Tricksende Spitex: Kanton Zürich genehmigt falsche Abrechnung
Solch dreistes Vorgehen ist für Schweizer Verhältnisse unüblich: Die Spitexorganisation Pflegewegweiser, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hat, teilte letzte Woche per Brief an alle Zürcher Gemeinden mit, dass sie sich über die Tarife der kantonalen Gesundheitsdirektion hinwegsetzt.
Es ist dies die Reaktion auf einen Entscheid der Zürcher Regierung vom letzten August, die Tarife für pflegende Angehörige auf 2026 anzupassen. Der Hintergrund: Die finanzielle Last der Gemeinden im Kanton Zürich ist in den letzten drei Jahren sprunghaft gestiegen. Das zeigt die Recherche der «Limmattaler Zeitung» eindrücklich. In Geroldswil und Weiningen rechnen sie von 2025 auf 2026 mit einer Verdreifachung der Kosten. Die Pflegefinanzierung geht schweizweit an die finanzielle Substanz der Gemeinden.
Wie 15 andere Kantone hat darum auch Zürich verfügt, dass Angehörige ihre Leistungen in der Grundpflege zwar nach wie vor über die Krankenkasse abrechnen können, sofern sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Aufgrund des geringeren Aufwands für Anreise und Planung fällt aber ein Grossteil der staatlichen finanzierten Restkosten weg. Für die pflegenden Angehörigen, die einen fixen Lohn beziehen, ändert sich vorderhand nichts. Ziel der Massnahme war es stets, das lukrative Geschäftsmodell jener Spitexfirmen einzudämmen, die auf Kosten des Staates und der Prämienzahlenden Gewinne erzielen.
Höhere Rechnung für gleiche Leistung
Nicht alle wollen nach den neuen Regeln spielen: Der grösste Anbieter beabsichtigt, die Tarif-Änderung eigenmächtig umzusetzen. So erklärt die Firma Pflegewegweiser in einem Brief an alle Gemeinden, dass angestellte pflegende Angehörige nur im ersten Jahr zum neuen Tarif für pflegende Angehörige abrechnen. Sobald diese einen Pflegekurs absolviert haben, würden sie dem Pflegepersonal gleichgestellt und 15 Franken pro Stunde mehr abrechnen.
In einer ersten Reaktion erklärte das Amt für Gesundheit des Kantons Zürich gegenüber dieser Zeitung: «Diese Auslegung erachten wir als nicht konform mit den geltenden Vorgaben.» Nun legt Amtschef Jörg Gruber mit zwei Schreiben nach.
Den ersten Brief richtet er an die Gemeinden und liefert ihnen «Handlungsoptionen bei auffälligen Spitex-Institutionen». Beispielsweise erklärt er, an welche Stellen sie sich wenden können, wenn sie falsche oder überhöhte Abrechnungen vorfinden.
Der zweite Brief richtet sich an alle Spitexorganisationen, die in Zürich zugelassen sind. Darin erinnert sie Amtschef Gruber an die Vorgaben zur Restkostenfinanzierung im Kanton Zürich. Und er mahnt, dass ein Pflegehelferkurs die gesundheitspolizeiliche Mindestanforderung sei, um Leistungen als pflegender Angehöriger zu erbringen und dass der neue Tarif explizit für pflegende Angehörige geschaffen worden sei.
Weiter gelte die Vorgabe, dass Abrechnungen der Wahrheit entsprechen müssen. «Falschangaben könnten unter Umständen als Urkundenfälschung qualifiziert werden», schreibt das Amt. Es erwartet von den Spitex-Firmen, dass diese die Vorgaben «umgehend einhalten». (aargauerzeitung.ch)
