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Jetzt kommt Maskenpflicht im ÖV – das hat Bundesrat heute beschlossen

Maskenpflicht, Mieten, Arbeitslosengeld – das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen

01.07.2020, 14:5901.07.2020, 22:33
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Maskenpflicht im ÖV

SBB und Postauto empfehlen in Zügen und Bussen Masken, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. (Archivbild)
Bild: Keystone

Mit den Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus bewegen sich wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum.

Braucht es eine Maskenpflicht im ÖV?

Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies kann vor allem im öffentlichen Verkehr jederzeit der Fall sein, wie der Bundesrat mitteilt. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen führt der Bundesrat in allen öffentlichen Verkehrsmitteln per 6.7.2020 eine Maskenpflicht ein.

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende verlängert

Ein Kunde wiegt im Hofladen der Gemuesebauern Lehmann selbststaendig Salat und Gemuese und wird das Geld in ein bereitstehendes Kaesseli werfen, am Dienstag, 24. Maerz 2020 in Buechslen, Gemeinde Murt ...
Bild: KEYSTONE

Direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Selbständigerwerbende können nun doch länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Hilfe bis Mitte September verlängert. Zunächst hatte er die Hilfe ab Anfang Juni gestoppt. Dieser Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat.

Nun sollen Selbständigerwerbende länger entschädigt werden, falls sie von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.

Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat schreibt. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes würden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingten aber keiner Bewilligung eines zusätzlichen Kredits.

Mieten sollen 40:60 aufgeteilt werden

Das Parlament konnte sich während der ausserordentlichen Session nicht einigen, wie das Problem der Mieten für geschlossene Geschäfte gelöst werden könnte. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Im Zusammenhang mit der Coronakrise soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020.

In der Sommersession hatten National- und Ständerat zwei gleichlautende Motionen verabschiedet. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem die Umsetzung der Anliegen der Motionen sichergestellt wird. Als erster Schritt hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf bei den Kantonen, den politischen Parteien sowie den interessierten Organisationen eröffnet. Dieses dauert – mit deutlich verkürzter Frist – bis am 4. August 2020. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Mitte September eine Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Auch ist geplant, dem Parlament ein Sonderverfahren zu beantragen, so dass die Gesetzesvorlage von beiden Räten in der gleichen Session beraten werden kann. Das geplante Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Geschäftsmietegesetz) ist als dringliches befristetes Bundesgesetz konzipiert. Als Verfassungsgrundlage soll Artikel 100 der Bundesverfassung über die Konjunkturpolitik dienen.

Verlängerung der Kurzarbeit-Bezugsdauer auf 18 Monate

Der Bund soll 2020 die Kosten f
Bild: KEYSTONE

Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.

Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.

Der Bundesrat hat weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Zudem hat er die Berücksichtigung von Überstunden vor dem KAE wiedereingeführt. Diese Änderungen treten ebenfalls am 1. September 2020 in Kraft. Damit tritt zu diesem Zeitpunkt wieder weitgehend das normale Verfahren zum Bezug von KAE in Kraft, wie es bis zum 1. März 2020 vollzogen worden war.

Mehr Geld für die Arbeitslosenversicherung

ARCHIV - ZUR WINTERSESSION 2019 MIT DEM THEMA ARBEITSLOSENVERSICHERUNG, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - [Symbolic Image, Staged Picture] A receptionist takes a document out o ...
Bild: KEYSTONE

Durch die Covid-19-Krise haben die Ausgaben der ALV für die Kurzarbeitsentschädigung in bisher unbekanntem Ausmass zugenommen. Seit April 2020 haben über 190 000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

Die ALV kennt eine gesetzliche Schuldenbremse. Wird eine Verschuldung von acht Milliarden Franken erreicht, müssen die Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Lohnprozente erhöht werden. Um dies im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zu vermeiden, hat das Parlament in der Sommersession einen weiteren Nachtragskredit im Umfang von maximal 14,2 Milliarden Franken gutgeheissen. Zur Umsetzung dieser Zusatzfinanzierung bedarf es einer rechtlichen Grundlage.

Die Vorlage für die Änderung des AVIG liegt nun vor und wird in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Mit der Gesetzesänderung wird vorgeschlagen, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt.

1 Milliarde Franken Defizit

2021 wird ein Defizit von rund 1 Milliarde Franken erwartet. Konjunkturell zulässig wäre aufgrund der Unterauslastung der Wirtschaft ein Defizit von 3,3 Milliarden. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind allerdings antizyklisch und wirken im Voranschlagsjahr deshalb stark korrigierend. Um die konjunkturelle Entwicklung bereinigt, resultiert deshalb im Voranschlagsjahr 2021 ein struktureller Überschuss von 2,2 Milliarden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Steuereinnahmen in das kommende Jahr verschoben werden.

In den Finanzplanjahren lässt der Effekt der Schuldenbremse (Konjunkturfaktor) nach, wodurch der Spielraum von Jahr zu Jahr sinkt.

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Im laufenden Jahr rechnet der Bund mit Ausfällen bei den Fiskaleinnahmen von über 5 Milliarden. Insbesondere die befristete Aussetzung der Verzugszinsen führt dazu, dass sich ein Teil der 2020 fälligen Einnahmen in die Folgejahre verschiebt: So dürften rund 3 Milliarden aus der Direkten Bundessteuer und Mehrwertsteuer später eingenommen werden als ursprünglich geplant. Damit liegen die Einnahmen 2021 in etwa auf dem Niveau des Voranschlags 2020.

