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So kann die Schweiz die flankierenden Massnahmen retten

ZUM SECO-BERICHT UEBER DIE AUSWIRKUNGEN DER PERSONENFREIZUEGIGKEIT AUF DEN SCHWEIZER ARBEITSMARK, AM DIENSTAG, 04. JULI 2017, ERHALTEN SIE FOLGENDE THEMENBILDER ---- Ein Bauarbeiter geht seiner Arbeit ...
Das Baugewerbe gilt als besonders anfällig für Lohndumping.Bild: KEYSTONE

So kann die Schweiz die flankierenden Massnahmen retten

Aussenminister Ignazio Cassis will der EU bei den flankierenden Massnahmen entgegenkommen. Die Linke ist wütend, doch eine EU-kompatible Lösung im Kampf gegen Lohndumping ist möglich.
14.06.2018, 19:4615.06.2018, 11:16
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Erneut sorgt Aussenminister Ignazio Cassis mit seinem losen Mundwerk für Ärger. Bei den Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU ist er im grössten Streitpunkt offenbar zu Zugeständnissen bereit. Gemeint sind die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping. Sie seien für beide Seiten «eine fast religiöse Frage», sagte Cassis am Dienstag zu Radio SRF.

«Sowohl die EU wie die Schweiz müssen bereit sein, über den eigenen Schatten zu springen und kreative Wege zu finden», erklärte der Aussenminister. Mit dem Gesamtbundesrat hatte er sein Statement nicht abgesprochen. Dieser hatte die flankierenden Massnahmen im März als «rote Linie» definiert. Der Bundesrat wolle, dass die Schweiz sie «vollumfänglich beibehalten» kann.

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Bundesrat Cassis sorgt einmal mehr für Irritationen.Bild: KEYSTONE

Entsprechend heftig waren die Reaktionen. «Der Bundesrat hat rote Linien beschlossen – und die gelten!», betonte der St.Galler SP-Ständerat und Gewerkschaftsbund-Präsident Paul Rechsteiner gegenüber Radio SRF. «Es scheint, dass Cassis und die FDP den bilateralen Weg sabotieren wollen», schrieb die SP in einer Mitteilung.

Das Aussendepartement versuchte am Mittwochabend, die Wogen zu glätten. Ignazio Cassis habe nicht explizit die flankierenden Massnahmen gemeint. Es handle sich um «ganz allgemeine Aussagen» zu Verhandlungen, hiess es in einer Mitteilung. Die vom Bundesrat festgelegten roten Linien würden auch weiterhin gelten. Doch der Schaden war angerichtet.

Worum geht es?

Die Schweiz hat die flankierenden Massnahmen 2004 eingeführt, um Lohndumping als unerwünschte Begleiterscheinung der Personenfreizügigkeit zu verhindern. Sie ermöglichen Kontrollen und Sanktionen bei Verstössen gegen orts- und branchenübliche Löhne. Die flankierenden Massnahmen waren der Preis, damit die linken Parteien und Gewerkschaften den bilateralen Verträgen zustimmten.

Ein zentraler Punkt ist die Acht-Tage-Regel. Sie verlangt von ausländischen Unternehmen, sich mindestens acht Tage im Voraus anzumelden, wenn sie in der Schweiz tätig sein wollen. Die Massnahme hat eine protektionistische Dimension, weshalb das Schweizer Gewerbe und die Bürgerlichen – mit Ausnahme der SVP – ganz gut mit den «Flankierenden» leben können.

Warum ärgert sich die EU?

Für die Europäische Union ist die Acht-Tage-Regel eine unzulässige Einschränkung des Freizügigkeitsabkommens. Unternehmen in grenznahen Regionen – etwa in Baden-Württemberg – beklagen sich seit Jahren darüber, doch die heutigen Bilateralen enthalten keinen Mechanismus, um dagegen vorzugehen. Mit dem institutionellen Rahmenabkommen soll sich dies ändern.

Die flankierenden Massnahmen haben die «fremden Richter», bei denen eine Einigung in Reichweite ist, als umstrittenster Punkt abgelöst. Der Bundesrat und die Gewerkschaften befürchten, dass sie mit dem geplanten Mechanismus zur Streitbeilegung ausgehebelt werden könnten, und haben sie deshalb zur «roten Linie» erklärt. Die EU akzeptiert dies nicht.

Ein hoher Diplomat bestellte kürzlich die Schweizer Korrespondenten in Brüssel zu sich und gab ihnen den Tarif durch. Die EU habe «nichts gegen das Prinzip» der flankierenden Massnahmen, doch die Regelung der Schweiz gehe zu weit. Sie müsse sich bewegen. Bei einem Besuch in Brüssel letzte Woche zeigte sich, dass die EU kaum nachgeben wird. «Bei den flankierenden Massnahmen geht es um EU-Prinzipien», sagte eine Quelle in der EU-Kommission.

Was ist die Alternative?

