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Luzern

Jacke als Maske benutzt: Mann von Luzerner Gericht freigesprochen

Jacke als Maske benutzt: Mann von Luzerner Gericht freigesprochen

21.05.2021, 14:5221.05.2021, 15:01
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Kein Verkauf nach Afrika: Die in der Schweiz nicht mehr zugelassenen Masken werden entsorgt. (Symbolbild)
Bild: sda

Das Luzerner Bezirksgericht hat einen 24-jährigen Mann freigesprochen, der statt einer Maske die Jacke vor dem Gesicht trug, als er durch den Bahnhof Luzern ging. Der Passant war von einem Bahnpolizisten angehalten worden. Gegen den Strafbefehl, der folgte, setzte er sich nun erfolgreich zur Wehr.

Die Staatsanwältin hatte den Mann mit einer Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von 180 Franken belegt, weil er gegen die Covid-Verordnung verstossen und Anordnungen des Sicherheitspersonals missachtet habe. Der Einzelrichter sprach ihn nun frei, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Freitag veröffentlicht wurde, hervorgeht. Die Verfahrenskosten übernimmt der Staat.

Beim Prozess antwortete der Beschuldigte auf die Frage des Einzelrichters, wieso er keine Maske getragen habe, er habe nicht auf den Zug gewollt, sondern sei lediglich durch den Bahnhof gelaufen. Hätte ihn der Polizist nicht angehalten, so hätte er den Sicherheitsabstand stets eingehalten. Der Bahnhof sei an jenem Donnerstagnachmittag im November fast leer gewesen.

Er habe gewusst, dass im Bahnhof eine Maskenpflicht gelte. Aber er habe vom Bund keine Maske erhalten und ausserdem die Jacke benutzt, das sei immer noch besser als die Raucher beim Bahnhof, die gar keine Maske tragen müssten.

Selber verteidigt

Der Polizist habe seine Personalien aufgenommen und ihn angewiesen, entweder eine Maske beim Kiosk zu kaufen oder den Bahnhof zu verlassen. Letzteres habe er auf direktem Weg getan. Er habe sich keinen Anweisungen widersetzt, sagte der Mann, der auf Arbeitssuche ist und sich selber verteidigte.

Im Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, begründete der Richter den Freispruch kurz. Das Nichttragen der Maske habe zu jenem Zeitpunkt gar nicht unter Strafe gestanden. Auch habe er sich keiner Anordnung widersetzt, da er sich mitten im Bahnhof befunden habe und diesen nach der Aufforderung verlassen habe. (aeg/sda)

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51 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lukas R. Galli
21.05.2021 15:53registriert Mai 2021
Wichtiges Detail der journalistischen Ungenauigkeit: der “Polizist” ist kein Plizeibeamter, sondern Angestellter des privaten Sicherheitsdienstes der SBB ohne jede polizeiliche Befugnis. Nur weil es ähnlich aussieht wie eine Ente und laut quakt wie eine Ente ist es noch lange keine Ente. Ende.
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Home alone
21.05.2021 15:31registriert April 2020
Bravo 👏 ... gut gemacht lieberPassant ... danke auch dem Gericht, dass normaler Menschenverstand gewürdigt wird, leider eher selten der Fall ...
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bruuslii
21.05.2021 15:52registriert April 2019
es lebe die selbstverteidigung vor gericht! schön zu sehen, dass das (wenigstens in einfachen fällen) noch ohne teure anwälte möglich ist.
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