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UBI heisst Beschwerde gegen Berichterstattung zu Gaza-Protesten gut

Der Eingang zum Hauptsitz der SRG SSR fotografiert mit den Logos von RSI, RTR, RTS, SRF und SWI, am Freitag, 20. September 2024 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Der Beschwerdeführer rügte, dass verschiedene relevante Fakten unerwähnt geblieben und die Proteste in verharmlosender Weise dargestellt worden seien.Bild: keystone

Rüge: SRF hat bei Berichterstattung zu Gaza-Protesten das Vielfältigkeitsgebot verletzt

13.12.2024, 16:5413.12.2024, 16:55
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Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat mit seiner Berichterstattung über Gaza-Proteste an Universitäten das Vielfältigkeitsgebot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Die Beschwerde hatte ein Rechtsanwalt erhoben.

Der Zürcher Anwalt hatte 17 SRF-Beiträge über die Proteste an US-amerikanischen und schweizerischen Universitäten im Zusammenhang mit dem Konflikt im von Palästinensern bewohnten Gazastreifen beanstandet, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Freitag mitteilte. Beschwerde erhob er zudem über die Berichterstattung insgesamt zwischen dem 14. Februar und dem 14. Mai 2024 zu diesem Thema.

Es handle sich um Radio- und Fernsehsendungen sowie um Online-Artikel und einen Beitrag auf dem Online-Portal X. Der Beschwerdeführer rüge, dass verschiedene relevante Fakten unerwähnt geblieben und die Proteste in verharmlosender Weise dargestellt worden seien.

Vielfaltsgebot verletzt

In ihrer Beurteilung sei die UBI zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum zu den einzelnen Beiträgen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots habe bilden können. Dagegen habe die Berichterstattung insgesamt das Vielfaltsgebot verletzt.

Dies, weil die extremistischen und antisemitischen Tendenzen bei den Protesten sowie die Hintergründe der Studentenproteste nicht angemessen zum Ausdruck gekommen seien. Die UBI hiess die Beschwerde mit sechs zu drei Stimmen gut, wie es weiter hiess.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen von Donnerstag und Freitag in Bern behandelte die UBI mehrere Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen, Online-Artikel sowie die Handhabung von Kommentarspalten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. UBI-Entscheide können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Randy Orton
13.12.2024 18:13registriert April 2016
Sehr wichtige Entscheidung, hoffentlich publiziert und sendet SRF eine Korrektur bzw. einen Nachtrag, um die extremistischen und antisemitischen Elemente und die Hintergründe dieser „Proteste“ zu beleuchten
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raab23@gmail.com
13.12.2024 18:33registriert Mai 2022
Wie überraschend.. Nicht!
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Die Gesandte Pekings
13.12.2024 18:22registriert März 2024
Man könnte meinen, SRF hätte das Vielfaltsgebot in eine Liste unverbindlicher Vorschläge eingeordnet. Relevante Fakten wurden ausgelassen, antisemitische Tendenzen verharmlost – ein Armutszeugnis. Vielleicht sollte SRF von chinesischen Staatsmedien lernen, die machen aus ihrer Propaganda wenigstens keinen Hehl. Wäre das SRF ein Restaurant, müsste es die Zutaten offenlegen. Spoiler: Geschmacklosigkeit ist garantiert.
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