Er galt als untherapierbar und als mittelgradig bis hoch rückfallgefährdet. Trotzdem kam der mehrfache Kinderschänder William W. 2016 frei, auch weil die Solothurner Justizbehörden zögerlich handelten. Sie beantragten zwar eine nachträgliche Verwahrung, die Staatsanwaltschaft liess das Verfahren jedoch sistieren. Die Verhandlung dazu fand nie statt.
Jetzt wurde der 45-Jährige offenbar rückfällig, wie Tele M1 am Freitagabend berichtete. W. war vergangene Woche verhaftet worden, weil er einen Knaben am Glied berührt haben soll. Der Vorfall führt zu massiver Kritik an der Arbeit der Solothurner Justiz. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli fordert Konsequenzen: «Die zuständige Parlamentskommission in Solothurn muss den Fall untersuchen.»
Und SVP-Nationalrat Christian Imark sagt gegenüber Tele M1: «Es ist ein Skandal, was hier läuft. Urteilt man nach gesundem Menschenverstand, müsste so ein Straftäter spätestens nach der sechsten Kinderschändung lebenslang verwahrt werden – und die Solothurner Justiz macht einfach nichts.» Betroffen reagiert auch SP-Nationalrätin Bea Heim.
In ihrem Dorf Starrkirch-Wil hat W. 2006 die damals achtjährige Selina sexuell missbraucht. Dies, nachdem er bereits in fünf Fällen wegen Kinderschändung verurteilt und wieder freigelassen worden war. «Es geht um den Schutz der Kinder und ich sehe kein anderes Instrument als die Verwahrung», sagt sie Tele M1. Die Vergangenheit zeige, dass weder Bewährungshilfe noch elektronische Fussfesseln Missbräuche verhindern können. «Man hat ihn auf Risiko freigelassen – das ist unverantwortlich.»
Justizdirektor Roland Fürst zeigt sich gegenüber der «SonntagsZeitung» «sehr betroffen»: «Die Strafverfolgung muss alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen», so Fürst. Das Regelwerk zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaft und Strafvollzugsbehörden müsse «kritisch hinterfragt und allenfalls überarbeitet werden». Personelle Konsequenzen schloss Fürst aus.
Zwar hatte die Solothurner Staatsanwaltschaft 2015 die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme verlangt. Das Obergericht lehnte es jedoch ab, W. für weitere fünf Jahre in der sogenannten «kleinen Verwahrung» zu belassen. Diese darf nur angeordnet werden, wenn bei der Therapie Aussicht auf Erfolg besteht. Bei W. sah man dazu keine Chance: Trotz über 230 Therapiesitzungen sei man keinen Zentimeter weiter gekommen, urteilte ein Gutachter. Daraufhin wurde W. 2016 freigelassen.
Er erhielt gar noch eine Entschädigung von 52'000 Franken, weil er zu lang hinter Gittern behalten worden war. Die nachträgliche Verwahrung wurde dann von der Solothurner Staatsanwaltschaft zwar zuerst beantragt. Die Verhandlung dazu liess man aber ausfallen, da W. kein «Kernpädophiler» sei. «Offenbar muss zuerst erneut etwas passieren, bevor die Justiz handelt», kommentierte ein früheres Opfer von W. diesen Vorgang gegenüber der «SonntagsZeitung» damals. W. wurde mit GPS überwacht. Ob diese Methode sinnvoll sei, wurde schon 2017 in einer Interpellation im Kantonsrat infrage gestellt. (lfh/chm)