Symbolbild) Bild: keystone
Triengen LU darf Containersiedlung für Asylbeantragende nicht bauen
Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen aufgehoben. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.
Der Standort der von der Gemeinde Triengen geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone, hiess es in der Mitteilung. Damit sei eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig.
Das Gericht hiess deswegen eine Beschwerde von Anwohnenden gegen das Projekt gut und hob die Baubewilligung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)