Sexarbeiterinnen im Kanton Bern bieten ihre Dienstleistungen vermehrt in Wohnungen an, die sie über die Website von Airbnb gebucht haben. Das geht aus dem Jahresbericht der Fachkommission KOPG hervor.
Die KOPG befasst sich mit den Auswirkungen des bernischen Prostitutionsgesetzes, das im April 2013 in Kraft trat. Kernstück ist die Bewilligungspflicht für Bordell-Betreiber, Escort-Services und selbständig erwerbende Prostituierte.
Problematisch ist laut der KOPG, dass der Trend einer Verlagerung des Sexgewerbes von kleineren Betrieben in Einzelwohnungen und Hotelzimmer anhält. Dies bringe nicht zwingend einen besseren Schutz vor Ausbeutung mit sich, erschwere aber den Zugang von Behörden und Beratungsstellen zu den Prostituierten.
Dass sich Prostituierte in Hotels niederliessen, sei schon vor Einführung des neuen Gesetzes festgestellt worden, schreibt die Kantonspolizei in dem Kommissionsbericht. Zugenommen habe die Prostitution aber mittlerweile in Wohnungen und Studios, die via Airbnb gebucht worden seien.
Bei den Anbietern der «Ferienwohnungen» handle es sich zum Teil um Personen aus dem Rotlichtmilieu, heisst es. Christa Ammann von der Beratungsstelle Xenia sagte auf Anfrage, der Trend hin zu Privatwohnungen sei eine Folge der Bewilligungspflicht.
Sexarbeitende könnten dort ihre Dienstleistungen «günstig und diskret» anbieten. Umgekehrt erschwere es den Zugang der Xenia zu den Prostituierten. «Wir können ja nicht wissen, in welchen Wohnungen Prostitution betrieben wird.» (wst/sda)