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Luzerner Gericht verschärft Strafe für Vergewaltigung von Stieftochter

Luzerner Gericht verschärft Strafe für Vergewaltigung von Stieftochter

19.05.2021, 16:30
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Das Luzerner Kantonsgericht gibt der
Kantonsgericht LuzernBild: sda

Das Luzerner Kantonsgericht hat einen 49-jährigen Mann zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine Stieftochter und deren Freundin vergewaltigt haben soll. Es verschärfte die vom Kriminalgericht verhängte Strafe um zehn Monate, verzichtete aber auf die Anordnung einer Therapie und einen Landesverweis für den Deutschen.

Der Beschuldigte sei schuldig der mehrfachen Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und sexuellen Handlung mit Kindern, heisst es im Urteil des Kantonsgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es liegt erst im Dispositiv vor und ist damit noch nicht rechtskräftig.

Opfer des Mannes, der sich bereits seit 2017 in Sicherheitshaft befindet, waren gemäss Anklage die Stieftochter des Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Auch habe er sich an der gleichaltrigen einst besten Freundin der Stieftochter vergangen. Die beiden Familien waren befreundet und zwischenzeitlich auch Nachbarn.

Die Freundin soll der Beschuldigte etwa während der Sommerferien und einmal auf einer Lastwagenfahrt missbraucht haben, die Tochter wiederholt. Das Luzerner Kriminalgericht hatte ihn 2019 zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Es ordnete eine ambulante psychotherapeutisch Behandlung und zehn Jahre Landesverweis an. Dagegen legte er Berufung ein.

Hebephilie

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht im März 2021 forderte die Staatsanwältin eine Verschärfung der Strafe auf sieben Jahre. Eine Gutachterin attestierte dem Mann eine Hebephilie, er fühle sich vom pubertären Körperschema angezogen. Sie empfahl «eher eine stationäre Therapie».

Der Beschuldigte selber bezeichnete dies als «Schwachsinn» und forderte einen Freispruch. Das Kantonsgericht verzichtete nun auf die Anordnung einer therapeutischen Massnahme. Auch sieht es von einer Landesverweisung ab, weil die Delikte zwischen 2013 bis Sommer 2015 begangen wurden. (sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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suchwow
19.05.2021 17:39registriert Dezember 2014
"Auch sieht es von einer Landesverweisung ab, weil die Delikte zwischen 2013 bis Sommer 2015 begangen wurden." Haha, super Begründung. Was für eine armselige Justiz wir haben....
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who cares?
19.05.2021 18:36registriert November 2014
Seit 2017 in Sicherheitshaft heisst, 2023, in 2 Jahren, ist er wieder auf freiem Fuss. Therapie hält auch niemand für nötig. Schön ist's Vergewaltiger in der Schweiz zu sein. Die Opfer erhalten lebenslang.
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karima
19.05.2021 18:39registriert Mai 2017
Schön, dass das Urteil verschärft wurde. Jedoch sind auch 6 Jahre immer noch viel zu wenig!
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