Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland Ferien machen, sorgen immer wieder für Schlagzeilen. In den vergangenen Jahren stand dabei aber eigentlich nur eine Nationalität im Fokus: die Eritreer.
Dass viele Flüchtlinge für ein paar Wochen zurück in ihre verschiedenen Heimatländer reisen, zeigen die neuesten Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM). Im Jahr 2017 entzog die Behörde 231 Personen den Asylstatus, weil sie unerlaubt in ihr Heimatland gereist sind. Das ist ein Anstieg von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr. «Das SEM geht jedem Hinweis sorgfältig nach», sagt Lukas Rieder, Sprecher des Staatssekretariats für Migration.
Wer jetzt aber davon ausgeht, dass den Behörden vor allem Eritreer ins Netz gehen, sieht sich getäuscht. Denn unter den Top-3-Nationen fehlt Eritrea.
Man muss auf der Rangliste noch weiter nach unten scrollen, bis auf Rang 8 der Name Eritrea doch noch auftaucht. Mit lediglich 4 Fällen, in denen wegen einer Heimatreise der Asylstatus widerrufen wurde. «Im öffentlichen Diskurs wird immer wieder vermutet, dass es viele Heimatreisen von eritreischen Staatsbürgern gibt», sagt SEM-Sprecher Lukas Rieder. «Dies wird aber von keiner Stelle bestätigt. Das zeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung und die Realität vielleicht nicht ganz übereinstimmen.»
Anders tönt es bei Toni Locher, Honorarkonsul des Staates Eritrea in der Schweiz. Für ihn steht ausser Frage: Die Fallzahl im Zusammenhang mit Eritrea kann nicht mit der Realität übereinstimmen. Er zieht den Vergleich zum Jahr 2016, als Eritrea 25 Jahre Unabhängigkeit feierte. Damals seien 120'000 Auslanderitreer ins Land gereist. «Darunter hatte es sicher einige aus der Schweiz, die nach Schweizer Recht nicht hätten hinreisen dürfen», sagt Locher.
«Die Eritreer sind einfach zu clever, sich dabei erwischen zu lassen», fährt Locher fort. Nach seinen Aussagen reisen sie von der Schweiz aus zuerst in ein anderes Land, bevor sie die Reise mit einem Flugzeug nach Eritrea fortsetzen. Diese Weiterreise lässt sich von den Schweizer Migrationsbehörden so gut wie nicht kontrollieren.
2015 entwickelten die Behörden darum einen Plan. Die Schweizer Botschaft im sudanesischen Khartum, die auch für Eritrea zuständig ist, stellte an die eritreischen Behörden einen Antrag: Die Botschaft fragte an, ob auf dem Flughafen in Asmara ein Schweizer Beamter positioniert werden dürfe – ein sogenannter Airline Liaison Officer. Deren offizielle Aufgabe: Fluggesellschaften bei der Dokumentenkontrolle in Drittstaaten zu helfen. Derzeit hat die Schweiz in fünf Ländern Airline Liaison Officier vor Ort. Um welche es sich dabei handelt, darüber gibt das SEM keine Auskunft.
Doch zumindest am Flughafen in Asmara hätte der Beamte eine weitere Aufgabe gehabt: Er sollte Eritreer, die in der Schweiz Schutz suchten, beim unerlaubten Heimurlaub erwischen und es der zuständigen Schweizer Meldestelle berichten. Dies bestätigt Katrin Schmitter, SEM-Sprecherin, gegenüber watson. Doch der Plan konnte nie umgesetzt werden, da die eritreischen Behörden die Anfrage unbeantwortet liessen.
«Eritrea war zum Glück nicht dazu bereit, bei diesem fiesen Spiel mitzumachen», sagt Toni Locher, der immer wieder in der Kritik steht, dem eritreischen Regime nahe zu stehen. In die Heimat zu reisen, sei das gute Recht jedes Menschen, fährt Locher fort. «Die Eritreer, die in ihre Heimat reisen, liegen danach nicht am Strand und lassen es sich gut gehen, wie viele Medien behaupten. Sondern sie haben jeweils einen guten Grund für die Reise.» Als Beispiel nennt er eine kranke Mutter oder die Beerdigung eines Bekannten.