Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist nach wie vor nicht zufrieden mit dem Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im Schweizer Privatsektor. Das hat die Arbeitsgruppe für Korruptionsfragen im Rahmen eines Länderexamens verkündet.
Die Arbeitsgruppe anerkenne die aktive Rolle der Schweiz bei der Verfolgung von Bestechung, sagte deren Vorsitzende, Kathleen Roussel, am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern. Um die Erwartungen der OECD zu erfüllen, müsse sie allerdings zwei «entscheidende» Gesetzesreformen verabschieden.
Diese Empfehlungen bezogen sich einerseits auf den Schutz der Whistleblowerinnen und Whistleblower. Andererseits forderte die Arbeitsgruppe die Schweiz dazu auf, ihre Obergrenze der Geldstrafen für Unternehmen, die der Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger für schuldig befunden wurden, zu erhöhen.
Die Schweizer Behörden nehmen diese Bemerkungen «zur Kenntnis», wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Mitteilung schrieb. Dank des Besuchs der Arbeitsgruppe hätten weitere mögliche Wege identifiziert werden können, um die Erwartungen der OECD zu erfüllen. Die Vertretungen des Seco und des Bundesamtes für Justiz betonten, dass sie die Korruptionsbekämpfung fortsetzen würden.
Die Schweiz gehört dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr seit dem Jahr 2000 an.
Bereits beim letzten Besuch einer Delegation vor drei Jahren machte die OECD auf den mangelhaften Whistleblower-Schutz der Schweiz aufmerksam. In der Folge wurde eine Vorlage, die einen verbesserten Whistleblower-Schutz hätte gewähren sollen, ins Parlament getragen. Sie scheiterte aber im Nationalrat. (sda)