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Entlassung der Zürcher Uni-Professorin Iris Ritzmann ist nichtig

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Bild: flickr

Entlassung der Zürcher Uni-Professorin Iris Ritzmann ist nichtig

21.11.2019, 10:3921.11.2019, 10:39

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kündigung der Universitäts-Professorin Iris Ritzmann willkürlich war. Ritzmann hatte die Affäre Mörgeli ins Rollen gebracht.

Die Uni hatte Telefon- und E-Mail-Daten der Professorin ausgewertet, um das Informationsleck zu finden. Diese Beweisführung taxierte das Gericht nun als rechtswidrig, wie es am Donnerstag mitteilte.

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Entlassung von Professorin Ritzmann durch die Universität Zürich somit nichtig und damit unwirksam ist. Die Universität entliess Iris Ritzmann per Ende April 2014, weil sie eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe.

Die Uni stützte die Kündigung auf eine flächendeckende Auswertung von Telefon- und E-Mail-Daten an der Universität sowie auf Beweismittel, welche die Staatsanwaltschaft anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Ritzmann sichergestellt hatte.

Während des Rekursverfahrens wurde Ritzmann im parallel geführten Strafverfahren vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung jedoch freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft die Beweismittel rechtswidrig beschafft habe. Sie durften deshalb nicht berücksichtigt werden.

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Universität die rechtswidrig beschafften Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen. Ohne diese Beweismittel habe die Universität Zürich jedoch überhaupt keine Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten.

Die Kündigung erscheine deshalb gänzlich unmotiviert und damit willkürlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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