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OECD-Mindeststeuer

Schweiz setzt OECD-Mindeststeuer für Konzerne ab 1. Januar 2024 um

Schweiz setzt OECD-Mindeststeuer für Konzerne ab 1. Januar 2024 um

22.12.2023, 12:3022.12.2023, 13:24
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Ehemalige Nationalrätin Petra Gössi, spricht neben Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher am 11. Mai 2023 an einer Medienkonferenz von der Allianz für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.Bild: keystone

Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz künftig mit einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, einen Teil der OECD/G20-Steuerreform wie geplant per 1. Januar 2024 einzuführen.

Bisher haben viele Kantone einige der weltweit niedrigsten Steuersätze für Konzerne. Sie argumentieren, dass diese notwendig seien, um trotz hoher Löhne und Standortkosten Unternehmen anzulocken.

Im weltweiten Kampf gegen Steueroasen haben sich 140 Länder darauf geeinigt, grosse Konzerne global mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Auch die Schweiz will den Plan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 - ein informeller Zusammenschluss der 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer - umsetzen.

Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen - und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Der Bundesrat schätzt, dass die neue OECD-Mindeststeuer zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken in die Kassen spülen wird. Davon entfallen 75 Prozent, das heisst rund 800 Millionen bis 2 Milliarden Franken, auf die Kantone und 25 Prozent, das heisst rund 250 bis 650 Millionen Franken, auf den Bund.

Verschiebung empfohlen

Der Bundesrat orientiert sich bei der Umsetzung an verschiedenen Leitlinien. So soll das schweizerische Regelwerk international akzeptiert sein, um in der Schweiz ansässigen Unternehmen möglichst grosse Rechtssicherheit zu gewähren.

Zudem sollen dort, wo es das Regelwerk der OECD/G20 explizit zulässt oder vorsieht, Spielräume und Wahlrechte im Interesse des Standortes Schweiz genutzt werden. Insgesamt soll der administrative Aufwand für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen soll so tief wie möglich gehalten werden.

Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 werde verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea setzten das Regelwerk ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft.

Trotzdem wartete der Bundesrat bis zum letzten Moment zu. Mitte November hatten die Wirtschaftskommissionen beider Räte (WAK-N/S) der Landesregierung empfohlen, die Verschiebung der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerung um vorerst ein Jahr zu prüfen. Das lehnte der Bundesrat nun ab.

Einführung nicht abgeschlossen

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnungsänderung, welche die Erhebung einer neuen Ergänzungssteuer im Inland vorsieht. Dafür war eine Verfassungsänderung notwendig. Volk und Stände hatten diese im vergangenen Juni deutlich gutgeheissen. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.

Über die Einführung weiterer Elemente der Reform wird der Bundesrat später entscheiden, wie er schrieb. So wird die Schweiz noch nicht ab Anfang 2024 von den neuen Besteuerungsrechten Gebrauch machen, wenn eine hierzulande tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung im Ausland nicht erreicht.

Zur sogenannten Income Inclusion Rule (IIR) und zur Undertaxed Payments Rule (UTPR) werde der Bundesrat die weitere internationale Entwicklung verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt über deren Einführung entscheiden - «falls dies angezeigt ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren», hiess es.

Weitere Reformsäule ausstehend

Die OECD/G20-Steuerreform umfasst auch noch eine weitere Säule. Diese sieht vor, die weltweit hundert grössten Unternehmen künftig nicht nur im Sitzstaat zu besteuern, sondern auch dort, wo ihre Leistungen konsumiert werden. Betroffen davon sind laut der Bundesverwaltung zwischen drei und fünf Schweizer Unternehmen - darunter die Chemiekonzerne Novartis und Roche sowie der Nahrungsmittelriese Nestlé.

Diese erste Säule soll mit einem multilateralen Abkommen umgesetzt werden, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Sommer mitteilte. Die Schweiz habe an der Entwicklung und an den Verhandlungen sämtlicher Massnahmen aktiv teilgenommen. (sda)

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