Die Hautfarbe soll doch wieder ins nationale Fahndungsregister
Im nationalen Fahndungsregister Ripol wird die Erwähnung der Hauptfarbe doch weitergeführt. Das sagte Eva Wildi-Cortés, die Direktorin des Bundesamts für Polizei (Fedpol), am Freitag im Radio der italienischsprachigen Schweiz (RSI). Die Nennung der Hautfarbe werde aber ebenso wie jene der regionalen Herkunft modernisiert.
Das Fedpol hatte die Streichung der Hautfarbe im September bekannt gegeben. Es reagierte damit auf eine punktuelle Sondierung bei einigen Kantonspolizeikorps. Das hatte einen Aufschrei in Polizeikreisen und der Politik zur Folge. Danach entschied sich das Bundesamt für eine formelle Vernehmlassung.
Nach der Konsultation bei den Kantonen sei klar geworden, dass die Hautfarbe als Fahnungskriterium im Moment nicht gestrichen werde, sagte Wildi-Cortès. Diese Massnahme sei nicht als Einschränkung zu verstehen, sondern diene einer höheren Präzisierung der Kriterien. Ziel sei, die Effizienz der Polizei zu steigern.
Die Kantone hätten sich aber einverstanden erklärt, dass die Nennung der Hautfarbe modernisiert werde, erklärte die Fedpol-Chefin. Das gleiche gelte auch für die Kategorie mit der Bezeichnung der regionalen Herkunft.
In einer Antwort auf mehrere Anfragen aus dem Parlament richtete der Bundesrat diese Woche aus, eine Mehrheit der Kantonspolizeikorps wolle an der Nennung der Hautfarbe festhalten. Die Nennung sei indessen fakultativ.
Zudem erklärte die Landesregierung, eine Modernisierung sei nötig, so die Streichung der Hautfarben «gelb» oder «rot», die problematisch und umstritten seien. Auch seien sie in der Praxis kaum verwendet worden. Bei der Nennung der Herkunft seien einige Anpassungen im Interesse der Verwendung im Einsatz nötig. (sda)
