Die Ombudsstelle SRG muss darüber entscheiden, ob die Löschung eines Kommentars zu kostenlosen Corona-Tests auf dem Instagram-Account von SRF News rechtens war. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. Nur so sei eine wirksame Rechtsweggarantie gewährleistet.
Im konkreten Fall schrieb eine Frau zum SRF News-Beitrag «Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab», dass sie sich das Gleiche für die Schweiz wünsche. Sie sei bisher gut ohne einen Test oder eine Impfung ausgekommen.
Die Redaktion löschte den Beitrag, weil sie der Auffassung war, dass er die Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten verletze. Die Schreiberin beanstandete die Löschung zunächst bei der Ombudsstelle SRG. Diese fühlte sich jedoch nicht zuständig. Der gleichen Auffassung war die in der Folge angerufene unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Weg an ein Zivil- oder Strafgericht für die Beurteilung der Sache nicht zweckmässig sei.
(Urteil 2C_1023/2021 vom 29.11.2022)
(aeg/sda)
Ernsthaft: Der einzig richtige Entscheid unseres Bundesgerichts!
Ein Anrufer wird nicht in eine Sendung durchgestellt, wenn er nichts Relevantes zur Diskussion beiträgt. Logisch, die Sendezeit ist begrenzt. Auf Instagram haben aber viele Kommentare Platz. Wer soll da entscheiden, ob ein Beitrag, welcher kein Gesetz verletzt, relevant genug ist?