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Aargau richtet Asylunterkunft ein: 49 Personen müssen Wohnung verlassen

49 Personen müssen ihre Wohnung verlassen: Aargau richtet neue Asylunterkunft ein

Der Kanton Aargau plant in Windisch bei Brugg eine Asylunterkunft für rund 100 Personen. Der Eigentümer der Liegenschaften hat dafür den bestehenden Bewohnern gekündigt. Der Gemeinderat ist empört.
27.02.2023, 12:2527.02.2023, 13:06
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Der Fall Seegräben sorgte letzte Woche für Aufsehen: Die Gemeinde wirft einen Mieter aus seiner Wohnung, um Platz für Geflüchtete zu schaffen. Im Kanton Aargau ist es nun zu einem ähnlichen Fall gekommen.

In diesen Liegenschaften in Windisch plant der Kanton Aargau eine Asylunterkunft – dafür erhalten fast 50 Mieterinnen und Mieter die Kündigung
In diesen Liegenschaften in Windisch plant der Kanton Aargau eine Asylunterkunft – fast 50 Mieterinnen und Mieter müssen gehen.Bild: Google Street View

Der Kanton plant in Windisch eine Asylunterkunft für rund 100 Personen, wie der Gemeinderat Windisch heute bekannt gibt: «Um die Asylsuchenden unterbringen zu können, hat der Eigentümer der Liegenschaften die Mietverträge der bisherigen 49 Mieterinnen und Mieter per Ende Juni gekündigt», schreibt er in einer Mitteilung.

Die Gemeinde wurde laut ihren Angaben am 17. Februar vom Kanton darüber informiert, dass er in zwei Liegenschaften eine Asylunterkunft plane. Die Gemeindevertreter hätten bei dieser Besprechung darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Liegenschaften vermietet seien. Man werde nicht akzeptieren, dass für die Unterbringung von Asylsuchenden Mieterinnen und Mieter gekündigt werde.

Wenige Tage später habe die Gemeinde beim Kanton noch schriftlich interveniert. Man habe die Behörde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde vor der Einleitung von weiteren Schritten zu informieren sei. Dies sei bei der Besprechung auch mündlich vereinbart worden.

Doch nur eine Woche nach der ersten Sitzung, am 24. Februar, hätten erste Mieterinnen und Mieter der betroffenen Liegenschaften die Gemeinde über die erhaltene Kündigung informiert, schreibt der Gemeinderat weiter. Man sei «überrascht und schockiert über die Art und Weise, wie mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird».

Der Gemeinderat wehrt sich nach eigenen Angaben «vehement gegen den Rauswurf seiner Einwohnerinnen und Einwohnern aus ihren Wohnungen». Gerade für Personen, die bereits in einer finanziell angespannten Situation seien, werde es schwierig bis unmöglich sein, Wohnraum im niedrigen Preissegment zu finden, hiess es in der Stellungnahme weiter. Der Gemeinderat erwarte vom Kanton, dass dieser auf die Miete der betroffenen Liegenschaften verzichte.

Asylnotlage ausgerufen

Mitte Januar hatte der Kanton Aargau die Asylnotlage ausgerufen. Damals stand die Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund. Erst wenn diese Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten, wollte der Regierungsrat Gemeinden sowie Privateigentümer verpflichten, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen – im «äussersten Notfall». Der Regierungsrat wollte mit dieser Massnahme zurückhaltend und «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit» umgehen. Zum aktuellen Fall steht eine Stellungnahme des Kantons noch aus. (red)

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339 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hirngespinst
27.02.2023 12:38registriert August 2019
Also das kann ja jetzt auch nicht die Lösung sein.
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Patho
27.02.2023 12:38registriert März 2017
Das ist frech – und ganz bestimmt nicht zielführend...
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du_bist_du
27.02.2023 12:35registriert Mai 2020
Joa, dann würde ich den Linken empfehlen, diesen tragischen Spielball nicht den Rechten zu überlassen ausnahmsweise. Denn die Rechten nehmen diesen garantiert auf und werden gewinnen.
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