Schweiz
Romandie

Zwei Genfer verklagen Exit – weil ihr 82-jähriger Bruder sterben will

Zwei Genfer verklagen Exit – weil ihr 82-jähriger Bruder sterben will

14.10.2016, 17:3614.10.2016, 18:03

Zwei Genfer Brüder gehen gegen die Sterbehilfe-Organisation Exit vor Gericht, weil sie den geplanten Suizid ihres älteren Bruders verhindern wollen. Es ist das erste Mal, dass Exit in der Westschweiz vor Gericht muss.

Der über 80 Jahre alte Mann hätte bereits am kommenden Dienstag mit Hilfe von Exit aus dem Leben scheiden wollen. Wegen des Widerstands von zwei jüngeren Brüdern wird aber vorläufig nichts daraus. Sie erstritten sich von der Genfer Justiz superprovisorische Massnahmen, die aufschiebende Wirkung haben.

ARCHIV --- ZUR GV VON EXIT DEUTSCHE SCHWEIZ STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- Eine Tafel mit dem Exit-Logo steht am Eingang des Saales in Aarau, wo die Sterbehilfeorganisation am Sam ...
Exit muss sich vor Gericht wehren.Bild: KEYSTONE

Sterbewilliger als Zeuge

Der Fall wird nun am 24. Oktober in Genf vor Gericht verhandelt, der sterbewillige Bruder ist als Zeuge vorgeladen. Es sei das erste Mal, dass Angehörige in der Westschweiz vor Gericht gehen, sagte am Freitag Pierre Beck, Vize-Präsident von Exit, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit Berichte der Zeitungen «Tribune de Genève» und «24 Heures».

Der Mann im betroffenen Fall befinde sich gewiss nicht kurz vor dem Ableben, sagte Pierre Beck. Dennoch habe er unter Berücksichtigung aller Umstände den Wunsch geäussert, seinem Leben ein Ende setzen zu wollen.

Er habe mehrere Krankheiten wie Seh- oder Geh-Störungen aufgeführt, die dem Alter zuzuschreiben seien. Zudem traure er über den Verlust seiner Frau. Diese Leiden würden sich verstärken und seien unheilbar. Sein Gesuch an Exit war von einem Arzt begründet.

Strenger Rahmen

Ganz anderer Ansicht ist der Anwalt François Membrez, der die beiden jüngeren Brüder vertritt. Der über 80 Jahre alte Mann habe keine gesundheitlichen Probleme, sagte Membrez. Das erkläre, weshalb die superprovisorischen Massnahmen vom Gericht gutgeheissen worden seien. Exit verletze das Recht, sagte er.

Das Gesetz verbiete Sterbehilfe klar ausserhalb eines sehr strengen Rahmens wie unheilbare Krankheiten, Invalidität oder grosses Leiden. Die Sterbehilfe-Organisation gebe vor, das Gesetz zu respektieren, das sei aber nicht der Fall, sagte der Anwalt.

Er fügte an, dass das juristische Vorgehen nicht gegen den über 80- Jahre alten Mann gerichtet sei, sondern gegen Exit. Die Organisation dürfe ihre Dienste nicht einem Mann anbieten, der die Voraussetzungen dafür nicht erfülle.

Immer mehr Sterbehilfe

«Der Hauptbetroffene ist sehr verstimmt wegen der juristischen Auseinandersetzung mit seinen Brüdern», sagte hingegen Pierre Beck von Exit. Er empfinde aber zugleich auch ein gewisses Verständnis für die brüderliche Liebe. Nachdem ein Gespräch mit der Familie ohne Resultat blieb, kommt der Fall nun Ende Oktober vor Gericht.

Die Zahlen der von Exit in den Freitod begleiteten Personen steigt an. Im vergangenen Jahr wurden in der Westschweiz 213 Personen Sterbehilfe gewährt, 38 mehr als 2014. In der Deutschschweiz zeigt sich die gleiche Tendenz.

Dort wurde mit 782 Fällen von Sterbehilfe ein Anstieg von 30 Prozent verzeichnet. Der häufigste Grund, warum die betroffenen Personen Sterbehilfe in Anspruch nahmen, war Krebs.

Justiz

(sda)

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