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Die Hautfarbe soll doch wieder ins nationale Fahndungsregister

Die Hautfarbe soll doch wieder ins nationale Fahndungsregister

21.11.2025, 19:1821.11.2025, 19:18
Eva Wildi-Cortes designierte Fedpol Direktorin stellt sich den Medien vor, am Mittwoch, 20. November 2024, in Bern. Wildi-Cortes war bisherige Stellvertreterin von Nicoletta della Valle und arbeitet s ...
Fedpol-Direktorin Eva Wildi-Cortés.Bild: keystone

Im nationalen Fahndungsregister Ripol wird die Erwähnung der Hauptfarbe doch weitergeführt. Das sagte Eva Wildi-Cortés, die Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), am Freitag im Radio der italienischsprachigen Schweiz (RSI). Die Nennung der Hautfarbe werde aber ebenso wie jene der regionalen Herkunft modernisiert.

Das Fedpol hatte die Streichung der Hautfarbe im September bekannt gegeben. Es reagierte damit auf eine punktuelle Sondierung bei einigen Kantonspolizeikorps. Das hatte einen Aufschrei in Polizeikreisen und der Politik zur Folge. Danach entschied sich das Bundesamt für eine formelle Vernehmlassung.

Nach der Konsultation bei den Kantonen sei klar geworden, dass die Hautfarbe als Fahnungskriterium im Moment nicht gestrichen werde, sagte Wildi-Cortès. Diese Massnahme sei nicht als Einschränkung zu verstehen, sondern diene einer höheren Präzisierung der Kriterien. Ziel sei, die Effizienz der Polizei zu steigern.

Die Kantone hätten sich aber einverstanden erklärt, dass die Nennung der Hautfarbe modernisiert werde, erklärte die Fedpol-Chefin. Das gleiche gelte auch für die Kategorie mit der Bezeichnung der regionalen Herkunft.

In einer Antwort auf mehrere Anfragen aus dem Parlament richtete der Bundesrat diese Woche aus, eine Mehrheit der Kantonspolizeikorps wolle an der Nennung der Hautfarbe festhalten. Die Nennung sei indessen fakultativ.

Zudem erklärte die Landesregierung, eine Modernisierung sei nötig, so die Streichung der Hautfarben «gelb» oder «rot», die problematisch und umstritten seien. Auch seien sie in der Praxis kaum verwendet worden. Bei der Nennung der Herkunft seien einige Anpassungen im Interesse der Verwendung im Einsatz nötig. (sda)

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57 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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KalterKaffee
21.11.2025 23:07registriert Oktober 2025
Da kann ich nur den Kopf schütteln. Aus welcher verblendeten Ideologischen Ecke kann jemand auf die Idee kommen ein solches Merkmal bei der Fahndung weglassen zu wollen. Kam diese Idee aus der Reitschule oder vom Schwarzen Block?
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Johannes Schlütter
21.11.2025 19:52registriert Juni 2025
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass in der oberen Führung der Bezug zur Praxis verloren gegangen ist.
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der Brenner
21.11.2025 23:44registriert September 2021
Also wenn man die Hautfarbe bei der Fahndung nicht mehr benennen und registrieren darf, dann sollte konsequenterweise auch das Geschlecht nicht mehr registriert werden.

Eine gesetzesbrechende Person auf heteronormative Merkmale festzulegen, ist übergriffig, und spiegelt noch dazu eine Scheingenauigkeit vor.
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