Schweiz
Schule - Bildung

Primarschule entlässt Lehrer wegen «erheblichen Grenzüberschreitungen»

Blick in ein leeres Schulzimmer in der Primarschule Tellenmatt, aufgenommen am Montag, 16. Maerz 2020, in Stans. Der Bundesrat schliesst wegen der Corona-Pandemie bis 4. April alle Schulen. (KEYSTONE/ ...
Der Lehrer in Oetwil-Geroldswil wird nicht an die Behörden übergeben.Bild: KEYSTONE

Primarschule entlässt Lehrer wegen «erheblichen Grenzüberschreitungen»

Ein Lehrer muss die Primarschule Oetwil-Geroldswil wegen zu viel Nähe zu den Kindern verlassen. Er habe erhebliche Grenzüberschreitung begangen, sagt die Schule. Auf eine Strafanzeige wird aber verzichtet.
10.07.2024, 08:27
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Die Primarschule Oetwil-Geroldswil (PSOG) hat einen Lehrer wegen «erheblicher Grenzüberschreitungen» im Umgang mit den Kindern freigestellt und das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst. Schulpräsidentin Daniela Kugler bestätigte gegenüber «20 Minuten», dass am Vormittag des 1. Juli Hinweise auf ein «möglicherweise unangemessenes Verhalten» des Lehrers gegenüber einzelnen Kindern eingegangen seien. Es folgten Abklärungen und Gespräche, bei denen auch der betroffene Lehrer angehört wurde.

Die Schule konkretisierte die Vorwürfe nicht weiter, um die betroffenen Kinder zu schützen. Kugler betonte jedoch, dass die vom Lehrer gesuchte Nähe klar das Mass an pädagogisch zulässigem Körperkontakt überschritten habe. Dies habe eine Weiterbeschäftigung des Lehrers undenkbar gemacht. Die Schule verzichtet allerdings auf eine Strafanzeige, da keine sexuellen Handlungen bekannt geworden seien.

Die Schulleitung hat Massnahmen ergriffen, um den Unterricht bis zu den Sommerferien und darüber hinaus sicherzustellen. Die Eltern der betroffenen Klasse wurden informiert und stehen in engem Kontakt mit der Schule.

Der Vorfall ereignete sich in einem der beiden Schulhäuser der PSOG in Geroldswil. Bereits im Juni gab es in Zürich ähnliche Vorfälle: Ein Lehrer wurde wegen grenzüberschreitenden Verhaltens freigestellt und verhaftet. Daneben wurde ein Klassenlehrer des 10. Schuljahrs vom Bezirksgericht Zürich verurteilt, weil er sich an einer Schülerin vergangen hatte. (ear/osc/zueritoday.ch)

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18 Kommentare
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JackSt
10.07.2024 10:39registriert Mai 2018
Als Vater von drei Mädchen bin ich froh wenn Übergriffe geahndet und konsequent gehandelt wird. Den Lesern wird aber die Möglichkeit genommen sich eine eigene Meinung der Situation zu bilden. Die Information was als "unangemessene Nähe" betrachtet wurde fehlt. Man kann mehr mitteilen und die Betroffenen beschützen, wenn man es möchte. Wie soll man einen solchen Artikel als Leser bewerten und einordnen wenn Informationen fehlen?
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Atavar
10.07.2024 11:39registriert März 2020
"Er habe erhebliche Grenzüberschreitung begangen, sagt die Schule. Auf eine Strafanzeige wird aber verzichtet."

Finde ich schwierig.
Entweder es gab unangemessenes Verhalten, dann ist eine Anzeige mMn zwingend geboten. Oder es ist nicht nachweisbar resp. justiziabel, dann sollte man die Trennung nicht auch noch mit einem "erheblichen grenzüberschreitenden Verhalten" begründen.
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ELMatador
10.07.2024 10:10registriert Februar 2020
"Kugler betonte jedoch, dass die vom Lehrer gesuchte Nähe klar das mass an pädagogisch zulässigem Körperkontakt überschritten habe."


Gleichzeitig verzichtet man aber auf jegliche rechtliche Schritte. Somit kann er, sollte das Verhalten tatsächlich der Wahrheit entsprechen, dank Lehrermangel ins nächste Dorf gehen und sich dort bewerben. Da kann er dann wieder von vorne beginnen.
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