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Billag zahlt die Mehrwertsteuer an die Haushalte zurück

Billag zahlt die Mehrwertsteuer an die Haushalte zurück

19.05.2015, 10:4019.05.2015, 11:52
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Wer die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Billag bereits bezahlt hat, erhält die Mehrwertsteuer zurückerstattet. In Folge des Bundesgerichtsurteils vom 13. April 2015 unterstehen die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund wird den Personen, die ihre Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt haben, die Mehrwertsteuer rückerstattet, teilt das BAKOM am Dienstag mit.

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Die Billag wird den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) umsetzen. Den entsprechenden Gebührenzahlenden wird der Betrag, den sie zu viel entrichtet haben, von der nächsten Rechnung abgezogen. Sie werden demnach nicht benachteiligt gegenüber den Haushalten und Unternehmen, die im Mai eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erhalten.

Die von der Billag ausgestellten Rechnungen für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren werden künftig keine Mehrwertsteuer mehr enthalten. Somit zahlen beispielsweise Haushalte statt 462.40 Franken neu 451.10 Franken im Jahr. Dies gilt erstmals für die Rechnungen, die in diesen Tagen für den Zeitraum von April 2015 bis März 2016 verschickt werden.

Weitergehende Rückerstattung noch offen

Das BAKOM veröffentlicht auf seiner Website eine Tabelle mit verschiedenen Fällen, aus der ersichtlich ist, welcher Betrag den Gebührenzahlenden bei ihrer nächsten Rechnung in Abzug gebracht wird. Die Abzüge betragen zwischen 95 Rappen und 10.35 Franken.

Nicht entscheiden hatte das Bundesgericht, was die Rückerstattung weiter zurück betrifft. Offen bleibt demnach, ob die Konsumenten ihre in den vergangenen Jahren zu viel bezahlten Beträge ebenfalls zurückerhalten.(whr/sda)

Billag

Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer. 

Der Bund nimmt die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Er kauft auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebt die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren. 

Grundrecht

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