Schweiz
Schule - Bildung

Eltern fordern Dispens vom Schwimmunterricht wegen Religion

Eltern forderten aus religiösen Gründen Dispensation: Bub muss in den Schwimmunterricht

17.03.2026, 12:0017.03.2026, 12:01

Der Sohn von Angehörigen der Palmarianischen Kirche wird nicht vom Schwimmunterricht dispensiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern abgewiesen. Sie beriefen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei Zurückhaltung bei der Dispensation von Schulfächern zu üben, weil der Bildungsauftrag der Schule eine grosse Bedeutung habe. Der obligatorische Schulunterricht habe grundsätzlich Vorrang vor der Einhaltung religiöser Vorschriften.

Der Schwimmunterricht erfülle für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion – unabhängig davon, welcher Herkunft sie seien und welcher Glaubensrichtung sie beziehungsweise ihre Eltern folgen würden.

Die obligatorische Schule erfülle einen wichtigen Beitrag, Parallelstrukturen zu vermeiden und eine minimale soziale Kohäsion zu fördern, schreibt das Gericht weiter. Es weist zudem auf das gesundheitspolizeiliche Interesse am Erlernen schwimmerischer Fähigkeiten hin. (sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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haraS
17.03.2026 12:14registriert Januar 2023
Gute Entscheidung! Die Religion (der Eltern) darf keinen Einfluss auf die Bildung der Kinder haben.
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Fisherman
17.03.2026 12:16registriert Januar 2019
Danke an das Bundesgericht
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Fretless Guy
17.03.2026 12:18registriert Juli 2018
Guter Entscheid. Es kann doch nicht sein, dass in einem säkularen Staat, jede Sekte ihr eigenes Süppchen kochen darf. Religionsverbot statt Religionsfreiheit, würde einer modernen Gesellschaft vermutlich mehr bringen. Glauben darf man ja weiterhin, einfach ohne rechtlichen Anspruch.
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