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Spanische Zwillinge bleiben bei Mutter in der Schweiz

Spanische Zwillinge bleiben bei Mutter in der Schweiz

08.05.2023, 13:3808.05.2023, 13:38

Die spanischen Zwillinge, um die sich ihre Eltern seit zwei Jahren streiten, dürfen in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Neuenburger Justiz bestätigt, nach dem die Mutter und die Kinder nicht nach Spanien zurückgeschickt werden.

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Die beiden Buben dürfen in der Schweiz bleiben (Symbolbild).Bild: Shutterstock

Über das am 25. April gefällte Urteil berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS am Sonntag. Die Zweite zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts erachtete den Rekurs des Vaters gegen den Entscheid des Neuenburger Kantonsgerichts als unzulässig.

In seiner Berufung hatte der Vater der siebenjährigen Knaben in Anwendung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und Erwachsenen deren Rückführung nach Spanien verlangt, wo sich ihr Wohnsitz zuvor befand. Das Bundesgericht befand im Wesentlichen, dass der Beschwerdeführer seine Forderungen unzureichend begründet habe.

Der Konflikt zwischen den Eltern dreht sich in erster Linie um die Frage, ob ihre Kinder in Spanien oder in der Schweiz leben sollen. Die Mutter lebt seit knapp einem Jahr im Kanton Neuenburg.

Zuerst beschuldigte der Vater die Mutter, die Zwillinge entführt zu haben, nachdem diese im Juni 2022 in Boudry NE aufgefunden worden waren. Die Mutter hatte das Sorgerecht für die Kinder in Spanien, allerdings mit Reisebeschränkungen. Sie hielt es jedoch für sicherer, das Land zu verlassen, obwohl sie das Recht dazu nicht gehabt hatte. Die Neuenburger Behörden bestätigten ihr später das alleinige Sorgerecht für die Kinder.

Festnahme in Frankreich

Für Schlagzeilen in den Westschweizer Medien sorgte dann im vergangenen Oktober die angebliche Entführung der Zwillinge durch den Vater. Die Mutter beschuldigte ihren Ex-Partner, die beiden Söhne in La Chaux-de-Fonds entführt zu haben.

Die Polizei spürte den Mann nach einer Grossfahndung in Frankreich auf und nahmen diesen vorübergehend fest. Die Zwillinge wurden umgehend zurück zur Mutter in die Schweiz gebracht.

Der Angeschuldigte bestritt eine Entführung. Er sei lediglich aus Spanien nach La Chaux-de-Fonds gekommen, um sein Besuchsrecht auszuüben. Die Zwillinge seien freiwillig in sein Auto gestiegen. (Urteil 5A_197/2023 vom 25. April 2023) (saw/sda)

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6 Kommentare
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FACTS
08.05.2023 14:47registriert April 2020
Der Bundesgerichtsentscheid betrifft nur den Antrag auf VORSORGLICHE Rückschaffung der Kinder und nicht die erst noch zu klärende Frage, ob die Kinder definitiv nach Spanien zurück müssen. Da die Kinder unter Missachtung spanischer Reisebeschränkungen in die Schweiz verbracht wurden, hat der Kindsvater ungeachtet der inzwischen erfolgten Neuregelung der elterl. Sorge intakte Chancen, im Hauptprozess Recht zu bekommen. Das hierfür einschlägige Haager Kindsentführungsabkommen lässt da kaum Spielraum und schliesst weitgehend aus, dass die Beteiligten einfach Fakten schaffen können.
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