Wer in der Schweiz die Autobahn oder Autostrassen benutzen will, braucht eine Vignette. Anders als bisher kann man diese nun auch online in Form einer E-Vignette kaufen. Ab heute gilt die Vignette 2024 – hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst:
Seit dem 1. August kann die E-Vignette bequem über das Internet bezogen werden. «Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette entweder per Kreditkarte oder TWINT bezahlen», schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf seiner Website.
Die Vignette gilt weiterhin ab Bezugsdatum. Auch die Gültigkeitsdauer bleibt gleich: 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Wer also eine Busse vermeiden will, sollte die Vignette jeweils bis spätestens Februar beziehen.
Verkauft wird die E-Vignette über das Via-Portal des Bundes und über die Via-App. Sie kostet weiterhin 40 Franken. Hier können auch pauschale Schwerverkehrsabgaben bezahlt werden. Die bezahlten Vignetten und Quittungen werden ebenfalls auf dem Portal gespeichert. Der Bund versichert aber: «Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert.» Um diese Daten geht es:
Bisher wurde bei Polizeikontrollen auf den Strassen und am Zoll stichprobenartig kontrolliert, ob die Fahrzeuge über eine gültige Vignette verfügen. Diese Handhabung wird mit der E-Vignette fortgeführt. Anstatt dass die Polizisten auf die Windschutzscheibe schauen, müssen sie künftig das Nummernschild eines Autos mittels App überprüfen.
Solltest du für das Jahr 2023 bereits eine Vignette erstanden und diese in deinem Auto angeklebt haben, brauchst du – ausser du wechselst das Fahrzeug – bis spätestens am 31. Januar 2024 keine neue zu lösen. Zudem kannst du weiterhin Klebevignetten an den üblichen Verkaufsstellen erwerben. Diese wird erst abgeschafft, wenn ihr Anteil auf unter 10 Prozent fällt.
Für die Übergangsphase rechnet der Bund mit Einbussen in Millionenhöhe: «Laut der Botschaft zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes geht man von maximal 17,2 Millionen Franken Mindereinnahmen aus», sagt Tabea Rüdin, Mediensprecherin des BAZG, zu SRF. Das entspricht etwas weniger als fünf Prozent der Gesamteinnahmen des Vignettenverkaufs. Der Grund: Die E-Vignette ist an ein Nummernschild gebunden. Wechselt man also das Auto und behält das Nummernschild, muss man künftig keine neue Vignette lösen.
Langfristig nehme man aber wieder mehr Geld ein. Zum Beispiel werde der Kontrollaufwand für die Zollbeamten mit der E-Vignette verkleinert. Die automatisierte Kontrolle erfolgt aber erst, wenn keine Klebevignetten mehr verkauft werden. Bisher erhalten die Verkaufsstellen eine Kommission von 10 Prozent, bei E-Vignetten fällt diese weg. (leo)
Eher zusätzliche Möglichkeit.
Erst am einem Marktanteil der Klebevignette von 10% darf diese abgeschafft werden…
Ich bitte euch, ihr könnt das besser 💪