Das Berufungsgericht in Paris bestätigte am Donnerstag ein Urteil aus erster Instanz, wie die Zeitung «Le Parisien» berichtete. Demnach muss Ramadan 1000 Euro Strafe sowie 2000 Euro Schadenersatz an die betroffene Frau zahlen. In einem Buch hatte Ramadan den echten Namen der Frau genannt, welche die Vorwürfe gegen ihn erhebt. Der französische Verlag wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Gegen den aus Genf stammenden Wissenschaftler wird in Frankreich wegen Vorwürfen der Vergewaltigung sowie der Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Person in vier Fällen ermittelt. Der 59-Jährige befand sich bereits zehn Monate in Untersuchungshaft. Ramadan hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Zuletzt war Tariq Ramadan vergangenen Frühling in einer Nebenaffäre vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Hintergrund des damaligen Prozesses waren mehrere Vergewaltigungsklagen gegen den Islamwissenchaftler in der Schweiz und in Frankreich. Sechs Frauen bezichtigten den Universitätsdozenten sexueller Übergriffe bis hin zur Grausamkeit. Seit 2017 ermittelt die Justiz in den verschiedenen Fällen.
Tariq Ramadan bestreitet die Vorwürfe und erklärte vor drei Jahren in einem Interview, die Klägerinnen steckten alle gemeinsam unter einer Decke. «Das sind Frauen, die in die Medien gehen und sich kennen», sagte er damals gegenüber dem Pariser Sender BFM. (dpa/sat) (aargauerzeitung.ch)