Die Ausgaben steigen 2021 um 2,0 %, dies namentlich für Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dafür sind 2021 insgesamt 1,6 Milliarden budgetiert (u.a. Honorierung von Bürgschaften, Hilfspakete Sport, Finanzierung Covid-Tests). Es ist davon auszugehen, dass weitere Ausgaben hinzukommen, beispielsweise für den öffentlichen Verkehr (Covid-Massnahmen ÖV).

Verluste von ÖV mit 800 Millionen Franken abgefedert

epa08415059 Two employees of the railway compagny CFF/SBB wait for a train at the train CFF/SBB station during the spread of the pandemic Coronavirus (COVID-19) disease in Lausanne, Switzerland, Monda ...
Bild: EPA

Der Bundesrat federt die grossen finanziellen Verluste von öffentlichem Verkehr und Schienengüterverkehr mit 800 Millionen Franken ab. Er hat die Vernehmlassung zur erforderlichen Gesetzesanpassung eröffnet.

Das Parlament hatte mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrates vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Juli.

Die Branche könne die hohen Ertragsausfälle nicht aus eigener Kraft vollständig kompensieren, schreibt der Bundesrat dazu in einer Mitteilung. 120 Transportunternehmen sorgten auf 1400 Linien für eine zuverlässige Anbindung aller Regionen an den öffentlichen Verkehr, unterstrich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien deren Bedeutung. «Sie sind zentral für unser Land.»

Der Bundesrat wolle deshalb mit verschiedenen Massnahmen sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss. Neben den 800 Millionen des Bundes müssten auch die Kantone und die Transportunternehmen ihren Beitrag leisten, so Sommaruga.

Über die Auflösung von Reserven oder Minderausgaben während der Pandemie könnten die Unternehmen nur einen Teil der Einnahmeausfälle kompensieren. Es brauche deshalb finanzielle Unterstützungsmassnahmen, damit die Transportketten nicht unterbrochen würden und die Unternehmen ihre wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen könnten.

Weiter hat der Bundesrat die bestehende Vereinbarung über die Darlehensgewährung im Tresoreriebereich zwischen der Eidgenossenschaft und den SBB angepasst. Die darin bisher festgelegte Obergrenze von 200 Millionen Franken wird um 550 Millionen auf 750 Millionen Franken erhöht.

Die SBB können somit zusätzliche kurzfristige Darlehen beim Bund beziehen, sagte Sommaruga. Mit dieser Massnahme könne die Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020 gewährleistet werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Härtefälle werden geprüft

Der Bundesrat hat sich am 1. Juli 2020 mit der Frage beschäftigt, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gibt. Gestützt auf ein Aussprachepapier, das festlegt, anhand welcher Kriterien der Begriff des Härtefalls im Kontext der Coronakrise zu prüfen ist, erteilt der Bundesrat Prüfaufträge an das Bundesamt für Kultur BAK, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Während der Coronakrise hat der Bundesrat Massnahmen erlassen, die es erlaubt haben, Arbeitsplätze zu erhalten (Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsausfallentschädigung) und Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu vermeiden (COVID-19-Kredit und COVID-19-Kredit-Plus). Diese auf Notrecht basierenden Massnahmen ergänzten das Netz der sozialen Sicherheit, das in normalen Zeiten greift.

Trotz der schrittweisen Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 sind gewisse Branchen der Meinung, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend. Ausgehend von diversen Kriterien, die eine Abgrenzung des Begriffs «Härtefall» im Kontext der Coronakrise ermöglichen, hält der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der ihm unterbreiteten Fälle für angezeigt, um zu entscheiden, ob es in der Wirtschaft Härtefälle gibt. Diese Prüfung wird von den jeweils zuständigen Ämtern der Bundesverwaltung durchgeführt. Prüfaufträge gehen an das BAK, das BLW und das SECO.

Der Bundesrat erwartet die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie Vorschläge für konkrete Massnahmen bis Ende August 2020. Gestützt darauf wird er entscheiden, ob effektiv Massnahmen ergriffen werden müssen.

(aeg)

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Nach den Lockerungen geniesst die Schweiz das schöne Wetter
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Nach den Lockerungen geniesst die Schweiz das schöne Wetter
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quelle: keystone / pablo gianinazzi
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Das sagt das Volk zur Maskenpflicht
Video: watson
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202 Kommentare
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der_Gallier
01.07.2020 15:30registriert Januar 2020
Okay..
Maskenpflicht im ÖV und dann maskenlos Party im Club!
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fidget
01.07.2020 15:08registriert Dezember 2018
Nach der Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Tagen war die Maskenpflicht nur noch eine Frage der Zeit. Ich finde es gut, dass der Bundesrat die Maskenpflicht verhängt und nicht jeder Kanton selbst etwas in Kraft setzt, so dass es einen Flickenteppich gibt.
Bin gespannt auf den Montag, wieviele sich daran halten werden.
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Ichiban
01.07.2020 15:03registriert Juni 2016
Vielleicht würde ich es herausfinden wenn ich genauer nachschaue aber gibt es irgendwelche Anforderungen an die Art der Masken die getragen werden müssen?
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