Der Fall Seegräben sorgte letzte Woche für Aufsehen: Die Gemeinde wirft einen Mieter aus seiner Wohnung, um Platz für Geflüchtete zu schaffen. Im Kanton Aargau ist es nun zu einem ähnlichen Fall gekommen.
Der Kanton plant in Windisch eine Asylunterkunft für rund 100 Personen, wie der Gemeinderat Windisch heute bekannt gibt: «Um die Asylsuchenden unterbringen zu können, hat der Eigentümer der Liegenschaften die Mietverträge der bisherigen 49 Mieterinnen und Mieter per Ende Juni gekündigt», schreibt er in einer Mitteilung.
Die Gemeinde wurde laut ihren Angaben am 17. Februar vom Kanton darüber informiert, dass er in zwei Liegenschaften eine Asylunterkunft plane. Die Gemeindevertreter hätten bei dieser Besprechung darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Liegenschaften vermietet seien. Man werde nicht akzeptieren, dass für die Unterbringung von Asylsuchenden Mieterinnen und Mieter gekündigt werde.
Wenige Tage später habe die Gemeinde beim Kanton noch schriftlich interveniert. Man habe die Behörde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde vor der Einleitung von weiteren Schritten zu informieren sei. Dies sei bei der Besprechung auch mündlich vereinbart worden.
Doch nur eine Woche nach der ersten Sitzung, am 24. Februar, hätten erste Mieterinnen und Mieter der betroffenen Liegenschaften die Gemeinde über die erhaltene Kündigung informiert, schreibt der Gemeinderat weiter. Man sei «überrascht und schockiert über die Art und Weise, wie mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird».
Der Gemeinderat wehrt sich nach eigenen Angaben «vehement gegen den Rauswurf seiner Einwohnerinnen und Einwohnern aus ihren Wohnungen». Gerade für Personen, die bereits in einer finanziell angespannten Situation seien, werde es schwierig bis unmöglich sein, Wohnraum im niedrigen Preissegment zu finden, hiess es in der Stellungnahme weiter. Der Gemeinderat erwarte vom Kanton, dass dieser auf die Miete der betroffenen Liegenschaften verzichte.
Mitte Januar hatte der Kanton Aargau die Asylnotlage ausgerufen. Damals stand die Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund. Erst wenn diese Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten, wollte der Regierungsrat Gemeinden sowie Privateigentümer verpflichten, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen – im «äussersten Notfall». Der Regierungsrat wollte mit dieser Massnahme zurückhaltend und «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit» umgehen. Zum aktuellen Fall steht eine Stellungnahme des Kantons noch aus. (red)