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Einteilung von Zivildienst-Leistenden beim Zivilschutz gutgeheissen

Räte heissen umstrittene Einteilung von Zivis beim Zivilschutz gut

11.03.2025, 13:1611.03.2025, 13:16
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Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Mit dieser umstrittenen Neuerung ist die Mehrheit des Parlament einverstanden. Die Linke bekämpfte das Vorhaben in beiden Räten vergeblich.

Der Zivilschutz, hier bei Aufräumarbeiten nach dem Erdrutsch von Schwanden im Januar 2024, ist ein wichtiger Teil des Bevölkerungsschutzes.
Der Zivilschutz, hier bei Aufräumarbeiten nach dem Erdrutsch von Schwanden im Januar 2024, ist ein wichtiger Teil des Bevölkerungsschutzes.Bild: Gian Ehrenzeller/KEY

Der Nationalrat stimmte am Dienstag als Zweitrat den nötigen Gesetzesänderungen zu, mit 127 zu 64 Stimmen und gegen den Willen von SP und Grünen. Die Gegner nannten das Vorhaben unnötig und einen «Angriff auf den Zivildienst». Die Befürworterseite kritisierte «ideologische Grabenkämpfe». Anträge auf Nichteintreten respektive Sistierung der Vorlage wurden abgelehnt.

Der Bundesrat begründete die Vorschläge mit Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2025 lag der Bestand bei 57'000. Bis 2030 könnten es laut Verteidigungsministerin Viola Amherd noch rund 50'000 sein.

«Ausgewogen und pragmatisch»

Zivildienstpflichtige oder eben Zivis sollen gemäss den Entscheiden bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten, falls dieser zu wenig Personal hat und nicht mit anderen Massnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetriebe anerkannt werden. Das gab zu reden.

Für die Mehrheit im Nationalrat war der Vorschlag pragmatisch und ausgewogen, wie Isabelle Chappuis (Mitte/VD) namens der zuständigen Kommission sagte. Angesichts der geopolitischen Lage sei eine Stärkung des Zivilschutzes nötig, ergänzte Walter Gartmann (SVP/SG).

Ein Projekt in Graubünden habe gezeigt, dass freiwillig nicht genügend Zivildienstler für den Zivilschutz gewonnen werden könnten, sagte Martin Candinas (Mitte/GR). Der Widerstand gegen Zivis im Zivilschutz sei für die FDP nicht nachvollziehbar, fügte deren Sprecher Heinz Theiler (SZ) hinzu. Die Neuerung sei angemessen.

«Der Zivilschutz ist das Rückgrat der Katastrophenbewältigung, und es droht zu brechen», sagte Michael Götte (SVP/SG). Patrick Hässig (GLP/ZH) stellte sich hinter die Vorlage, warnte aber davor, den Zivildienst als Personalreservoir für den Zivilschutz zu betrachten. Ein Grund des Unterbestands sei die verkürzte Dienstpflicht.

SP und Grüne beantragten vergeblich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem Zivilschutz könne auch zu mehr Personal verholfen werden, ohne den Zivildienst zu schwächen, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er stellte auch die vom Bundesrat in der Vorlage genannten Bestandeszahlen in Frage.

«Höchst unfaire Zwangseingriffe»

Die Planbarkeit von Zivildienst-Einsätzen werde gefährdet, ergänzte Gerhard Andrey (Grüne/FR). Fabien Fivaz (Grüne/NE) gab zu bedenken, dass die Zivildienstler im Gesundheitswesen fehlten, wenn sie für den Zivilschutz Pisten für Skirennen präparieren müssten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) sprach von «höchst unfairen Zwangseingriffen.»

Eine zweite Minderheit um Jean-Luc Addor (SVP/VS) wollte die Vorlage erst mit Vorgaben beraten, mit denen der Zivildienst zu Gunsten der Armee weniger attraktiv gemacht werden soll. Sie konnte sich aber ebenfalls nicht durchsetzen. Der Rat debattierte danach zahlreiche Minderheitsanträge und lehnte die meisten davon ab.

Er wollte unter anderem die Zahl der Zivis beim Zivilschutz nicht auf 200 pro Jahr beschränken. Ebenso wenig will er differenziert für diensttauglich befundene Dienstpflichtige «fallweise» der Armee oder dem Zivilschutz zuweisen.

Vorbeugen für Referendum

Der Bundesrat hat die Vorlage zur Umteilung von Zivildienstlern in eine separate Vorlage ausgegliedert, um die unumstrittenen Teile nicht durch ein Referendum zu gefährden. Auch hier geht es um Personal für den Zivilschutz, und der Rat hiess den zweiten Teil ohne Gegenstimme gut.

Dienstpflichtige, die bis im Jahr ihres 25. Geburtstags keine Rekrutenschule (RS) absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, sollen neu zivilschutzpflichtig werden. Das soll auch für ehemalige Armeeangehörige gelten, die ihre RS zwar absolviert haben, aber dienstuntauglich werden und noch mindestens 80 Diensttage leisten müssen. Die Schutzdienstpflicht wird auf 14 Jahre verlängert.

Die Vorlage geht zur Bereinigung zurück an den Ständerat. (lak/sda)

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