National- und Ständerat sind sich einig, wie und wo in den nächsten Jahren die Schweizer Autobahnen ausgebaut werden sollen. Der Nationalrat hat am Donnerstag beim Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Er stimmte einer Formulierung des Ständerats zu, welcher zum Ausbau der A1 zwischen Le Vengeron GE und Nyon VD auf neu sechs Spuren eine Bedingung formulierte. Diese lautet, dass die Aufnahme ins Bauprogramm davon abhängig sein soll, ob der Bundesrat das generelle Projekt für diesen Autobahnausbau noch dieses Jahr genehmigt.
Verkehrsminister Albert Rösti sagte schon am Mittwoch im Ständerat, das sehe die Landesregierung bei einem Ja der beiden Räte zur Aufnahme dieses Teilstücks in den Bundesbeschluss so vor. Rösti wiederholte diese Aussage am Donnerstag im Nationalrat, der in der Folge stillschweigend dem Bundesbeschluss in der vom Ständerat verabschiedeten Form zustimmte.
Dieser muss noch in die Gesamtabstimmungen beider Räte am Ende der Herbstsession. Umweltorganisationen, Verkehrsverbände und Parteien haben bereits das Referendum dagegen angekündigt.
Bei den anderen Bestandteilen des Ausbauschritts 2023 geht es um den Ausbau der A1 zwischen Bern-Wankdorf und Schönbühl BE auf acht und zwischen Schönbühl und Kirchberg BE auf sechs Spuren. Dazu kommt der Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels der A1 bei St. Gallen und eine zweite Röhre des Fäsenstaubtunnel der A4 in Schaffhausen.
Auch soll die A2-Osttangente im Raum Basel mit einem neuen Rheintunnel zwischen Bisfelden BL und Kleinhüningen BS nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Ausbauschritt 2023 hat ein Ausgabevolumen von 5.3 Milliarden Franken.
(yam/sda)