Das Präsidium des Universitätsrates der Universität Zürich (UZH) kritisiert den Bericht der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) zur «Affäre Mörgeli» als «einseitig». Er berücksichtige nur unzureichend Umstände und Umfeld, in denen die Beteiligten gehandelt hätten.
Die einseitige Darstellung verunmögliche eine umfassende Bewertung der Vorkommnisse, stellte Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) am Montag vor den Medien fest. Die Präsidentin des Universitätsrates und Vizepräsident Urs Oberholzer nahmen im Anschluss an die ABG gemeinsam Stellung zum . Bericht der Aufsichtskommission des Kantonsrates
Nach ihrer Darstellung erfolgte die Kündigung von Christoph Mörgeli «unter aussergewöhnlichen Umständen». Ein laufendes personalrechtliches Verfahren an der UZH sei durch eine Indiskretion gestört worden, was zu einem grossen medialen Interesse geführt habe.
Diese Situation sei für alle Beteiligten an der Universität, in der Universitätsleitung und im Universitätsrat eine grosse Herausforderung gewesen. Die ABG messe dem Ursprung dieser Auseinandersetzung zu wenig Bedeutung bei.
In der für die Uni belastenden Situation habe der Universitätsrat seine Aufsicht verstärkt wahrgenommen, hiess es. Massnahmen wie die Verbesserung der Führungsorganisation sowie eine Neuorientierung des Medizinhistorischen Museums seien rechtzeitig beschlossen und in Auftrag gegeben worden. Einige der Massnahmen seien bereits umgesetzt worden.
Den von der ABG erhobenen Vorwurf der Kompetenzüberschreitung wies Aeppli in aller Form zurück. Sie habe vom damaligen Rektor Andreas Fischer bezüglich Mörgeli entschiedenes Handeln verlangt, ihn aber nicht zu einer Kündigung aufgefordert. Angesichts widersprüchlicher Aussagen der Befragten zur Kündigung sei es unzulässig, dass die Kommission eine Sichtweise zur Tatsache erhebe.
Zuvor hatte die Aufsichtskommission die Sozialdemokratin Aeppli beschuldigt, sie soll die Entlassung Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich angeordnet haben. Ein solcher Auftrag sei jedoch als «Kompetenzüberschreitung» zu werten.
Die mit der Untersuchung betraute Subkommission der ABG beruft sich in ihrem Befund auf die Aussagen von drei Universitätsangehörigen, wie ABG-Präsident Jörg Kündig (FDP) am Montag vor den Medien sagte. Dem ehemaligen Rektor, dem Pro-Rektor und dem Dekan wirft die kantonsrätliche Aufsichtskommission des weitern «kollektives Führungsversagen» vor.
Die Abklärungen zu den Vorgängen, die zuerst zur Entlassung von Mörgeli und später zur Kündigung von Iris Ritzmann geführt haben, zeigten ein «klares und eindeutiges Bild», sagten Vertreter der Kommission am Montag vor den Medien in Zürich.
Als ungenügend erwiesen hätten sich in dieser Krise auch der Rechtsdienst und die Kommunikation. Angesicht der laufenden personal- und strafrechtlichen Verfahren wollte sich die AGB zu den Leistungen von Mörgeli und Ritzmann nicht abschliessend äussern.
Sie stellt allerdings fest, dass sich die von Mörgeli betreute medizinhistorische Sammlung «in einem kritischen Zustand» befinde. Ritzmanns Kontakt zu einem Journalisten des «Tags-Anzeigers» bezeichnet die AGB als problematisch.
Ein Bericht des «Tages-Anzeiger» hatte im Spätsommer 2012 die «Affäre Mörgeli» ins Rollen gebracht. Sie führte zur Entlassung der beiden Angestellten des Medizinhistorischen Instituts, Mörgeli und Ritzmann, sowie zum vorzeitigen Rücktritt des damaligen Rektors Andreas Fischer.
(viw/sda)