Bund soll laut Preisüberwacher auf Post-Dividende verzichten
Preisüberwacher Stefan Meierhans hat sich in einem Aussprachepapier zur Revision des Postgesetzes für den Verzicht des Bundes auf eine Post-Dividende ausgesprochen. Dies würde dazu beitragen, Preiserhöhungen oder Leistungskürzungen zu vermeiden oder abzuschwächen.
Ein Verzicht auf die Dividende durch den Bund würde laut Preisüberwacher Meierhans dazu beitragen, Preiserhöhungen oder Leistungskürzungen zu vermeiden oder abzuschwächen. Das schreibt Meierhans in einer Stellungnahme zu einem Aussprachepapier, die am Dienstag auch Keystone-SDA vorlag. Das Portal Blick.ch hatte zuerst darüber berichtet.
Mit den gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung auferlege der Bund der Post erhebliche Kosten, die letztlich von den Kundinnen und Kunden getragen werden müssten. Es sei daher «nur konsequent», wenn der Bund im Gegenzug auf eine Dividende verzichte.
Zudem leiste die Post bereits heute einen freiwilligen Beitrag an den Bundeshaushalt, indem sie auch im reservierten Bereich Mehrwertsteuer zahle. Diese freiwillige Abgabe belaste Kundinnen und Kunden zusätzlich - und wäre unter Wettbewerbsbedingungen nicht möglich. Ein Verzicht auf die Dividende erscheine daher «sachgerecht», so der Preisüberwacher.
Weiterer Mengenrückgang durch Preiserhöhung?
Die Sicherstellung der postalischen Grundversorgung könne zudem «nicht primär über wiederholte Preiserhöhungen» erfolgen, heisst es bereits in der Vorbemerkung der Stellungnahme. Denn im Bereich des Briefmonopols sinken die Mengen.
Eine Preiserhöhung führe nur zu einem noch rascheren Mengenrückgang und damit «letztlich ins Verderben», schreibt Meierhans. Die Bundesverfassung verpflichte den Bund zudem ausdrücklich dazu, für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu sorgen.
Bereits Mitte August war der Preisüberwacher zum Schluss gekommen, dass die Post die geplanten Preiserhöhungen für A- und B-Post nicht umsetzen darf. Die Post hatte ihm mit Verweis auf die herausfordernde Finanzierungssituation in der Grundversorgung damals Preismassnahmen im Umfang von 70,9 Millionen Franken für 2026 unterbreitet.
Nach intensiven Verhandlungen einigten sich beide Parteien einvernehmlich darauf, dass davon 50,1 Millionen Franken nicht umgesetzt werden. Preiserhöhungen soll es aber zum Beispiel bei B-Post-Massensendungen, unadressierten Sendungen, PostPac Economy und Press international geben.
Briefmenge hat sich halbiert
Tatsächlich ist das Kerngeschäft der Schweizerischen Post wegen der Digitalisierung grossen Umwälzungen ausgesetzt, wie auch Postminister Albert Rösti anlässlich der Veröffentlichung der Eckwerte für eine Postgesetz-Revision im August vor den Medien in Bern sagte. Die Briefmenge halbierte sich in den letzten zwanzig Jahren fast, die Bar-Einzahlungen brachen um 75 Prozent ein.
Bis im Juni 2026 soll das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Vernehmlassungsvorlagen zum Postgesetz und zum Postorganisationsgesetz ausarbeiten. Umgesetzt werden soll die Revision um 2030 herum. Der Bundesrat will die Post-Grundversorgung beibehalten, solange diese nachgefragt wird.
Wegen des zunehmenden finanziellen Drucks will sich die Post laut eigenen Angaben per 2026 digitaler ausrichten. Im Zuge der Reorganisation sprach das Unternehmen im August 100 Kündigungen aus.
Auftrag der Postfinance soll geprüft werden
Neben einer nachhaltigen Absicherung der Finanzierung der postalischen Grundversorgung fordert Meierhans in der Stellungnahme, dass die Notwendigkeit und der Umfang des Grundversorgungsauftrags der Postfinance vertieft geprüft wird. Vorgesehen ist nämlich, dass die Post auch künftig Quersubventionierungen innerhalb der Grundversorgung vornehmen darf.
Dies sei «höchst problematisch», schreibt der Preisüberwacher. Denn derzeit finanzierten Kundinnen und Kunden der Postdienste indirekt auch Postfinance mit. Dies werde sich angesichts des tiefen Zinsniveaus kaum ändern, namentlich weil Postfinance die Möglichkeit fehle, Kundengelder durch die Vergabe von Hypotheken relativ sicher anzulegen und eine positive Marge zu erzielen.
Eine klare Trennung der Finanzierung der Grundversorgung für Finanz- und Logistikdienste sei im Rahmen der Gesetzesrevision daher «dringend vorzunehmen». Zudem brauche es eine vertiefte Prüfung, ob ein Grundversorgungsauftrag im Finanzbereich unter heutigen Bedingungen noch notwendig sei - oder ob dieser auch von anderen Finanzinstituten übernommen werden könnte. Dies gelte ebenfalls für die Bargeldversorgung. (sda)