In Brüssel verweist man auf die neue Entsenderichtlinie, die Ende Mai vom EU-Parlament beschlossen wurde. Die EU anerkennt damit, dass Lohndumping angesichts des immer noch grossen Wohlstandsgefälles ein Problem darstellt. Vor allem Frankreich und Österreich, die stark betroffen sind, haben auf eine Verschärfung der Richtlinie gedrängt.

Künftig sollen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. Damit nähert sich die Richtlinie den flankierenden Massnahmen an. Melderegeln wie in der Schweiz aber enthält sie nicht.

epa05279832 A general view for the plenary session at the European Parliament in Brussels, Belgium, 27 April 2016. The European Parliament is holding plenary session in Brussels between 27 and 28 Apri ...
Das EU-Parlament hat der Entsenderichtlinie zugestimmt.Bild: EPA/EPA

Linke Parteien sowie der Europäische Gewerkschaftsbund begrüssen die neue Entsenderichtlinie. Für die Schweiz könnte sie ein Lösung darstellen, meint ein EU-Vertreter, der mit den Verhandlungen über das Rahmenabkommen vertraut ist: «Wir schlagen der Schweiz vor: Übernehmt unsere Massnahmen, dann schauen wir, ob es reicht.»

Wie könnte die Schweiz reagieren?

Die Entsenderichtlinie wurde bei uns bislang kaum beachtet. «Für die pragmatische Linke sollte sie vertretbar sein», meint eine bürgerliche Stimme aus dem Nationalrat. Grösster Stolperstein bleibt die Acht-Tage-Regel. «Die Schweizer konnten uns nicht überzeugend darlegen, warum man sie braucht», sagt der EU-Vertreter. Mit den heutigen digitalen Mitteln sollte eine Verkürzung möglich sein.

Diese Wortwahl ist interessant. Offenbar beharrt die EU nicht auf einer vollständigen Abschaffung. Tatsächlich erwähnte Bundesrat Cassis auf Radio SRF die Möglichkeit, diese Frist auf vier Tage zu verkürzen und dafür eine App zur Voranmeldung bereitzustellen. Die Acht-Tage-Regel stamme «aus dem Faxzeitalter», meint ein Vertreter der «pragmatischen Linken» im Bundeshaus.

Er sieht mit der neuen EU-Entsenderichtlinie durchaus Spielraum für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen. Als eigentliche «rote Linie» definiert der Parlamentarier vier Kernelemente: Die Registrierungs- und die Meldepflicht, die Kontrollen sowie die Sanktionierung im Fall von Lohndumping. «Die Schweiz muss sie als Drittstaat weiterhin national umsetzen.»

Der EU-Kommissionspräsident ist genervt von der Schweiz

Video: srf

Die Sololäufe von Ignazio Cassis sind ein Ärgernis. Er hinterlässt den Eindruck, dass er den Wechsel vom Parteipolitiker zum Bundesrat mental noch nicht vollzogen hat. In der Sache aber hat der Tessiner recht: Die Schweiz kann sich bei den flankierenden Massnahmen nicht hinter roten Linien verschanzen, wenn sie das Rahmenabkommen haben will.

Die Gespräche in Bern und Brüssel zeigen, dass eine Lösung machbar ist. Die Schweiz wird eine Verkürzung der Meldefrist akzeptieren müssen. Dies liesse sich verschmerzen, wenn sie die flankierenden Massnahmen weiterhin eigenständig steuern und Lohndumping bekämpfen kann. Auch die Gewerkschaften müssten sich dann fragen, ob sie an ihrem sturen Dogmatismus festhalten wollen.

Ob die EU mitspielt, ist eine andere Frage. Im besten Fall kann die Schweiz ihre flankierenden Massnahmen mit dem Rahmenabkommen zusätzlich absichern. Das müsste auch die Linke überzeugen. Weitere harte Debatten in Bern und Brüssel sind programmiert.

Wir erklären dir das institutionelle Rahmenabkommen

Video: Lea Senn, Angelina Graf
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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wilhelm Dingo
15.06.2018 06:00registriert Dezember 2014
Auch mit funktionierenden flankierenden Massnahmen haber wir seit Jahren stagnierende Löhne.
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Schneider Alex
15.06.2018 05:37registriert Februar 2014
Die Verschärfung der flankierenden Massnahmen (FLAM) gegen Lohn-Dumping, die der Bundesrat propagier, sind ja gut gemeint und verschaffen den Gewerkschaften wieder mehr Bedeutung. Sie sind aber fast wirkungslos: 1. Die Kontrollen sind nur stichprobenweise möglich. 2. Die Personenfreizügigkeit verhindert Lohnerhöhungen durch das Mehrangebot von Arbeitskräften. 3. Die Unterwanderung des regulären Arbeitsmarktes erfolgt über "Selbständigerwerbende" oder "Schein-Selbständigerwerbende". Die flankierenden Massnahmen sind nicht geeignet, um die Zuwanderung und das Lohn-Dumping zu bremsen.
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