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SBB-Angestellter fälscht nach 30 Jahren Zeugnis und flieht

Der Beschuldigte arbeitete in der Streckeninspektion. (Symbolbild)
Der Beschuldigte arbeitete in der Streckeninspektion. (Symbolbild).Bild: Stefan Kaiser

Angestellter arbeitet 30 Jahre lang bei der Bahn – dann fälscht er sein Zeugnis und fliegt

Kürzlich landete ein kurioser Arbeitsstreit vor Gericht: Ein Streckeninspektor war unzufrieden mit seinem Arbeitszeugnis. Deshalb beging er eine Dummheit, die ihn den Job kostete.
19.10.2024, 14:05
Pascal Michel / ch media
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Nach rund dreissig Jahren bei den SBB wollte er weg. Nicht von der Bahn, aber aus seiner aktuellen Abteilung. Dort war er laut eigener Aussage «nie akzeptiert» worden. Der Mann arbeitete als Führungskraft bei der Streckeninspektion.

Doch die Flucht aus dem angeblich kriselnden Arbeitsumfeld kostete ihn nach langen Jahren beim Staatsbetrieb den Job. Denn als er sich im Januar 2022 auf eine andere interne Stelle bewarb, beging er eine Dummheit: Er reichte ein Dossier mit einem gefälschten Zwischenzeugnis ein.

Dieses enthielt zusätzliche Aufgabenbereiche und deutlich positivere Formulierungen – eingebaut wurden etwa Superlative – als das tatsächlich ausgestellte Papier. Damit nicht genug: Der Mitarbeiter versuchte mit einer weiteren Fälschung, seine Handlungen zu verdecken.

Auch bei der zweiten Fälschung stimmen die Unterschriften nicht

Der Fall wird nun publik, weil er vor dem Bundesverwaltungsgericht landete. Die SBB hatten dem Mann fristlos gekündigt, nachdem sie das Zwischenzeugnis als Fälschung enttarnt hatte. Dagegen wehrte sich der Geschasste und forderte Lohnnachzahlungen sowie eine Entschädigung von neun Bruttomonatslöhnen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Beschwerde ab. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann das Dokument manipuliert hatte. Die Beweise dafür hatte die sogenannte Falluntersuchungsstelle der SBB zusammengetragen.

Demnach enthielt das gefälschte Zeugnis vom 1. November 2020 exakt jene Änderungen, die der Angestellte nach Ausstellung des echten Zwischenzeugnisses im Oktober nachträglich verlangt hatte. Der Arbeitgeber verwehrte ihm allerdings diese Anpassungen. Dies bestätigten auch die befragten Vorgesetzten, ebenfalls gibt es dazu interne Notizen der SBB-Personalabteilung.

Doch bei der einen Fälschung blieb es nicht. Zwei Tage, nachdem die SBB ihn mit den Unstimmigkeiten konfrontiert hatten, reichte er ein weiteres Machwerk ein – warum genau, bleibt diffus. Vermutlich wollte er mit dem zweiten Zeugnis die erste Fälschung verschleiern. Allerdings passten auch diesmal die Unterschriften nicht mit jenen der Originalversion zusammen. Die Signaturen wurden offenbar mit einem Stift nachgefahren.

Der Mann behauptete, es sei unklar, welche Dokumente er bei seiner internen Bewerbung eingereicht habe. Ebenso unklar sei, wie die Unterschriften auf die Zeugnisse gekommen seien. Er führte auch technische Probleme ins Feld. So sei das «interne Unternehmens-Informationssystem notorisch fehleranfällig».

Vertrauensverhältnis wurde gemäss SBB zerstört

Das überzeugte die Richterinnen und Richter nicht. Es gebe «keine schlüssige Erklärung» dafür, dass ein Zwischenzeugnis datiert auf den 1. November, wie es der Mann eingereicht hatte, existiert, schreibt das Gericht. «In der Gesamtbetrachtung bleiben keine Zweifel daran, dass das Zeugnis gefälscht ist.»

Diese Schlussfolgerung ist wichtig, weil die SBB damit die fristlose Kündigung begründet hatten. Urkundenfälschung sei nicht nur ein Offizialdelikt, so die Bahn. Das Vorgehen habe auch das für ein weiteres Arbeitsverhältnis unverzichtbare Vertrauensverhältnis «grundlegend und endgültig» zerstört. Dabei sei zu berücksichtigen, dass es bereits früher «Unregelmässigkeiten» mit dem Angestellten gegeben habe.

Die SBB betonten, er habe etwa die Personalbeurteilung 2020 nur teilweise bestanden. Ebenso gab es im selben Jahr einen aktenkundigen Vorfall. Demnach kam es laut SBB seitens des Angestellten zu «beleidigenden und diskreditierende Äusserungen sowie die Nichtbeachtung von Vorschriften über die Benutzung von Dienstfahrzeugen». Der Betroffene sieht es anders: Er sei stets beliebt, geschätzt und fachlich kompetent gewesen.

Diesen Konflikt beurteilte das Bundesverwaltungsgericht nicht. In der Hauptsache kam es zum Schluss, dass der Angestellte mit der Fälschung die Treuepflicht schwer verletzt habe. Hinzu komme, dass er in seiner Position eine erhebliche Verantwortung «für die körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Bahnreisenden» getragen habe. Dies setze «ein besonderes Mass an Vertrauen in die Integrität des betreffenden Personals voraus». Aus diesen Gründen sei die fristlose Kündigung ohne Vorwarnung zulässig gewesen. Das Urteil kann vor Bundesgericht angefochten werden.

SBB holt konsequent Referenzen ein

Auf Anfrage heisst es bei den SBB, man führe keine Statistik über gefälschte Arbeitszeugnisse. «Es handelt sich aber klar um seltene Einzelfälle», sagt ein Sprecher. Um die Echtheit von Zeugnissen zu überprüfen, hole man konsequent Referenzen ein. «Die SBB überprüfen ihrerseits auf entsprechende Nachfrage ebenfalls gerne, ob ein Zeugnis effektiv durch die SBB ausgestellt wurde.»

Wer ein Arbeitszeugnis fälscht, macht sich der Urkundenfälschung schuldig. Darauf stehen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Mit den strafrechtlichen Aspekten des Falls hat sich das Bundesverwaltungsgericht aber nicht beschäftigt. Zum Stand einer allfälligen Strafanzeige gegen den Ex-Angestellten konnten die SBB am Donnerstag keine Auskunft geben.

Urteil A-2134/2022 vom 9. September 2024 (aargauerzeitung.ch)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Neruda
19.10.2024 15:04registriert September 2016
Hab ich das richtig verstanden? Der Typ bewirbt sich bei einer anderen Abteilung in der gleichen Firma und meint, ein gefälschtes Arbeitszeugnis fällt da nicht sehr schnell auf? 🤣

Was alles so in Führungsfunktion so rumschleicht 😆🤦

So einen Mitarbeiter möchte ich nicht in der Firma, nicht unbedingt wegen der Fälschung, aber sicher wegen seiner Dummheit 😆
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El_Chorche
19.10.2024 15:55registriert März 2021
Der Zug ist für ihn wohl abgefahren.
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Bruno Wüthrich
19.10.2024 15:04registriert August 2014
Jetzt muss sich wohl dieser ehemalige SBB-Angestellte beim Fälschen des nächsten Zeugnisses doppelt Mühe geben. Sonst wird das nichts mit einem neuen Job.
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