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Sozialdetektive

Zürcher Kantonsrat zieht Sozialdetektiven die Zähne

Zürcher Kantonsrat zieht Sozialdetektiven die Zähne

04.11.2019, 14:3104.11.2019, 15:34
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Sozialdetektive haben's in Zürich künftig schwerer.Bild: KEYSTONE

Sozialdetektive im Kanton Zürich sollen weder unangemeldete Hausbesuche machen, noch elektronisch Fahrzeuge verfolgen dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag nach stellenweise gehässiger Diskussion eine parlamentarische Initiative von FDP und SVP entschärft.

Die Initiative war 2017 eingereicht worden, nachdem die Stadt Zürich aufgrund eines Entscheides des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Oktober 2016 den Einsatz von Sozialdetektiven sistierte hatte.

Das Begehren von FDP und SVP will denn auch in erster Linie den Einsatz von Sozialdetektiven bei der Kontrolle von Sozialhilfebezügern und verdeckte Observationen dazu auf eine rechtliche Basis stellen. Die Notwendigkeit einer kantonalen Regelung war im Rat weitgehend unbestritten, zumal Ende 2018 auch der Zürcher Bezirksrat eine solche für notwendig befunden hatte.

Sollen Sozialdetektive GPS-Tracker einsetzen dürfen?

Nur die Alternative Liste (AL) war der Meinung, dass der Einsatz von Sozialdetektiven gar nicht erst ermöglicht werden sollte. Es gehe nicht an, dass allein in der Sozialhilfe eine Privatpolizei geschaffen werde mit Sonderrechten, die schärfer seien als bei anderen Delikten.

Unangekündigte Besuche und Fahrzeug-Tracking

Der Grossteil der Diskussion im Rat drehte sich um diese Rechte der privaten Sozialdetektive. Umstritten waren primär zwei Forderungen der parlamentarischen Initiative (PI): Sozialdetektive sollten unangekündigte Hausbesuche bei Sozialhilfebezügern machen dürfen und müssten unter Sanktionsandrohung praktisch zwingend eingelassen werden. Zudem sollten Fahrzeuge der Hilfebezüger elektronisch verfolgt werden dürfen, um die Bewegungen analysieren zu können.

Regierungsrat ging es zu weit

Der Regierungsrat und eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission hatten beide Forderungen aus dem Gesetzesentwurf gekippt, weil sie ihnen zu weit gingen. FDP und SVP wollten deshalb gar nicht erst auf die – notabene eigene – Vorlage eingehen. Sie wurden aber überstimmt.

«Was dem Kantonsrat vorliegt, entsprecht in keiner Weise der PI», wetterte Mitinitiantin Linda Camenisch (FDP, Wallisellen). Die Vorlage sei zu einem Papiertiger geworden.

Es sei klar, dass die Initiative korrigiert werden müsse, weil sie gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstosse, konterte die Grüne Kathy Steiner (Zürich). Und Daniel Häuptli (GLP, Zürich) doppelte nach: «Wenn wir Privaten Polizeirechte einräumen, begeben wir uns auf rechtsstaatliches Glatteis».

FDP-Frau Camenisch versuchte, die «scharfen» Rechte für die Sozialdetektive mit einem Minderheitsantrag wieder in den Gesetzestext einzubringen. Der Antrag wurde allerdings nur von SVP und EDU unterstützt und scheiterte.

Aufsicht über Detektive gestärkt

Das Pendel im Rat schlug sogar auf die andere Seite aus: Es wurde ein Minderheitsantrag der Grünen Jeannette Büsser (Zürich) angenommen, der die Aufsicht über das Tun der Sozialdetektive stärkt. Konkret soll deren Einsatz nicht von den kommunalen Sozialämtern angeordnet werden können, sonder vom Bezirksrat bewilligt werden müssen.

Die Vorlage «Klare rechtliche Grundlagen für Sozialdetektive» wurde am Montag in erster Lesung durchberaten. Nach der Bearbeitung durch die Redaktionskommission wird sich der Rat noch ein zweites Mal damit befassen.

Ob die entsprechende Änderung des Sozialhilfegesetzes dann angenommen wir, ist unsicher. FDP und SVP hoffen, es in einer unheiligen Allianz mit der AL zu bodigen. Und für den Fall dass, das Regelwerk durchkommen sollte, machte im Rat bereits die Drohung eines Referendums die Runde. (aeg/sda)

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Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt
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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FITO
04.11.2019 17:22registriert April 2019
Einfach nur erbärmlich wohin uns diese Neidkultur der bürgerlichen Politik führt.
Einfach immer nach unten gegen Bedürftige, Betagte, Arme und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen treten um so von ihrer eigenen Klientel abzulenken.
Es ist nichts dagegen einzuwenden wenn Bezüger durch Fachleute wie Sozial- oder Sachbearbeiter der Verwaltung überprüft werden, aber sicher nicht durch private Schnüffler ohne jegliche Fachkompetenz oder richterliche Anordnung.
Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und es werden hier alle unter Generalverdacht gestellt.
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Franz v.A.
04.11.2019 15:02registriert August 2019
Eigentlich war das alles ja einmal ganz gut geregelt. Man musste einen richterlichen Entscheid einholen, um observieren zu können. Nun haben wir den Salat.
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Neruda
04.11.2019 15:15registriert September 2016
Lustig, wie die "christliche" EDU immer wieder mit der Unterstützung von Anträgen, die gegen grundlegende christliche Werte verstossen, auffallen...
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