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Bundesrat lehnt Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen ab

Lehrerin mit Kopftuch in einer deutschen Schule gestelltes Foto. Im sogenannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. September 2003 gaben die obersten Richter vor zehn Jahren der musl ...
Ein Schülerin mit Kopftuch löst eine Aufgabe.Bild: www.imago-images.de

Bundesrat lehnt Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen ab

22.10.2025, 12:3922.10.2025, 13:21

Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Das geltende Recht stelle ausreichend sicher, dass alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen könnten, argumentiert er.

Geprüft hat der Bundesrat ein solches Verbot, nachdem er vom Nationalrat 2024 einen entsprechenden Auftrag erhielt. Am Mittwoch schrieb er in einer Mitteilung, es gehe um einen Bereich in der Zuständigkeit der Kantone.

In einzelnen Fällen hätten kantonale Behörden Kopftuchverbote für Schülerinnen ausgesprochen. Das habe dem Bundesgericht die Gelegenheit gegeben, die Rechtslage zu klären. In einem Grundsatzentscheid von 2015 habe dieses festgehalten, dass sich ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten lasse.

Der Bundesrat findet auch, der Staat und somit auch öffentliche Schulen sollten sich bezüglich religiöser Symbole neutral verhalten. Aus diesen Gründen sei er gegen ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen.

Im September hat die österreichische Regierung einen Gesetzesentwurf für ein Verbot von Kopftüchern für Schulmädchen unter 14 Jahren vorgestellt. Das Kinderkopftuch schränke die Sichtbarkeit und Freiheit von Mädchen ein, sagte die österreichische Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bei der Vorstellung des Entwurfs. Damit sei das Kopftuch «ganz klar ein Zeichen von Unterdrückung».

Kantone haben praktische Empfehlungen

Mit 104 zu 77 Stimmen nahm der Nationalrat im Juni 2024 das Postulat der heutigen Ständerätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) an, mit dem ein Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schweizer Schulen geprüft werden sollte.

Nach Angaben des Bundesrats hiess es damals in der Debatte, das Bundesgericht habe im Urteil von 2015 ein punktuelles Kopftuchverbot für Schulmädchen nicht total ausgeschlossen. Dies insbesondere mit Blick auf den Zugang muslimischer Mädchen zum Sport- und Schwimmunterricht und damit auf ein überwiegendes öffentliches Interesse. Diesen Handlungsspielraum solle der Bundesrat ausloten.

Die Landesregierung schreibt nun im Bericht, viele Kantone hätten die Rechtsprechung des Bundesgerichts und ihre eigenen Erfahrungen mit religiösen Fragen und kultureller Vielfalt in konkrete Handlungsempfehlungen umgemünzt.

Darin befänden sich «unkomplizierte und praktikable Lösungsansätze», heisst es in der Mitteilung. So könne ein muslimisches Mädchen beispielsweise am Schwimmunterricht teilnehmen, indem es einen Ganzkörperanzug mit integrierter Schwimmkappe trage. «In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Kleidervorschriften ohnehin nur zurückhaltend eingesetzt werden», findet der Bundesrat.

Dispensationen vom Unterricht aus religiösen Gründen würden von den Kantonen schon heute zurückhaltend bewilligt, schreibt der Bundesrat auch. Insofern sei aus rechtlicher Sicht die Teilnahme am Unterricht einschliesslich Sport- und Schwimmlektionen bereits heute für alle Mädchen gewährleistet. (sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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IZO
22.10.2025 14:23registriert März 2019
Ok....
Also mädchen sollen soweit ich das verstanden habe, ja erst kopftuch/ spezielle kleidung tragen wenn sie sexuelle gelüste wecken...
Jetzt tun sich mir ein paar fragezeichen auf wenn man das für u 14 jährige für notwendig erachtet sprich auch nicht verbietet. Ein verbot hätte da mehr als eine signalwirkung.....
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Mannsweib
22.10.2025 14:10registriert Oktober 2025
Die Mädchen tragen das Kopftuch sicherlich freiwillig und mit Freude.
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Realitäter
22.10.2025 14:58registriert November 2017
Religionsfreiheit schön und gut.
Aber was genau hat ein Kopftuch mit der Schule zu tun?
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