Flüchtlinge sollen nicht in ihr Herkunftsland zurückreisen dürfen. Das verlangt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates und befürwortet eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (SVP/ZH) mit diesem Ziel. Der Bundesrat hat bereits ein härteres Durchgreifen in Aussicht gestellt.
Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Der Bundesrat hatte im März neue Regeln zur Durchsetzung des Heimatreise-Verbots vorgeschlagen.
Künftig sollen Flüchtlinge beweisen müssen, dass sie nicht die Absicht hatten, sich dem Schutz ihres Herkunftsstaates zu unterstellen. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie weiterhin verfolgt werden. Können sie das nicht, wird ihnen der Flüchtlingsstatus aberkannt.
Heute liegt die Beweislast bei den Behörden. Diese können einem Flüchtling die Flüchtlingseigenschaft nur aberkennen, wenn sie ihm nachweisen können, dass er sich freiwillig dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt hat und dass ihm dieser gewährt wurde.
Auch die SPK sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie gab daher der Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Gregor Rutz mit 15 zu 9 Stimmen Folge, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Inhaltlich wird sich die Kommission im Rahmen der Beratungen des Ausländergesetzes damit beschäftigen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im vergangenen Jahr 231 Personen den Asylstatus wieder entzogen, weil diese in ihr Heimatland gereist waren. Am häufigsten betroffen waren Staatsangehörige von Vietnam (71 Widerrufe), Irak (60) sowie Bosnien und Herzegowina (30). Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme um 86 Fälle. (sda)