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Nach dem Kirschlorbeer: Solothurn will auch Steingärten verbieten

Steingarten
Solche Steingärten will der Solothurner Kantonsrat nicht mehr sehen.Bild: Shutterstock

Nach dem Kirschlorbeer die Stein- und Schottergärten: Solothurner Parlament fordert Verbot

19.03.2024, 12:4419.03.2024, 13:38

Der Solothurner Kantonsrat will das Anlegen neuer Stein- und Schottergärten im Kanton untersagen. Das ist eine der Änderungen, die der Kantonsrat am Dienstag mit dem geänderten Planungs- und Baugesetz sowie der Kantonalen Bauverordnung beschloss.

In der Schlussabstimmung wurde das nötige Zweidrittelsmehr für die Gesetzesänderung deutlich erreicht, gegen einen Teil der Stimmen der SVP. Zuvor war über mehrere Einzelpunkte intensiv diskutiert und abgestimmt worden.

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Beat Künzli (SVP) sagte, ein Verbot von Stein- und Schottergärten wäre «ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden». Thomas Lüthi (GLP) entgegnete, es handle sich nicht um ein absolutes Verbot. Wenn die Steine durch Steinbrech oder andere Pflanzen bewachsen seien, gelte die Fläche als anrechenbare Grünfläche und sei deshalb weiterhin erlaubt.

In der Diskussion wurde weiter betont, dass bestehende Steingärten von der Regelung nicht betroffen seien.

Neben dem Verbot neuer Stein- und Schottergärten sprach sich die Mehrheit des Kantonsrat auch für den Absatz aus, der das Anpflanzen von invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagt. Die Gegner hatten argumentiert, dies sei bereits durch nationale Gesetze sichergestellt und müsse vom Kanton nicht zusätzlich festgeschrieben werden.

Meldung statt Baugesuch für «Innen-Wärmepumpen»

Die angepassten Vorschriften erlauben ausserdem, vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Wärmepumpen nur noch 30 Tage vor Baubeginn anzumelden; anstelle eines ordentlichen Baugesuchs. Keiner Baubewilligung bedürfen ausserhalb der Bauzone zudem temporäre Einrichtungen, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr dort bleiben.

Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass die Gemeinde bei Neubauten mit mehr als zehn Auto-Parkplätzen die Anzahl Tiefgaragenplätze vorgeben kann. Auf Antrag der FDP wurde diese Möglichkeit wieder gestrichen. (saw/sda)

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90 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Findolfin
19.03.2024 12:36registriert Februar 2015
Die SVP hat schon recht, dass das ein Eingriff ist. Aber: Wenn man bei der Biodiversität, Umweltschutz, Klimakrise die Kurve kriegen möchte, geht es nicht ohne Eingriff. Weil freiwillig machen es die Leute kaum.

Wobei ich ohnehin nicht glaube, dass wir die Kurve noch kriegen. :)
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holden27
19.03.2024 12:44registriert Februar 2015
Das Problem diese Steingartenanlagen ist, dass da immer mit Folie/Vlies gearbeitet wird, damit auch ja nichts anderes wachsen kann. Dadurch entsteht ein absolut steriler Lebensraum. Nicht nur aus Sicht der Artenvielfalt fraglich (keine Pflanzen, keine Tiere und auch keine Bodenlebewesen), sonder auch aus Sicht der Wasserversickerung. Natürlicher Boden mit Pflanzen und Lebewesen sind in Stande, Wasser zu Filtern, so dass dieses "sauber" wieder in den Kreislauf einfliessen kann. Bei solchen Anlagen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund wäre ein Verbot absolut sinnvoll.
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Jep.
19.03.2024 13:49registriert Januar 2022
Müsste dann der Sechseläutenplatz wieder umgebaut bzw. begrünt werden? 🤔🤩
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